Polizei Kontrolle, bin weder Kfz-Eigentümer, sondern war nur Fahrer. Droht mir jetzt eine Anzeige?

11 Antworten

Ja, Dir droht tatsächlich eine Anzeige, denn Du bist mit einem Auto gefahren, ohne das jemand dafür die Steuern bezahlt. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob Du Versicherungsnehmer bist oder nicht. Wenn Du auf dem Weg von oder zur Werkstatt gewesen wärest, auf dem Weg, um für Deinen behinderten Neffen Besorgungen zu machen, alles kein Problem - dafür darf das Auto genutzt werden. Aber es darf nicht für Deine privaten Zwecke verwendet werden, denn dann wären höhere Steuern fällig. Und der "Steuersünder" bist in diesem Fall tatsächlich Du, denn Du hast das Auto gefahren.

ryanlauren 
Fragesteller
 26.09.2012, 21:50

Ja schön und gut aber woher sollte ich das denn wissen? Das hat mir nie jemand zuvor gesagt!

Zyogen  26.09.2012, 21:52
@ryanlauren

Dann hol Dir das Geld später vom Fahrzeughalter zurück, denn diesem ist das selbstverständlich bekannt, denn er bekommt jedes Jahr einen entsprechenden Steuerbescheid. Er hätte Dir das Auto eben nicht geben dürfen.

JohannesJ54  26.09.2012, 23:09
@ryanlauren

Das steht in den Fahrzeugpapieren. Die hast du doch gelesen. Oder fährts du los, ohne zu wissen ob das Auto z.B. TÜV hat?

Dein Neffe hat ebenfalls ein Problem, er darf die Steuer vermutlich nachzahlen.

Eichbaum1963  27.09.2012, 00:32

... denn Du bist mit einem Auto gefahren, ohne das jemand dafür die Steuern bezahlt. Das ist vollkommen unabhängig davon, ob Du Versicherungsnehmer bist oder nicht.

Hm was hat die Versicherung mit den Steuern zu tun??

Ich sehe hier in erster Linie den Halter in der Pflicht und nicht den Fahrer. Denn schließlich hat der Fahrer der ja nicht Halter ist, gar keine Steuern hinterzogen - wie auch?

Zyogen  27.09.2012, 12:09
@Eichbaum1963

Genau das habe ich doch geschrieben. In der Frage steht "Ich bin nirgendswo als Versicherungsnehmer eingetragen" - und ich habe gesagt, das habe mit der Versicherung auch nichts zu tun.

Zyogen  27.09.2012, 12:12
@Eichbaum1963

Tatsächlich ist das Steuerproblem in genau diesem Fall kein Problem des KFZ-Halters, sondern des Fahrers. Das ergibt sich zwingend aus http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__7.html, hier Satz 3:

Steuerschuldner ist, wer das Fahrzeug unrechtmäßig benutzt. Da der Fragesteller das Fahrzeug unrechtmäßig benutzt hat (es wurde ja keine Fahrt für den Behinderten unternommen), ist er der Steuerschuldner.

Eichbaum1963  27.09.2012, 17:15
@Zyogen

Hm, dazu mal § 2 KraftStG, Absatz 5:

Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung entfällt, wenn das Halten des Fahrzeugs von der Steuer befreit sein würde oder die Besteuerung bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 vorgenommen worden ist.

D. h. doch, dass nur dann, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen war, der Benutzer Steuerschuldner ist. :)

Eichbaum1963  27.09.2012, 23:45
@Eichbaum1963

Naja, ich bin inzwischen doch überzeugt davon, dass du recht hast. ;)

Nuja auch ein Eichbaum kann sich mal irren. :D

" Ich bin heute mit dem Auto meines Bruders von der Polizei angehalten worden. Der Fahrzeughalter ist der Sohn von meinem Bruder und ist Behindert. Das Fahrzeug bekommt einen Steuernachlass, weil der Sohn Behindert ist. "

Dein Bruder hat damit vermutlich nichts zu tun, Fahrzeughalter ist dein Neffe.

Es geht um Hinterziehung der Kfz-Steuer.

Dein Neffe darf dir nicht das Fahrzeug für deine Privatfahrten zur Verfügung stellen, das weiss er auch.


Der Versicherung ist das vermutlich egal, solange die Jahreskilometer und das Mindestalter des Fahrers passen. Warum sollte die Polizei Kontakt mit der Versicherung aufnehmen?

Wenn ich für den Fahrzeughalter, der die Steuervergünstigung erhält weil er die dem ensprechenden Vorraussetzungen erfüllt, sprich min. 50 GdB, als Dritter mit seinem PKW unterwegs bin um für Ihn "BESORGUNGEN" zu machen ist das völlig in Ordnung. Dir droht weder eine Anzeige noch sonst ewas.

Dass Du nicht Versicherungsnehmer bist, spielt keine Rolle. Sofern für ein Fahrzeug grds. eine Haftpflichtversicherung besteht, interessiert sich die Polizei nicht für die Details.

Hier geht es um die Zulassung des Fahrzeugs und die Kfz.-steuer. Ein Kfz kann von den Eltern auf ein behindertes Kind zugelassen werden. Die zu entrichtende Kfz.steuer ist dann unter bestimmten Voraussetzungen/Auflagen niedriger. Auflage ist i.d.R., dass das Fzg. nur im weiteren Sinne für das behinderte Kind benutzt werden darf (Transport, Einkäufe usw.). Wenn das Fahrzeug für andere Zwecke in Betrieb genommen wird ist dies ein Verstoß gegen die Auflagen der Finanzbehörde und die Kfz.steuer müsste in voller Höhe bezahlt werden.

