Wie bindend ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs?
Mich würde interessieren ob ein Urteil des BGH gleichbedeutend mit einem Gesetzt ist. Ist das Urteil dann genauso bindend wie ein Gesetz also Paragraph? Oder kann dies auch wieder umgeworfen werden?
Mir geht es konkret um dieses:
kein Verschulden des Mieters bei Schwarzstaubablagerungen Fogging infolge vertragsgemäßen Gebrauchs
BGH, Urteil vom 28. Mai 2008, Az: VIII ZR 271/07
Leitsätze der Redaktion:
Bei Schwarzstaubablagerungen in einer Mietwohnung ("Fogging") schuldet der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Beseitigung unabhängig davon, ob die Ursache des Mangels in ihrem eigenen oder im Gefahrenbereich der Mieter zu suchen ist. Selbst wenn der Mangel Folge des vertragsgemäßen Gebrauchs durch den Mieter ist, trifft diesen kein Verschulden gem. § 538 BGB.
Sachverhalt:
Bei der Klägerin, einer Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten, traten Anfang Dezember 2002 plötzlich Schwarzstaubablagerungen ("Fogging") zunächst in geringem Umfang in der Küche, dem Bad und den Zimmern der Wohnung auf, wobei die Ablagerungen auf bis Februar 2003 auf sämtliche Decken und Wände verbreiteten. Erfolglos hatte die Klägerin die Beklagten zunächst zur Beseitigung der Schwarzverfärbungen aufgefordert, weshalb sie eine Kostenvorschussklage für die Kosten der Beseitigung der Verfärbungen anhand des Angebots eines Fachbetriebs erhob. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Landgericht die Beklagten antragsgemäß verurteilt; die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten wies der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zurück.
Wie der Bundesgerichtshof nun entschied, hatte das Berufungsgericht in den plötzlich aufgetretenen Schwarzverfärbungen zu Recht einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 BGB gesehen, dessen Beseitigung die Beklagten als Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB schuldete. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ursache des Mangels in ihrem eigenen oder im Gefahrenbereich der Klägerin zu suchen ist, denn nur wenn die Klägerin die Entstehung des Mangels zu vertreten hätte, könnte etwas anderes gelten.
Gemäß dem vom Berufungsgericht eingeholten Sachverständigengutachten kamen als Ursachen jedoch nur Folgen des vertragsgemäßen Gebrauchs in Betracht (Ausstattung der Wohnung mit einem handelsüblichen Teppich, das Streichen der Wände mit handelsüblichen Farben und das Reinigen der Fenster im Winter). Diese Maßnahmen und deren Folgen hat jedoch der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 98/2008
10 Antworten
BHG-Urteile können auch auf Einzel-Fälle bezogen ergehen und müssen zur Allgemeingültigkeit erklärt werden, sofern diese dann bei vergleichbaren Fällen da für Richter bindend sind.
Ein BGH Urteil ist nur in diesem Einzelnen fall bindend; Rechtsmittel gibts es nurnoch, wenn die Ausstrahlungswirkung eines Grundrechts vom BGH in erheblicher Weise verkannt wurde (dann kann man vor dem BVerfG eine Verfassungsbeschwerde vorbringen, ist aber nur in den ALLERSELTENSTEN Fällen der Fall).
Generell kann jeder Richter bei einem vergleichbaren Fall neu, am Einzelfall entscheiden. Allerdings ist das nur solange sinnvoll für alle Beteiligten, wenn es eine realtistische Chance gibt, dass der BGH dieses Urteil nicht umstößt, z.B. wenn in letzter Zeit einige neue Richter mit anderen Auffassungen an den BGH gekommen sind, das Urteil einem absolut veralteten Zeitgeist entspricht (s. z.B. familiengerichtliche Urteile aus den Jahren vor ~1980-1990) oder eine EU-Richtlinie durch das Urteil verletzt wird.
Ein Urteil des BGH, das rechtskräftig ist, ist selbstverständlich bindend.
Ist das Urteil dann genauso bindend wie ein Gesetz also Paragraph?
Im Grunde ja, allerdings muss man dabei berücksichtigen, inwieweit der eigene Sachverhalt und der Fall des Urteils übereinstimmen. Je mehr die beiden Sachverhalte in Details voneinander abweichen, desto eher kann auch ein Gericht vom Urteil des BGH abweichen...
der BGH ist die höchste Instanz in der BRD und Rechtsmittel sind da nicht mehr möglich. In diesem Fall handelt es sich wohl um ein sehr spezifisches Urteil, das vom Gesetzgeber wohl nicht in ein Gesetz umzusetzen ist, aber exemplarisch für ähnlich gelagerte Fälle ist