Bekifft Auto gefahren und erwischt worden .?

9 Antworten

Wenn keine Fahruntüchtigkeit des Fahrers nachgewiesen werden kann, handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a II StVG. Beim erstmaligen Verstoß wird häufig ein Bußgeld in Höhe von 500,- €, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Zudem gibt es eine Meldung an die zuständige Führerscheinstelle. In der Regel folgt dann eine Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Oft sieht es zunächst danach aus, als ob keine Strafe oder „nur“ ein Fahrverbot auf die Drogenfahrt folgt. Teilweise vergehen viele Monate, bis die Betroffenen von der Anordnung der MPU erfahren. Nach einer Fahrt und Drogeneinfluss folgt aber in nahezu allen Fällen eine MPU. Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurde, sollte sich sofort um den Beginn eines Abstinenzkontrollprogramms kümmern. Dieses ist zum Bestehen der MPU Pflicht.

Liegt eine Fahruntüchtigkeit vor, liegt ein strafrechtlicher Tatbestand nach § 316 StGB vor. Ein Ersttäter hat neben einer Geldstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis auch mit einer ca. 12-monatigen Führerscheinsperre zu rechnen. Nach dem Ablauf der Sperrfrist muss erst eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung erfolgreich bestanden werden, um die Fahrerlaubnis zurück zu erlangen.

furbo  19.12.2017, 20:13

Du solltest auch die Quelle deines zitierten Textes angeben.

Bei regelmäßigem Konsum und nach nur sieben Stunden erwischt hast du den Hauptgweinn gezogen und du darfst das volle Programm erwarten.

Gut beschrieben von "furbo" und "AntonAntonsen" ...

Drogen und Alkohol haben im Straßenverkehr nichts verloren!

Wie kann man sich nach so kurzer Zeit des Konsums, die allerdings schon wieder lange genug ist, damit einem die Folgen klar sein müssen, überhaupt hinters Steuer setzen?

Gruß Michael

furbo  20.12.2017, 07:19

Den letzten Satz deines Kommentars kaknn man nur dick unterstreichen.

Hallo.

Weiterkiffen und auf Führerschein verzichten, oder ohne Führerschein und mit Kiffen aufhören, nachdem der Richter das verkündet hat. (Evt. auch Strafbefehl).

Mit Gruß

Bley 1914

Rechne mit Bußgeld und Fahrbverbot

Je nach Ergebnis der Blutprobe droht:

Von der Bußgeldstelle:

500 € Bußgeld + 28,50 € Kosten

1 Punkt

1 Monat Fahrverbot

Von der Führerscheinstelle:

Ärztliches Gutachten

Basierend darauf Entzug der Fahrerlaubnis

Wiedererteilung erst nach Abstinenznachweis

Ggf. MPU

AntonAntonsen  20.12.2017, 02:39

Ich muss mich selbst korrigieren:

Es sind 2 Punkte statt 1 Punkt.