World of Warcraft Account verkaufen und zurückholen ; Rechtliche Folgen?

3 Antworten

Hoi.

Ja, das kann strafrechtlich ganz normal verfolgt werden.

http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html

und dann den §242 StGB in verbindung mit dem §248a

und zum Abschluss §433 BGB.

Verwechsele hier nicht die vertraglichen Pflichten, die zwischen Blizzard und Personen A und B bestehen(also Verkaufsverbot mit der Folge der Accountsperrung oder sogar Löschung) und den Pflichten zwischen A und B - das sind zwei paar Schuhe. Das ist Vergleichbar mit dem Kauf einer gestohlenen Sache. Der Käufer muss die Sache dem Bestohlenen zurückgeben, hat aber einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer(Geld zurück).

Wenn Blizzard über den Verkauf informiert wird und den Account sperrt, hat A nichts zu befürchten. Holt er sich, vertragswidirg, den Account zurück, kann es Ärger geben.

Ciao Loki

Der Account gehört Person A und wird auch immer Person A gehören. Seinen Account zu verkaufen ist verboten. Rechtliche Folgen hat das keine.

Meiner Meinung nach sollte Person B sich an den Support wenden, da Person A die AGB´s und damit letztendlich gegen die Vertragsrichtlinien zwischen Blizzard und Person A verstossen hat.
Natürlich sind hier hieb- und stichfeste Beweise gefragt.

Die Hinweise in der Auktion würde ich auch aufgrund des AGB-Verstosses gegenüber Blizzard für nichtig erachten.

Das Geld könnte Person B trotzdem los sein, aber A hat dann zumindest ebenfalls keinen Zugriff mehr auf den Account, da dieser sehr wahrscheinlich gebannt wird.

Wie gesagt, alles aus meiner Sicht.

(Warum man allerdings Chars verkauft oder kauft, darüber kann ich nur den Kopf schütteln.)