Bild des Personalausweises als Sicherheit verlangen strafbar?
Guten Abend zusammen, nachdem ich mit einem Verkäufer auf eBay Kleinanzeigen über Whatsapp in Kontakt getreten bin und dieser PayPal ablehnte, fragte ich ihn, ob er mir, falls wir uns über die Bedingungen einig würden, ein Bild seines Persos mit einem Zettel meines Namens als Sicherheit senden könne. Er sendete mir dann ein Bild seines Persos. Danach hat er geäußert, dass er das Geld bis Montag haben, wolle, weil er Dienstag in den Urlaub fliege. Da es für mich nicht möglich ist, das Geld bis Montag überwiesen zuhaben, sagte ich zunächst ab.
Jetzt aber worum es eigentlich geht: Nach meiner Absage, meinte der Herr, dass es Folgen für mich haben wird und er rechtliche Schritte einleiten wird, da ich seine Identität gestohlen habe.
Ich mein ich kann Ihn verstehen, dass er Angst hat auf eine Masche reingefallen zu sein, aber habe ich mich strafbar gemacht? Muss ich wirklich mit irgendwelchen Folgen rechnen oder sollte ich Ihn einfach ignorieren. Nebenbei hatte ich natürlich nie vor etwas mit seinen Daten zumachen außer als Sicherheit für die Transaktion zu verwenden. Und habe diese auch sofort gelöscht, als mir klar wurde, dass aus dem Kauf nichts wird.
Hoffe ihr könnt mir helfen. Viele Grüße.
4 Antworten
Nein,Du hast Dich nicht strafbar gemacht,nur wenn Du das für strafbare Handlungen nutzen würdest,das ist ja nicht der Fall.
Mache gar nichts weiter und warte ab ob überhaupt noch etwas kommt,er hat ja keinerlei Grundlage um etwas zu unternehmen,Du wolltest nur eine Sicherheit vom ihm,das machen viele Menschen so,da ist nichts strafbares dabei.
Naja. Das Kopieren des Personalausweises ist verboten!
Aber so gesehen hat er es Ihn ja kopiert und mir die Kopie zugesendet.
Nein ist es nicht, wenn der Inhaber damit einverstanden ist und es keine Kopie im Sinne einer Ausweisfälschung sondern eine sichtbare Kopie- Fotokopie ist.
Nur ist die Kopie eben kein amtliches Dokument und darf als solches nicht genutzt werden.
Dann würde sich jeder Arbeitgeber strafbar machen und auch jedes Hotel und Internetshops und auch Facebook.
Es geht nicht um Fälschung!
Auch das Kopieren ist verboten!
1. Hast du dafür mal den passenden §?
2. Kopiert hat der Besitzer des Ausweises. Sollte der Fragesteller die Staatsanwaltschaft informieren?
§ 14 PAuswG
Hätteste auch selber googeln können!
Es haben auch schon Stellen, die eine Kopie angefordert haben von Gerichten aufs Dach bekommen!
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
Danke.
Hast du die von dir verlinkte Seite mal gelesen?
"Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet, so stellt die Regierungsbegründung zur Neuregelung klar:"
"Update 17.02.2016:
Uns wurde eine aktuelle Stellungnahme des Bundesministeriums des Inneren weitergeleitet. Es besteht kein grundsätzliches rechtliches Kopierverbot mehr. Dennoch ist nicht alles erlaubt."
"Aktuell wurde uns eine Stellungnahme des BMI zu eben dieser Frage weitergeleitet, nach der:
“kein grundsätzliches rechtliches Kopierverbot mehr besteht.”
Dieses sei weder im Personalausweisgesetz (PAuswG) noch in der Personalausweisverordnung (PAuswV) explizit verankert."
Du hättest zwar keinen Ausweis fordern sollen, weil Dir das nicht zusteht:
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
Jedoch hätte mich die Bereitschaft des Verkäufers diesen zu senden schon vom Kauf Abstand nehmen lassen. Damit wird vielfach betrogen.
Was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen, dass ebay-Kleinanzeigen als Abholmarkt zu betrachten ist, spätestens mit diesem Hinweis:
ebay-Kleinanzeigen ist nicht ebay.
Die Anmeldungen auf ebay-Kleinanzeigen erfolgen anonym.
Und um Druck auf den Interessenten auszuüberne wird dann noch in Urlaub gefahren ;-)
Auch bei Paypal-Zahlung hättest Du nur das Versprechen einen Käuferschutzantrag zu stellen. Wie dieser entschieden würde, weiss im Vorfeld keiner. Paypal ist keine Versicherung.
Vielen Dank für die präzise Antwort + Quellen.
Ist es denn eine Straftat gegen diesen Paragraphen zu verstoßen?
Ich denke nicht. Dann würden unsere Gerichte noch mehr unter der Überzahl von Arbeit "zusammenbrechen".
Strafbar ist es unberechtigt Ausweiskopien oder gefälschte Kopien zu verwenden, ich vermute, dass Dir solch ein Dokument vorliegt.
Das ganze Verhalten Deines "Verkäufers" sieht mir nach einem Betrugsversuch aus. Hast Du mal einen Link zu der Anzeige?
Anzeige wurde rausgenommen.
Er hatte zunächst auch Barzahlung bei Abholung angeboten, weshalb ich davon ausging, dass es kein Betrug sei. Aufgrund der Entfernung war es mir aber nicht möglich es abzuholen, aus zeitlichen Gründen.
Er hatte zunächst auch Barzahlung bei Abholung angeboten,
Das muss er lt. den Nutzungsbedingungen / Richtlinien von ebay-Kleinanzeigen.
Also dem ersten Teil deiner Ausführungen muss ich dir massiv widersprechen.
Jedem steht es frei den Ausweis eines anderen zu verlangen. Auch ich kann den Ausweis von dir beispielsweise verlangen. Das ist auch der allgemeine Sinn und Zweck von Personalausweisen.
Du spielst auf die zur Identitätsfestellung berechtigten Behörden ab. Wenn es stimmen würde was du sagst, also das der FS den Ausweis nicht verlangen durfte, dann dürfen das auch die Banken nicht, die Post nicht, ja nichteinmal die Jobcenter, und die sind sogar Behörden (aber eben nicht zur Identitätsfeststellung berechtigt)
Jeder kann von dir den Ausweis verlangen. Aber du kannst es bei den meisten verweigern deinen Ausweis vorzuzeigen, da die meisten keine zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörde sind nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des PAuswG. Du bist nämlich nur VERPFLICHTET einer solchen Behörde den Ausweis vorzuzeigen auf Verlangen.
Oder anders gesagt du KANNST jedem den Ausweis vorzeigen wenn er es verlangt, aber du MUSST es wenn es eine o.g. Behörde verlangt.
Nein das ist kein Datendiebstahl.Erst, wenn du die Daten für betrügereien nutzt- in seinem Namen was kaufst,Profile anlegst...
Das das Geld bis Montag nicht auf seinem Konto ist, sollte ihm selbst klar sein. Wochenende sind nunmal keine Banktage und die Überweisung wird Montag erst ausgeführt, sodas das Geld Dienstag bei ihm eintrifft.
Also entweder ihr wickelt das Geschäft nach seinem Urlaub ab oder du zahlst per Onlinebanking und schickst ihm per Mail die ÜberweisungsbestätigungPDF deiner Bank.
Dass das Geld frühestens Dienstag da sein könne habe ich ihm auch gesagt. Er hat mir dann Sofort-Überweisung vorgeschlagen, da ich damit aber keine Erfahrungen habe, habe ich abgelehnt.
Ich vermute er braucht das Geld für seinen Urlaub und benötigt es deshalb bis Montag..
Ich wüsste nicht, das Sofortüberweisung überhaupt von Privat zu Privat angeboten wird.
Okay, vielen Dank schonmal. Meinst du es wäre hilfreicher, zu versuchen es mit Ihm zu klären oder einfach abwarten, was er tut?