Anhänger war zu schwer ohne BE Fahren ohne fahrerlaubnis?
Guten Abend . Ich wurde vor etwa 1 er Stunde von der Polizei auf der Autobahn angehalten und kontrolliert ich war der Meinung ich darf den leer ziehen, falsch gedacht, zählt ja da mit der zulässigen asse schön und gut Pech gehabt ich sagte das ich es nicht wisse und war ziemlich aufgelöst. Nach Abschluss sagte er mir er müsse sie stellen , aber er schreibt rein 1 das ich es nicht wusste 2.das ich sehr gut gefahren bin mit Anhänger 3.das ich es ohne Vorsatz machte so der 2 Polizist sagte mir es kann sehr wahrscheinlich eingestellt werden er könne dies aber nicht versprechen, mein Beifahrer der BE hat aber es ebenfalls nicht wusste ist weiter gefahren , was kommt auf mich zu kann ich mich auf sein Wort verlassen oder hat er das nur gesagt um mich aufzuheitern, ich bin für jede Antwort sehr dankbar . Ich bin 18 aber schon aus der PZ raus. Und habe angst meinen Führerschein abzugeben (Job technisch)
5 Antworten
Niemand wird Dir hier eine abschließende Antwort geben können,
da kannst Du nur abwarten.
Die Aussagen des Polizisten entsprechen aber dem was ich Dir hier auch geschrieben hätte - ob die Staatsanwaltschaft oder ein Richter das dann aber auch so sehen bleibt offen.
Grundsätzlich ist die Wahrscheinlichkeit das Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird eher gering, wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung kommt dann bleibt es wohl bei einer Geldstrafe. Möglicherweise wird das Verfahren aber auch folgenlos eingestellt.
ich glaub nicht das man sich damit einverstanden erklärt das du es nicht gewusst hast.. denn genau deswegen muss man durch eine eine Fahrschule..Und dass du gut gefahren bist kann er max nur die paar meter beurteilen die er dich gesehen hat.. Er kann auch nicht wissen ob dein handeln ohne Vorsatz war..Einem Polizist steht es auch nicht zu,seine pers Meinung zu einer Straftat bei zu steuern. Wenn sich die Polizisten so verhalten haben, dann nur um dich wahrscheinlich zu beruhigen , denn.. wenn du Post bekommst , ist er weit weg :-)
Im übrigen gilt..Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
natürlich geht es hierbei um den Hänger entschuldigt Tippfehler
Genau genommen Verstoß gegen §21 StVG.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Was für ein Hänger war es denn? Was für ein Zugfahrzeug war es denn?
Du darfst einen Hänger von 1,5 t zul.GG an einem Fahrzeug zwischen 1,5 und 2 t zul.GG dranhängen haben (Klasse B ohne BE oder B96).
zugauto war ein Ford S-Max 2.2 tdci trailer war ein trailer mit gesamtmassevon 2700 meine ich dachte darf leer ziehen
Stimmt, du hast recht. Ich muss meinen Fehler korrigieren:
Ich hatte noch eine Seite mit der alten Definition (vor 19.01.2013) im Web angeklickt:
"(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)"
Die Passage ist entfallen, daher ist dein drittes Beispiel korrekt. Somit muss das Zugfahrzeug keine 1,5 t zul.GG haben um einen Hänger mit 1,5 t zul.GG ziehen zu dürfen.
genau. abhilfe schafft der b96 oder der BE.
wobei man direkt den BE machen kann. den b96 halte ich für sinnlos, den wollten halt ums verrecken die niederländer haben.
Der B96 wäre was für Leute mit Prüfungsangst. Ansonsten sehe ich da auch nicht wirklich viel Gewinn drin. ;)
Kommt natürlich auf den Bearbeiter an. Wenn du Glück hast, passiert Dir nix. Wenn du Pech hast, bist du schwarz gefahren (bist du ja auch) und bekommst eine Strafe. Nur weil man gut fährt, darf man es leider noch nicht. Und zu sagen, dass du es nicht wusstest schützt dich hier nicht, da man sowas in der Fahrschule gelernt hat. Du wirst abwarten müssen was passiert. Viel Glück und guten Rutsch!
führerschein kl.b:
bsp 1: Fahrzeug: 3,5T -> Anhänger 750KG
bsp2: Fahrzeug: 2T -> Anhänger 1,5T
bsp3: Fahrzeug: 1T -> Anhänger 2,5T
die 3,5T zGM dürfen nicht überschritten werden. ausnahme ist wie gesagt bsp 1. Du darfst quasi IMMER einen 750kg anhänger mitführen, auch wenn das Zugfahrzeug 3,5T hat.