Bilder in Diplomarbeiten benutzen - reicht Quellenangabe oder brauche ich Erlaubnis? (rechtlich)

6 Antworten

Hallo,

also soweit ich weiß, brauchst du nur die Erlaubnis, wenn du Profit aus der Arbeit schlagen wollen würdest.

Ich habe in meiner Bachelorarbeit jedenfalls Bilder aus Büchern verwendet ohne Erlaubnis einzuholen. Kam noch keine Beschwerde ;)

Quellen musst du natürlich angeben, wir sollen das immer in einem gesonderten Abbildungsverzeichnis machen... Quasi nach dem Literaturverzeichnis.

Viel Spaßßß beim Schreiben ;)

Ich geb die Quelle immer direkt beim Bild an, d.h. über der Bildunterschrift .... Um Erlaubnis fragen muss du nicht, denn du "zitierst" ja nur.

Ja, es reicht, wenn Du die Quellen angibst. Du bräuchtest nur die Erlaubnisse der Rechteinhaber, wenn es sich um eine Veröffentlichung handelt. Grob gesagt ist eine Veröffentlichung aber erst dann gegeben, wenn die Bilder einem nicht mehr überschaubaren Personenkreis zugänglich gemacht werden. das ist bei einer Diplomarbeit aber nicth der Fall. Die ist ja nur für die Prüfer und fürs Archiv.

Kobold82  24.09.2010, 11:44

Das stimmt nicht ganz, meine Abschlussarbeiten (außer der Masterarbeit, aber das lag an der Geheimhaltung) liegen auch in der Bibliothek aus. Aber das interessiert niemanden, ich kenne sogar Fälle in denen Bilder verändert wurden und das geht normalerweise nicht. Du darfst auch fremde Quellen ohne Zustimmung zitieren, wenn Du sie als solche markierst.

Quellenangabe reicht aus, wenn Du das Bild verändern würdest, dann bräuchtest Du auch die Erlaubnis, was aber bei einer DA selbst dann relativ egal wäre, kein Mensch wird sie sich jemals durchlesen außer Deinem Betreuer.

Kobold82  24.09.2010, 11:47

Ich hab selbst 3 Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Diplom) geschrieben und niemals irgendjemanden um Erlaubnis gefragt. Man müsste sich auch die Dimension vorstellen, denn jeder Student verwendet min. ein halbes Dutzend Bilder die nicht von ihm stammen, wenn da jeder nachfragen müsste, dann aber Holla die Waldfee.

Gemäß § 51 Nr. 1 UrhG ist das Großzitat ohne Erlaubnis des Rechteinhabers in wissenschaftlichen Arbeiten – also auch in einer Diplomarbeit – zulässig, wenn die Nutzung der Bilder einen Zitatzweck erfüllt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat