Darf man sich Bilder ausdrucken lassen die vom Internet sind?
Hallo erstmal :)
Eine Freundin von mir möchte für jemanden gerne eine Collage machen, nur leider braucht sie dazu ein paar Bilder von Facebook und welche von Google (ist eine bekannte Person für die sie die Collage machen möchte), nur traut sie sich nicht die drucken zu lassen oder sie runterzuholen, weil sie glaubt, dass sie das nicht darf. Sie möchte nämlich nicht Ärger mit dem Gesetz bekommen oder so. Einige Bilder sind nämlich mit einem Copyright versehen und meine Frage ist jetzt, darf sie die Bilder benutzen und ausdrucken lassen für die Collage und es der Person dann schenken oder eher nicht ? Oder wäre es besser, dass man die Leute (die das Recht auf das Bild haben) vorher anruft oder ihnen eine Mail schreibt, ob man die Bilder verwenden darf für die Collage ?
Danke im Voraus :)
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
7 Antworten
Solange die dann in einer privaten Wohnung hängen und ihr die nicht veröffentlicht oder damit Geld verdienst, dürfte das niemanden interessieren.
Solange sie es zu privaten Zwecken nutzt kann dir das machen
Wenn sie die Personen frägt, von denen die Bilder sind, und die das erlauben, dann darf sie dass...
Ja wenn es für den privaten Gebrauch ist dann darf sie das aber sie darf die bilder nicht verbreiten also z.b. auf Facebook stellen.
Wie meinst du "die Bilder verbreiten" ? Meinst du damit, irgendein einzelnes Bild oder die Collage allgemein ?
Und was ist, wenn er seinen Fans das Geschenk zeigen möchte (z.B. Facebook oder so), darf er das dann machen oder ist das auch verboten ?
Und meine letzte Frage ist, ob man, wenn man die Leute nach den Bildern fragt, fragen kann, ob die Person die das bekommt, das Geschenk dann den Leuten zeigen darf (also Facebook oder so). Dürfen mir die das erlauben oder eher nicht ?
Weil dadurch es ja eine Collage wird, sind ja die Bilder da irgendwie oben, also ganz verrückt halt, und was ist wenn man die Bilder nicht wirklich darauf sehen kann (also da irgendwie im Hintergrund sind und schwer zu erkennen sind) ist es dann auch schlimm, dass er es so veröffentlicht (falls er das darf) oder ist das eher nicht gut ?
Bei einem Privatgeschenk ist das egal. Wo kein Kläger da kein Richter.