Wann ist man unter Vorsatz zu schnell gefahren?

5 Antworten

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Hallo wellenburg2012,

die Regelsätze die im Bußgeldkatalog festgelegt sind beziehen sich immer auf eine fahrlässige Begehung. Bei Vorsätzlicher Begehung sind gem.: § 3 Abs. 4a BKatV die vorgesehenen Bußgelder des Bußgeldkataloges zu verdoppeln.

Auf Deine Frage bezüglich des Vorsatzes:

Unter dem 70 Schild stand der Hinweis mit Radarkontrolle. Fällt das Strafmaß dann schon unter Vorsatz?

Nein das fällt nicht unter Vorsatz:

Der Vorsatz müsste Dir schon nachgewiesen werden.

Beispielsweise kann dieses durch eine ungeschickte Äußerung erfolgen. Gibst Du an, dass Du das Schild zwar kennst, aber es Dir egal ist was das Schild vorschreibt und Du nur mit Deiner Meinung nach angemessener Geschwindigkeit fährst, könnte das langen um Dir hier einen  Vorsatz nachzuweisen.

Anderes Beispiel. Die Bußgeldstelle erhält Kenntnis, dass Du schon im Vorwege angekündigt hast, dass Du zu schnell fahren wirst.

Was jetzt nicht auf Deinen Fall zutrifft ist aber, dass auch bei wesentlichen Überschreitungen der Geschwindigkeit von Vorsatz ausgegangen wird. Bestätigt wurde von den meisten Gerichten der Vorsatz, wenn die Überschreitung 100 % beträgt. Es gab aber auch schon Gerichtsurteile, wo die Annahme des Vorsatzes bei 50 % bestätigt wurde.

In Deinem Fall aber wirst Du einen Bußgeldbescheid erhalten, der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:


Tatbestandsnummer: 103210

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .16. (von 16 - 20) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).70. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).86. km/h.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3 BKat andere Kfz) Tab.: 703011

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintragung als A oder B - Verstoß: Nein


Solltest Du die Geschwindigkeit von 86 km/h beim Blitzen nur vom Tacho abgelesen haben, wird's noch billiger, denn erstens zeigen Tachos immer etwas mehr an als man wirklich fährt, zweitens muss die Bußgeldbehörde von der gemessenen Geschwindigkeit noch 3 km/h abziehen.

Schöne Grüße
TheGrow

auch wenn es schon länger her ist, hier sind soviele falsche Antworten:

Das Wort "Vorsatz" bedeutet "mit Absicht". Einen vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoss begeht man, sobald man schneller fährt als erlaubt und sich dessen bewusst ist. Dafür reicht ein km/h schneller als erlaubt! 

Du hast das Schild gesehen und dir war klar, wie schnell Du bist => also Vorsatz.

Als nächstes gibt es bedingten Vorsatz, dass bedeutet, dass Du nicht weisst wie schnell Du bist oder, wie schnell erlaubt ist, aber Du das hättest wissen müssen und können. Typisches Beispiel ist mit Tempo 60 durch eine Tempo 30 Zone zu rasen.

dann gibt es noch Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass Du aus Versehen zu schnell gefahren bist. Also, Du hast das Schild übersehen oder länger nicht den Tacho kontroliert.

Deutschland ist allerdings ein Rechtsstaat. In einem solchen gibt es eine Unschuldsvermutung und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Niemand kann in Deinen Kopf schauen. Solange Du nichts sagst, kann man Dir Vorsatz also nur schwer nachweisen. Es ist aber nachgewiesen, dass Du zu schnell gefahren bist. Deine Strafe wird also so berechnet, als ob Du nur versehentlich zu schnell gefahren bist. Du hast also Glück gehabt, dass man Dich milder bestraft als Dein Vergehen ist.

Allerdings, ab einer gewissen Geschwindigkeit ist ein "Versehen" so absurd, dass auch ein Gericht zumindest bedingten Vorsatz annehmen kann.

es gibt keine unterscheidung zwischen vorsatz und nicht vorsatz bei tempovergehen

das gibt es schon, es gibt auch den bedingten Vorsatz

@ginatilan

aber nicht bei ordnungswidrigkeiten

@Armutsmigration

der Verstoß des Fragestellers ist nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit:-)

@ginatilan

der Verstoß des Fragestellers ist nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit:-)

Warum das nicht?

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 16 km/h ist eine OWi nach § 3 Abs. 3 StVO und wird mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30,- Euro geahndet.

@TheGrow

Warum das nicht?

weil ich immer dachte, dass OwIs erst ab 40€ losgehen:-(

@ginatilan

Du verwechselst wahrscheinlich was.

Die 40,- Euro sind übrigens inzwischen auf 60 Euro angehoben worden. Aber die Höhe spielt nur im Bezug ob man bei der Ordnungswidrigkeit noch im Verwarnungsgeldbereich (5,00 - 55,00 Euro) liegt oder ob man schon im Bußgeldbereich drinnen liegt, eine Rolle.

Verwarnungsgelder werden nur im vereinfachten Bußgeldverfahren eingezogen. Das heißt Du bekommst keinen Anhörungsbogen, sondern nur eine Mitteilung über die vorgeworfene Tat und gleichzeitig ist ein Zahlungsträger dabei.

Bei Bußgeldern ist der Ablauf etwas anders. Bevor Du den eigentlichen Bußgeldbescheid bekommst, bekommst Du den Anhörungsbogen zugesendet. Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt später. Im Gegensatz zu Verwarnungsgeldern kommt bei Bußgeldern auch noch die Verwaltungsgebühr dazu.

Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro. Dazu kommen für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde pauschal 3,50 Euro

@TheGrow

okay, danke für die Erklärung

@ginatilan

weil ich immer dachte, dass OwIs erst ab 40€ losgehen

Ein durchaus gebräuchlicher Irrtum.

Im OWiG heißt es dazu (§ 1 Abs. 1):

(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.

Wohl wegen des  in dieser Definition verwendeten Begriffes "Geldbuße" entsteht nun die Vermutung, dass eine Ordnungswidrigkeit eben erst dann vorliegt, wenn ein Bußgeld zu bezahlen wäre, also ab 60 Euro. Das aber ist falsch. Auch ein Verwarnungsgeld (so bezeichnet man ein Bußgeld, das weniger als 60 Euro beträgt und das nicht aufgrund eines Bußgeldbescheides sondern aufgrund einer Verwarnung zu zahlen ist) ist eine Geldbuße. Somit sind auch diejenigen Verstöße gegen Rechtsnormen, die mit weniger als 60 Euro geahndet werden, Ordnungswidrigkeiten.

es gibt keine unterscheidung zwischen vorsatz und nicht vorsatz bei tempovergehen

Selbstverständlich wird zwischen Vorsatz und fahrlässiger Begehung unterschieden.

 Bei Vorsätzlicher Begehung sind gem.: § 3 Abs. 4a BKatV die vorgesehenen Bußgelder des Bußgeldkataloges zu verdoppeln.

Hallo

jeder Geschwindigkeitsverstoß ist fahrlässig

nur bei der doppelten Geschwindigkeit geht man von Vorsatz aus

edit

Fällt das Strafmaß dann schon unter Vorsatz?

NEIN, denn du könntest ja das Schild übersehen haben, deswegen auch kein Vorsatz

bei dir gibt es nur ein Verwarnungsgeld, das auch nirgends gespeichert wird

Jeder tacho zeigt ja 4-6 km/h zu viel an dann bist du etwa 80 km/h gefahren und du kriegst wahrscheinlich nur eine geldbusse

nicht mal eine Geldbuße, sondern nur ein Verwarnungsgeld