Bin gefahren ohne Versicherungsschutz und angehalten worden was kommt auf mich zu?
Da es eine Straftat ist muss das Strafmaß ja der Richter festlegen Ich brauche persönliche Erfahrungensberichte Es war Vorsatz da ich es wusste, Und das erste mal.
4 Antworten
Lies hierzu dieses:
Fahren ohne Versicherung: Wann mache ich mich strafbar?
www.anwalt-suchservice.de › Rechtstipps: VerkehrsrechtFahrverbot für Fahren ohne Versicherungsschutz: Neben der Hauptstrafe kann bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zusätzlich ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausgesprochen werden.
Fahren ohne Versicherung (Versicherungsschutz) › KFZnet.com - Infos ...www.kfznet.com/recht/fahren-ohne-versicherung-versicherungsschutz
Strafe für fahren ohne Versicherung
Das genaue Strafmaß wird in jedem Fall durch ein Gericht verhandelt, und das unterscheidet zwischen „vorsätzlich“ und „fahrlässig“.
(Bei Vorsatz besteht das zusätzliche Risiko, dass das Auto eingezogen wird, mit dem die Tat begangen wurde. Voraussetzung ist, dass es dem Täter oder Mittäter zur Zeit der Entscheidung gehört. )
Wenn Sie vorsätzlich ohne Versicherungsschutz fahren droht eine Geldstrafe und sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Bei fahrlässigem fahren ohne Versicherung droht eine Geldstrafe und Haftstrafe von bis zu 6 Monaten.
Fahrverbot und Punkte
Häufig gibt es neben den oben genannten Hauptstrafen auch noch
Nebenstrafen und auch die sind nicht gerade gering. Denn es ist mit 6
Punkten ( ich denke nach dem neuen Punktesystem werden es wohl nur 3 sein oder sogar gar keine sein) im Verkehrszentralregister zu rechnen, obendrauf kommt meist noch ein Fahrverbot von einigen Monaten.
Last but not least - lies Dir diesen Link gut durch:
Nun, wenn mich nicht alles täuscht, könnten 6 Punkte in Flensburg und mindestens 3 Monate Fahrverbot plus Geldstrafe drohen.
Warum machst Du auch solche Sachen?
Ich hoffe, dass Du daraus Deine Lehren gezogen hast.
Seit ca. Mitte 2014 sind wegen der Reform des Punktesystems nur noch max. 3 Punkte pro Einzelvorwurf möglich. Dafür ist aber auch bei 8 statt 16 Punkten auf dem "Konto" Schluss.
Zunächst müsstest Du erst einmal ein paar Ergänzungen zu Deiner Anfrage geben.
- wie alt bist Du, bzw. warst Du zum Zeitpunkt der Tatbegehung ?
- um welche Art von Fahrzeug handelte es sich dabei genau ?
- wurdest Du vorher schon einmal verkehrs- / und / oder strafrechtlich auffällig mit entsprechenden Sanktionen ?
Das sind alles schon beeinflussende Faktoren für ein folgendes Strafverfahren samt Urteil.
Und: Was für eine Situation?
Mit dem PKW im EM-Korso mitgefahren und erwischt worden?
Fahrzeug ohne Zulassung auf öffentlicher Straße umgeparkt damit es auf einen Hänger verladen werden kann und blöderweise kam die Polizei vorbei?
Deutlich unterschiedliche Situationen, welche sich auch bei der Bewertung und dem Strafmaß auswirken können/werden.
Verstoß gegen das Versicherungsvertragsgesetz und evtl. noch Kennzeichenmißbrauch.