Ablauf beim dinglichen Arrest
Hallo,
ich muss nochmal die Frage stellen, weil ich nicht so ganz durchblicke. Also, ich bekomme von einer Person Geld, mein Anwalt hat nun beim zuständigen Amtsgericht einen dinglichen Arrest beantragt und gleichzeitig Klage gegen den Schuldner eingereicht. Nun hat mein Anwalt vom Amtsgericht einen Beschluss bekommen mit dem der dingliche Arrest angeordnet wurde. Nun hat mein Anwalt den Gerichtsvollzieher beauftragt, dem Schuldner den Beschluss zu zustellen. wie gehts nun weiter, wird mein Anspruch nun direkt gepfändet oder vorerst nur gesichert? Ist der Beschluss bereits ein Urteil oder kommt es tatsächlich noch zu einer Verhandlung? Danke und Gruss Hermann
4 Antworten
Auf Grund des Arrestes kann eine Arrestpfändung vorgenommen werden. Damit wird das Vermögen nur gesichert, aber noch nicht eingezogen.
Anschließend wird der normale Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt und die Arrestpfändung in die "normale" Pfändung übergeleitet, und dann bekommst Du das Geld.
Der Gerichtsvollzieher wird vom Gericht beauftragt, nicht vom Anwalt .
Aber ja, " Beschluss " sagt ja schon alles. Schönen Tag !
Der dingliche Arrest dient nur zur Sicherung des arrestierten Gegenstandes bis es eine Emtscheidung über deine Klage gibt. Dein Rechtsanwalt befürchtet wohl, dass der Beklagte sein Vermögen verschleudern könnte, so dass nichts mehr für dich zu holen wäre.
der
Beklagte steht kurz vor der Haftentlassung bzw. Abschiebung, deswegen wollen wir verhindern, das er mit dem ausgezahlten Geld, daß er im Knast verdient hat abhaut.
Ja, das hat dem Gericht wohl als Arrestgrund genügt. Nun musst du aber dennoch die Entscheidung über deine Klage abwarten, bis du an sein Vermögen kannst.
so weit so gut, kann ich nachvollziehen daß ich dann noch ein Urteil brauche, nur wenn es zu einer Verhandlung kommt, ist der Beklagte ja schon längs ausser Landes und kann den Gerichtstermin gar nicht mehr wahrnehmen, also wird ohne Ihn verhandelt?? Vielleicht sieht er ja auch ein, daß er keine chance hat und zahlt, dadurch wird der Arrest ja wieder gehemmt.
Ja, das ist sogar von Vorteil für dich, da dann ein Versäumnisurteil gegen ihn ergeht.
gut, jetzt blicke ich durch, vielen Dank, daß du dir Zeit genommen hast, mir zu antworten
LG
Das zieht sich in der Regel. Wenn Du schon einen Anwalt bezahlst, hättest Du auch gleich den weiteren Ablauf von ihm erfragen können, wäre bestimmt im Preis drinnen gewesen.
den Ablauf kenne ich vom anwalt schon, nur jetzt ist wochenende und im Beschluss wurde ja bereits die Pfändung angeordnet, somit widerspricht sich das, was ich bisher gewusst habe. Meinen anwalt kann ich heute leider nicht fragen, das ganze kam ja erst heute morgen mit der Post
Alles fake , er hat einen Anwalt und will sich hier bei Kleinkarierten schlau machen !
Ich glaube, WIR sind nicht kleinkariert, ich hatte bisher nix mit dem Gericht zu tun, daher meine Nachfrage!!
Mit Beschluss vom 08.07.14 ergeht der Hinweis, dass Zustellung und vollzug des Arrestes der Partei selbst obliegt...... also muss mein anwalt den Beschluss an den Gerichtsvollzieher schicken, der dann alles weitere in die Wege leitet, was mittlerweile geschehen ist.
Danke und Gruss