Bfd Bundesfreiwilligendienst Wohngeld - Wie viel wirds sein?

1 Antwort

Kleine Anmerkung: Die Einkommensermittlung deiner Freundin ist falsch. Geht zur Wohngeldbehörde und stellt einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X und bittet um Nachzahlung der Differenz. Das Einkommen aus dem Bundesfreiwilligendienst ist anrechnungsfrei. Anfangs war es tatsächlich strittig, ob und in welcher Höhe das Einkommen anzurechnen ist. Dann gab es jedoch einen Erlass des zuständigen Bundesministeriums nach dem das Einkommen bis auf Weiteres anrechnungsfrei bleibt. Weiter finde ich mysteriös, dass ihr das Kindergeld als Einkommen angerechnet worden sein soll. Es sei denn, die Eltern zahlen es ihr monatlich aus. Dann wäre es allerdings auch Unterhalt.

Ob und wieviel Wohngeld du bekommen würdest, kann man ohne weitere Angaben nicht beantworten. Wo wohnst du beispielsweise? Was ist mit Unterhalt von den Eltern?

theswampthing 
Fragesteller
 13.06.2012, 18:23

Verzeihung. Das habe habe ich wirklich dumm formuliert. Du hast natürlich recht. Die Sachen wurden ihr wahrscheinlich garnicht "angerechnet". Ich wollte eigentlich nur zu verstehen geben, dass sie diese Daten alle beim Wohngeldantrag mit angegeben hat. Ob und inwiefern sie zur Berechnung dienten weiß ich garnicht.

Wenn ich dich also richtig verstehe, wurden ihr lediglich die 250,00€ Unterhalt angerechnet, wenn überhaupt. Zu mir: Ich bekomme quasi garnichts. Kein Kindergeld, Keinen Unterhalt und auch sonst nichts. Nur den ALGII-Regelsatz + Kosten der Unterkunft. Ich wohne in Hannover.

MfG, Swampi