Besteht immer noch das Copyright bei Fotos, die man in Collagen verändert oder entfremdet darstellt?
Hallo Leute! Ich brauche mal Euren Rat. Ich mache zu Hause Collagen, also Bilder, die aus verschiedenen zusammengeklebten Fotoausschnitten bestehen. Dabei benutze ich oft Fotos, auf die es ein Copyright gibt, zum Beispiel aus Zeitschriften. Bisher habe ich das nur hobbymäßig betrieben, aber jetzt bin an dem Punkt angekommen die ersten Collagen zu verkaufen. Dabei entsteht folgenenes Problem oder Frage: In wie weit besteht noch ein Copyright, wenn das Bild oder das Foto schon verändert oder nur ein Ausschnitt davon verwendet wird? Beispiel: Ein Dschungelfoto mit einem Affen und ich schneide den Affen da raus und benutze ihn für die Collage. Besteht da noch ein Copyright? Vielen Dank im Vorraus schon einmal für Eure Hilfe!
3 Antworten
UrhG § 24: "(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."
Dazu diese hilfreichen Hinweise und dieser Tipp aus schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz:
"Das geschützte ältere Werk darf danach nur als Anregung für das Zweitwerk dienen. Die Züge des Erstwerks müssen gegenüber denen des Zweitwerks verblassen."
Es kommt also immer auf den Einzelfall an, ob ein Abkupfern im Sinne von UrhG § 15 vorliegt oder eine zustimmungs-bedürftige Bearbeitung nach UrhG §23 oder eine zulässige Freie Benutzung laut § 24.
Bevor man nun aber einen Gutachter bestellt und bezahlt, nehme man lieber ein Freies Foto, etwa von Wikipedia ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Das hat mich sehr beruhigt, was Du da geschickt hast mit der freien Benutzung. Also ist es nicht ganz so streng, sondern man hat dann doch auch etwas Spielraum, wenn ein eigener Stil deutlich zu erkennen ist. Das lässt mich aufatmen. Vielen Dank, Gerd!
klar den der inhalt ist das wichtige und nicht das neue werk. wenn du den affen nicht selbst fotografiert hast darfst du ihn nich benutzen.
Hey, danke für die schnelle Antwort. :)
Ja, denn du hattest kein Recht am Ursprungsbild was zu ändern. Das Copyright übigens ist eine Bezeinung des amerikanischen und hat nix mit dem deutschen zu tun. So spricht der Volksmund über das Urheberrecht. Der, der das Bild erstellt hat, hat ein Recht am Foto. Hat er dies nun an einen Verlag abgetreten, hat der Verlag, bei dem das Bild abgedruckt wurde, die Rechte am Bild. Bildrechte sind übertragbar und Nein du hast keine Rechte als Konsument am Bild ausser du hast es rechtlich erworben.
Sofern du die Collagen nur im privaten erwendest stört sich keienr dran doch sobald du die Collagen bspw. in einer Gallerie veröffentlichen würdest könnten sich die ursprünglichen Rechtinhaber bei dir melden und dann wirds teuer.
Danke für die ausführliche und besonders schnelle Antwort. Ja, so ungefähr hatte ich das schon erwartet. Obwohl das, was der Gerd aus Berlin geantwortet hat mit der freien Benutzung, gibt wieder etwas Hoffnung. Ansonsten wohl doch besser eigene Fotos benutzen oder aus open source. Da ist man auf der sicheren Seite.