Wie komme ich an eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils?
Liebe Community,
vor gut 3 Wochen hatte ich hier die Frage gestellt, wie man ein "vorläufig vollstreckbares Versäumisurteil" vollstrecken lassen kann. Noch mal kurz zur Info: Es ging um ein Urteil aus dem Jahr 2004, wo das Gericht den Beklagten verurteilt hat, mir eine schuldige Summe zu zahlen.
Zu dieser Frage erhielt ich ein paar wirklich hilfreiche Antworten! So eben auch jene, dass ich mir erst einmal eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils (sofern vorhanden) über das zuständige Amtsgericht aushändigen lassen muss. Bisher erhielt ich über meinem damaligen Anwalt seiner Zeit eben nur das "vorläufig vollstreckbare" Urteil.
Nun habe ich mich vor zwei Wochen beim zuständigen Gericht schriftlich gemeldet und um Zusendung der endgültig vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gebeten. Die Antwort kam vor ein paar Tagen wo es hieß, dass man diese Ausfertigung damals meinem Anwalt zugeschickt hat. Mein Anwalt ließ mir jedoch nur das "vorläufig vollstreckbare Urteil" zukommen, aber leider nicht die endgültig "vollstreckbare Ausfertigung". Auf Anfrage meines Anwalts vor ein paar Tagen hieß es, dass es leider zu lange her sei und man keine Unterlagen mehr von mir zu diesem Fall hätte.
Was nun? Habe ich noch irgendeine Möglichkeit an die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils ranzukommen? Wie lange werden Urteile im Archiv des Amtsgerichtes aufbewahrt?
Ich hoffe, man kann mir helfen.
Viele Grüße!
3 Antworten
Es gibt keine "endgültig" vollstreckbare Ausfertigung. Das Versäumnisurteil ist vorläufg vollstreckbar und damit kannst du jegliche Zwangsvollstreckungshandlungen durchführen lassen. Allenfalls könntest du eine Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk beantragen, das würde dem von dir Gewollten am nächsten kommen, bringt dir aber keinen Mehrwert.
Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung, falls die erste nicht mehr vorhanden ist, kannst du natürlich jederzeit beantragen. Ggf. wird der Schuldner zuvor angehört, § 733 I ZPO.
Beim Gericht wo das Urteil erlassen hat.
Du kannst dort wenn es rechtskräftig ist eine vollstreckbare Ausfertigung schriftlich beantragen.
Dies wird dann auch erteilt, ist das Urteil mit einem Stempel drauf wo vollstreckbare Ausfertigung steht.
Einfach das Gericht Anschreiben.
" Es wird eine Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom ....AZ beantragt "
Wenn Du dieses dann hast , kannst Du dies an die Gerichtsvollzieher Verteilerstelle senden und die Pfändung veranlassen.
Du bist bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels (Versäumnis-Urteil).
Das vorläufig vollstreckbare Versäumnis-Urteil ist das Urteil, aus dem erforderlichenfalls auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet lediglich die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
Zur Zwangsvollstreckung benötigst Du:
Titel - das ist das (vorläufig) vollstreckbare Versäumnis-Urteil
Klausel - "Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt"
Zustellung - die kann auch durch den mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Gerichtsvollzieher erfolgen.
Du kannst also die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten.