Muss die Polizei mich darauf hinweisen?

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Also um das mal zum Abschluss zu bringen.

Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit und die Beamten sind, bevor sie dich zur Sache vernehmen belehren. Hier konkret: "Es steht Ihnen frei sich zu der Sache zu äußern, oder nichts zu sagen".

Da es sich um einen Bußgeldtatbestand (>35€) handelt wird eine OWi-Anzeige gefertigt, in der die Beobachtungen der Beamten und deine Aussagen aufgeführt werden.

Wirst du ohne Belehrung zur Sache vernommen, so können diese Aussagen vor Gericht (wenn du dich weigerst zu zahlen) nicht unbedingt verwertet werden.

Ob der Richter die Aussagen als Spontanäußerung trotzdem gelten lässt oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Und selbst, wenn deine Aussagen nicht verwertet werden gibt es noch zwei Zeugenaussagen der Beamten.

DonRamon  16.01.2012, 10:22

Da es sich um einen Bußgeldtatbestand (>35€) handelt wird eine OWi-Anzeige gefertigt,

Wo steht das denn in der Frage? Ein Ampelverstoß kann durchaus eine STRAFTAT darstellen!

Darocks  16.01.2012, 18:37
@DonRamon

Nein, eine Missachtung des Rotlichts kann KEINE Straftat sein, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.

fatmet96  12.10.2016, 10:24

ne rote ampel ist schon etwas mehr als ne ordnungswidrigkeit

Ja das müssen und tun die Polizisten auch immer. Falls nicht müsstest Du das glaubhaft beweisen können. Aber selbst eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde denn Tatbestand des "Bei Rot die Ampel überfahren" zu haben und die Folgen daraus aufheben.

gute Frage...

ich hab jedenfalls in Deutschland noch nie den berühmten Satz gehört "Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie von jetzt an sagen kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden" :D was man aus den USA kennt... da gab es mal ne Klage gegen den Staat, Miranda vs. irgendwas und seitdem müssen die das immer runterleihern.

Ob es in Deutschland Grund für ne Beschwerde wäre... gute Frage, sehr gute Frage. Ich denke schon. Denn Fragen zum Sachverhalt dürfen doch eigentlich nur Staatsanwaltschaft/Verteidiger stellen, keine Polizeibeamten. Polizeibeamten sind ja nur die "Vollstrecker". Also ich denke, dass eine Beschwerde in dem Fall gute Aussicht auf Erfolg hätte.

Erstens ist das keine Straftat, zweitens steht die Schuld bereits fest wenn sie dich dabei beobachtet haben

DonRamon  13.01.2012, 14:15

Woher willst du das wissen, das kann durchaus eine Straftat gewesen sein...

omega83  13.01.2012, 14:18
@DonRamon

nein kann es nicht, denn dann hätte man ihn auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen ;)

einenabend10  13.01.2012, 14:22

das ist juristisch gesehen Quatsch. Die Schuld steht selbst dann nicht fest, wenn man "in flagranti" erwischt wurde. Schuld feststellen dürfen nur Gerichte, nicht Polizeibeamte (wär ja noch schöner). Auch bei so "Lapalien" wie bei rot über die Ampel fahren sind es immer noch Gerichte, die Verfahren einleiten. Meistens allerdings in Abwesenheit der "Beschuldigten", sonst wären die Gerichtssäle ja täglich voll von Verkehrssündern.

Allerdings ist es so, dass wenn ein (oder gleich mehrere) Polizeibeamte bezeugen können, dass du bei Rot über die Ampel bist, der Richter dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verknackt. Das läuft dann alles über die Post, aber mal drauf achten: das ist nicht die Polizei die dich dann anschreibt & dir die Strafe mitteilt. Das dürften die gar nicht.

omega83  13.01.2012, 14:24
@einenabend10

was laberst du für Scheiße xD Es ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Strafrat, er bekommt nen Bußgeldbescheid, hat mit nem Gericht überhaupt nix zu tun

Es war schliesslich Tatsache.. Da kommst du mit einer Dienstbeschwerde nicht weit.

einenabend10  13.01.2012, 14:26

darum gehts ihm ja gar nicht, es geht ums Prinzip... ob Polizisten sowas "dürfen", und da sag ich ganz klar: Nein, dürfen Sie nicht. Falls Sie trotzdem versuchen Angaben zum Sachverhalt aus dir rauszuquetschen, hättest du das Recht dich zu beschweren.