Stimmt es, dass bei Revisionen die Urteile nur noch milder, aber nicht höher, ausfallen können hinterher?

6 Antworten

Hallo, es kommt darauf an, wer Revision einlegt. Macht das nur der Verdeitiger, kann das Urteil tatsächlich nicht härter ausfallen. Vielleicht meint Dein Kumpel das.

Legen aber sowohl der Verdeitiger, als auch die Staatsanwaltschaft Revision ein, ist wieder alles offen.

Warum sollte eine Staatsanwaltschaft Revision einlegen?

@Trotzikister

Wenn der Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft bleibt, kommt dies sogar häufiger vor ;-)

@Raven751

Anders gesagt: Wenn also der Richter ein Urteil fällt, was der Staatsanwaltschaft nicht in den Kram passt, dann legt die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich Revision ein. Und egal was der Angeklagte dann gemacht hat, ob nun selbst auch Revision eingelegt oder nicht, kann das Urteil dann am Ende noch drastischer für ihn ausfallen?

Nicht immer, das Urteil kann dann auch höher ausfallen, darum sollte man sich vorher genau überlegen ob man in Revision geht.

Also man kann auch sagen: Es kann immer auch ein höheres Urteil dabei raus kommen.

@Augustiner68

Dann frage ich mich wie mein Kumpel auf diesen Mist kommt. Dann bräuchte ich noch eine Stelle in einem Gesetz am besten, wo ich das nachlesen kann, dass das so ist. Ich will ihm das ganz klar beweisen können.

Bei Revision wird lediglich geprüft, ob das Gericht das Recht "korrekt" angewendet hat oder ob Verfahrensfehler vorliegen.

Entweder es bleibt beim vorherigen Urteil oder das Urteil wird aufgehoben und der Fall ans vorherige Gericht zurückverwiesen. Insofern kann das Ergebnis der Revision keine härtere Strafe sein.

Dort fände dann ein neuer Prozess vor einer anderen Kammer statt. Aber mit kompletter Beweisaufnahme.

Das Urteil dieser Kammer kann dann natürlich auch anders (härter oder milder) ausfallen als das vorherige.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Revision Erfolg hat, liegt aber schon bei weniger als 10%.

Unter welchen Umständen also kann ein Urteil eines Amtsgerichts (im Strafrecht) dann doch härter ausfallen?

Was muss dafür passieren?

@Trotzikister

Wie gesagt, da findet ein völlig neuer Prozess vor einem anderen Richter statt. Hat beispielsweise die Staatsanwaltschaft Revision beantragt, weil das Gericht einen Belastungszeugen nicht zugelassen hat, könnte diese Aussage für ein härteres Urteil ausreichen.

Das vorherige Urteil ist aufgehoben, d.h., es hat es nie gegeben. Von daher orientiert sich der Richter nicht an diesem vorherigen Urteil, sondern fällt ein völlig neues.

@RobertLiebling

aber es kommt immer darauf an, wer Berufung oder Revision einlegt, wie ich das verstanden habe. Tut es nur der Angeklagte selbst, dann kann es nicht schlechter werden, wenngleich ich mich gerade frage, ob der das überhaupt kann oder ob das nicht generell dann sein Rechtsanwalt macht.

Und sobald aber die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegt - kA. wie oft das vorkommt - dann kann das Urteil also schlimmer werden.

@Trotzikister

Berufung: neuer Prozess

Revision: s.o.

Natürlich wird man nur dann in Berufung gehen bzw. Revision einlegen, wenn man sich davon einen "günstigeren" Ausgang des Verfahrens verspricht.

Garantiert ist das aber natürlich nicht und es gibt kein Wahlrecht zwischen dem neuen und dem vorherigen Urteil.

@Trotzikister

Rechtsmittel kann immer die Seite einlegen, die beschwert ist durch das Urteil. Das können u.U. auch sowohl Anklage als auch Verteidigung sein.

Wenn das Urteil aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu gering ausfällt, legt sie Rechtsmittel ein. Ob der Standpunkt dann in der folgenden Instanz Berücksichtigung findet ist eine andere Sache.

@kevin1905

Aber man selbst kann auch diese Rechtsmittel einlegen? Oder muss das dann nicht immer der eigene Fachanwalt machen?

@Trotzikister

Du hast die Antworten nicht wirklich gelesen, oder?

@archibaldesel

Doch. Und jetzt brauchst du auch keinen weiteren Kommentar zu verfassen. Sowas Unsinniges muss sich niemand antun. Mach's gut.

@Trotzikister

Aha, dann bist du nur zu dumm, sie zu verstehen. Das erklärt einiges....

Aber stimmt es, dass dann bei einer erneuten Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht, das Urteil nur noch milder ausfallen kann?

Nein. Dann wäre ja jeder blöd, der nicht beruft.

§358 Abs. 2 StPO.

Wie in vielen Antworten schon beschrieben: Wenn die StA nicht zu Gunsten des Verurteilten Rechtsmittel einlegt, kann es sich auch verschlechtern.