BGH Urteile in Klageschrift zur Begründung anführen?

3 Antworten

Schwierig. In erster Linie obliegt dem Gericht natürlich die Würdigung der geschilderten Sachverhalte. Ganz grundsätzlich kann eine Klageschrift auch auf bestimmte rechtliche Aspekte hinweisen, was sich aber nach meiner Kenntnis mehr auf konkrete Paragraphen bezieht. Die BGH-Urteile muss man sich natürlich auch sehr im Detail ansehen- teilweise sind die Urteile ja auch auf sehr individuelle Einzelfälle bezogen und nicht immer für andere Fälle gut als Vergleich geeignet. Ich würde dir raten die Sache persönlich mit einem zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht zu besprechen, der solche Klageschriften bearbeitet. Da wird man dir sicherlich direkt sagen können, ob die Sache Sinn macht oder nicht.

Krabija 
Fragesteller
 25.06.2018, 15:46

Ok, vielen Dank für den Tipp.

Ich bin bei der Klageschrift schon sehr weit mit der Begründung.

Ich kann das BGH Urteil auch weglassen. Kann ich denn Begründungsansätze daraus verwenden, wenn dies eindeutig zutreffen würde?

BGH-Urteile können zitiert werden. Das ist erlaubt und auch gängige Praxis. Worauf du jedoch achten solltest, ist, dass deine BGH-Rechtsprechung tatsächlich auch noch dem neusten Stand entspricht. Nur, weil der BGH einmal etwas entschieden hat, heißt es nicht, dass er seine Meinung nicht auf Grund von Anpassung an EU-Recht, andere Umstände etc ändert.

Krabija 
Fragesteller
 25.06.2018, 17:26

Ok, da hast du natürlich Recht. Vielen Dank für den weiteren Hinweis.

Sind BGH Urteile eigentlich generell irgendwo frei einlesbar? Oder müsste man diese sich besprgen und Einsicht beantragen?

EphraimUlk  25.06.2018, 18:14
@Krabija

Da gibt es Datenbanken, wo die meisten Urteile einsehbar sind. Ich glaube „Jurion“ ist eine davon.

Grundsätzlich ist es natürlich nicht unzulässig, in der Klageschrift BGH Urteile zu zitieren. Insbesondere bei komplizierteren Sachverhalten kann das sogar Sinn machen, da der Richter auf diese Weise besser versteht, was genau du möchtest. Erforderlich ist das zitieren von Urteilen allerdings nicht. Der Richter kennt das Recht (alter Grundsatz).

Jedoch solltest du wissen, dass der Richter an die Entscheidung nicht gebunden ist. Zwar folgen die Gerichte in der Regel der Rechtsprechung des BGH. Vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.

PS: Wenn du Urteile zitierst, dann am besten so, dass der Richter sie auch einfach findet, also mit Aktenzeichen.