Ein Verstoß stellt dann Steuerhinterziehung gem. §370 AO dar wenn gar keine Kfz.steuer bezahlt wird. Wird eine verminderte Steuer entrichtet, ist dies Steuerverkürzung gem. §378 AO.

ryanlauren 
Fragesteller
 26.09.2012, 22:21

Das bedeutet jetzt, das ich jetzt doch nix kriege ??

PepsiMaster  26.09.2012, 22:32
@ryanlauren

Das Fahrzeug wurde nicht für das behinderte Kind benutzt.

dies ist Steuerhinterziehung (Straftat) wenn es eine grundsätzliche. Steuerbefreiung von der Kfz-steuer gibt. Gibt es nur eine Steuerermäßigung ist dies Steuerverkürzung (Ordnungswidrigkeit).

Wenn eine Anzeige gefertigt wird, wirst Du als Beschuldigter geführt und kannst Dich zur Sache äußern (z.B. dass Du überhaupt nichts davon wusstest, dass das Fzg. auf das Kind zugelassen ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen benutzt werden darf). Aber normalerweise muss man sich als Fahrzeugführer vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Fahrzeugs überzeugen (also nicht nur sicherheitsrelevante Dinge und Beschädigungen, sondern auch Zulassung).

ryanlauren 
Fragesteller
 26.09.2012, 22:35
@PepsiMaster

Hat das denn auch auwirkungen auf meine Probezeit?

PepsiMaster  26.09.2012, 22:38
@ryanlauren

Nein. normalerweise kein Einfluss auf Deine Fahrerlaubnis.

Eichbaum1963  27.09.2012, 00:36
@PepsiMaster

Ist aber schon seltsam, dass da der Fahrer eins auf den Deckel bekommt und nicht allein der Halter...

Naja, wenns um Steuern geht, isses mit der Demokratie vorbei. :P

PepsiMaster  27.09.2012, 20:41
@Eichbaum1963

Halter ist ja in diesem Fall das behinderte Kind.

Eichbaum1963  27.09.2012, 21:21
@PepsiMaster

Eben, daher müsste der Halter ja die alleinige Verantwortung tragen.

Aber naja, wenns im Fahrzeugschein (Zul. Besch. Teil 1) vermerkt ist, müsste auch jeder Fahrer es wissen. ;)

PepsiMaster  27.09.2012, 21:47
@Eichbaum1963

"Eben, daher müsste der Halter ja die alleinige Verantwortung tragen."

und dem Kind soll dann der Steuerverstoß vorgeworfen werden? Das Kind ist nicht steuerpflichtig und hat auch keinen Einfluss darauf, wer das Fahrzeug zu welchem Zweck bewegt ...

Eichbaum1963  27.09.2012, 23:44
@PepsiMaster

Ja, DAS ist mir später dann auch aufgefallen - aber zum Ändern wars zu spät. :D

Fakt ist: derjenige ist drann, der das Fahrzeug bewusst zu anderen Zwecken benutzt hat - im Prinzip doch eigentlich derjenige der es ausleiht.

Naja, ich weiß ja, dass mein DH bei deiner Antwort garantiert nicht verkehrt war. :D

Wenn du weder Fahrzeughalter, noch Versicherungsnehmer bist, halt ich das für Unsinn. Allenfalls Ärger von der Versicherung, wenn der Vertrag so ist, dass nur bestimmte Leute damit fahren dürfen oder so.

Vielleicht hatten die Polizisten nur schlechte Laune, oder was falsch verstanden.

Im Zweifelsfall, wenn wirklich was kommen sollte, würd ich da wirklich mal nen Anwalt hinzuziehen.

Zyogen  26.09.2012, 21:48

Leider nicht ganz korrekt.

PepsiMaster  26.09.2012, 22:21

hier geht es allerdings nicht um die Versicherung des Fahrzeugs (das würde die Polizei tatsächlich nicht interessieren), sondern um die Kfz-steuer.

Gismau  26.09.2012, 22:33
@PepsiMaster

das ist vollkommen daneben. Die Polizei hat sich nur für die Betriebssicherung des Kfz zu kümmmern, nicht für Steuern und deren Ermäßigung. Die Polizei kann erst auf Verlangen der Kfz-zulassungsstelle einschreiten, wenn die KfZ-Steuer nicht bezahlt worden ist. Aber darum geht es hier nicht.

PepsiMaster  26.09.2012, 22:53
@Gismau

.. und wer soll kontrollieren, ob bestimmte Auflagen für die Benutzung eines Fahrzeugs eingehalten werden? Nur darum geht es hier .. Das ist Aufgabe der Polizei! Das Fahrzeug darf nur für bestimmte Zwecke benutzt werden (so wie z.B. LoF-Anhänger, Sportanhänger usw.) .. und dies kontrolliert die Polizei

Gismau  26.09.2012, 23:10
@PepsiMaster

...und wie soll das Kfz kontrolliert werden, LoF-Anhänger, Sportanhänger sind mit grüner Nummer gekennzeichnet. Bei einer Steuerermäßigung muß das meines Wissens nicht unbedingt in der ZEVIS vermerkt sein.

Gismau  26.09.2012, 23:15
@Gismau

Das ist eine neue Aufgabe für Ramsauer und der Polizeigewerkschafft. Wie setze ich geziehlt, teuere gut ausgebildete Polizeibeamte, gegen Steuersünder ein.

PepsiMaster  26.09.2012, 23:40
@Gismau

Es steht im ZEVIS und im Fahrzeugschein.

Herr Ramsauer hat damit nichts zu tun, daran ist nämlich gar nichts neues .. das ist schon immer so. Es geht auch nicht um gezielte Kontrollen in dieser Richtung (da von außen ja oft nicht erkennbar), sondern überwiegend um Zufallstreffer bei “normalen“ Kontrollen