Bilder von Pinterest/aus Filmen in Collage hochladen?
Huhu!
Ich würde gerne einen Instagram Account erstellen, in dem ich über die Filmindustrie berichte.
Dafür würde ich auch gerne immer mal Bilder benutzen.
Dürfte ich von Pinterest Bilder herunterladen und in einer Collage einfügen und dies dann hochladen, ohne dass ich nach dem Urheber suchen und um Erlaubnis bitten muss?
Im UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen sowie UrhG § 24 Freie Benutzung, steht, dass ich etwas benutzen darf, wenn ich es zu etwas neuem mache, wenn ich das richtig verstanden hab und dafür auch nicht um Erlaubnis bitten muss. Allerdings gibt es eins der Gesetze nicht mehr. Ist hier jemand unter euch, der davon genau Ahnung hat?
Alternativ könnte ich ja auch zb, wenn ich auf Netflix einen Film schaue, einen Screenshot machen und den dann für meine Collagen benutzen. Aber bräuchte ich dafür dann auch die Erlaubnis des Urhebers?
Liebe Grüße:)
1 Antwort
Omom219 schreibt:
Alternativ könnte ich ja auch zb, wenn ich auf Netflix einen Film schaue, einen Screenshot machen und den dann für meine Collagen benutzen. Aber bräuchte ich dafür dann auch die Erlaubnis des Urhebers?
Ein geschütztes Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke wird nicht dadurch gemeinfrei, dass man sich das Werk per Screenshot besorgt.
Omom219 schreibt:
Dürfte ich von Pinterest Bilder herunterladen und in einer Collage einfügen und dies dann hochladen, ohne dass ich nach dem Urheber suchen und um Erlaubnis bitten muss?
Herunterladen darf man ein geschütztes Werk unter diesen Bedingungen: UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.
Hochladen darf man ein geschütztes Werk unter diesen Bedingungen:
- Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen oder
- § 31 Einräumung von Nutzungsrechten oder
- § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen (neu!) Absatz 1 Satz 2:
(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.
Ob deine Collage "einen hinreichenden Abstand" wahrt bzw. erreicht, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht, oft nach Anhörung von Sachverständigen.
Zu Nr. 2: Pinterest hat bei den meisten Bildern dort nicht das Recht, dir ein Nutzungsrecht einzuräumen. Und wenn an einem Bild dransteht "gemeinfrei", ist das keine Garantie dafür, dass das stimmt.
Zu Nr. 1: Wenn man sich mit einem Werk inhaltlich auseinandersetzt, ist es manchmal zulässig, den nötigen Teil des Werkes als Zitat im Sinne von UrhG § 51 Zitate öffentlich zugänglich zu machen. Dies gilt aber nicht, wenn man sein eigenes Werk lediglich hübsch illustrieren möchte.
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Lieben Dank :)