Wie bindend ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs?

10 Antworten

BHG-Urteile können auch auf Einzel-Fälle bezogen ergehen und müssen zur Allgemeingültigkeit erklärt werden, sofern diese dann bei vergleichbaren Fällen da für Richter bindend sind.

Ein BGH Urteil ist nur in diesem Einzelnen fall bindend; Rechtsmittel gibts es nurnoch, wenn die Ausstrahlungswirkung eines Grundrechts vom BGH in erheblicher Weise verkannt wurde (dann kann man vor dem BVerfG eine Verfassungsbeschwerde vorbringen, ist aber nur in den ALLERSELTENSTEN Fällen der Fall).

Generell kann jeder Richter bei einem vergleichbaren Fall neu, am Einzelfall entscheiden. Allerdings ist das nur solange sinnvoll für alle Beteiligten, wenn es eine realtistische Chance gibt, dass der BGH dieses Urteil nicht umstößt, z.B. wenn in letzter Zeit einige neue Richter mit anderen Auffassungen an den BGH gekommen sind, das Urteil einem absolut veralteten Zeitgeist entspricht (s. z.B. familiengerichtliche Urteile aus den Jahren vor ~1980-1990) oder eine EU-Richtlinie durch das Urteil verletzt wird.

Ein Urteil des BGH, das rechtskräftig ist, ist selbstverständlich bindend.

Ist das Urteil dann genauso bindend wie ein Gesetz also Paragraph?

Im Grunde ja, allerdings muss man dabei berücksichtigen, inwieweit der eigene Sachverhalt und der Fall des Urteils übereinstimmen. Je mehr die beiden Sachverhalte in Details voneinander abweichen, desto eher kann auch ein Gericht vom Urteil des BGH abweichen...

der BGH ist die höchste Instanz in der BRD und Rechtsmittel sind da nicht mehr möglich. In diesem Fall handelt es sich wohl um ein sehr spezifisches Urteil, das vom Gesetzgeber wohl nicht in ein Gesetz umzusetzen ist, aber exemplarisch für ähnlich gelagerte Fälle ist