Wie viel Wohngeld steht mir in der Ausbildung zu?

8 Antworten

Du brauchst deine Einkünfte. Ein Unterhaltsanspruch, den du nicht realisieren kannst, hilft dir ja nicht weiter. Wohngeld bekommst du in der Regel als Azubi gar nicht.

Zuerst würde ich mir mal als Azubi eine angemessene Unterkunft suchen oder sind bei euch 500 € Warmmiete die Regel für einen 1 Personen Haushalt ?

Wohngeld steht dir als Azubi oder Student nicht zu,wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder - Bafög - hast.

Bei 605 € Bruttoeinkommen solltest du ca. 480 € Netto bekommen + 184 € Kindergeld + 292 € Unterhalt = ca. 956  € pro Monat.

Selbst wenn ich davon die in der Regel anfallenden 90 € Pauschale für Aufwendungen wegen der Ausbildung abziehe,hättest du noch ca.866 € pro Monat.

In der Regel steht einem Azubi / Student in eigener Wohnung / WG - ein Unterhaltsbedarf von 670 € pro Monat zu,du hast also schon ca. 200 € mehr,als es in der Regel der Fall ist.

Dir würde dann auch kein BAB - von der Agentur für Arbeit mehr zustehen,weil du deinen Bedarf mit diesem Einkommen schon decken kannst.

Was dir von deinen Eltern an Unterhalt zusteht musst du schon selber mit ihnen klären bzw.dein Anwalt es klären lassen und wenn der bis jetzt nichts auf die Reihe bekommen hat,dann würde ich mir mal einen suchen der sein Handwerk versteht.

Leider gibt es bei mir in 15 KM keine Wohnung die unter die 480€ warm kommt. Schon allein mein Monatsticket für Bus und Bahn kostet 130€, da mein Arbeitgeber es nicht übernimmt. Es ist schon alles sehr sehr knapp bei mir finanziell, neue Kleidung oder Freizeitaktivitäten klappen leider überhaupt nicht...

@AnnikaLenaF

Man könnte ja auch versuchen in einer WG - ein Zimmer zu bekommen !

Sollte das nicht möglich sein,dann würde ich trotzdem mal einen Antrag auf BAB - bei der Agentur für Arbeit stellen,dann wirst du sehen ob noch ein Anspruch besteht oder nicht,denn da werden auch deine Fahrkosten berücksichtigt.

Allerdings müssen die Eltern dann ihre Einkommensverhältnisse offen legen und du musst deines auch angeben und nachweisen.

Aber selbst wenn du einen Ablehnungsbescheid auf Grund des Einkommens bekommen solltest,kannst du dann als letzte Möglichkeit noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beim Jobcenter stellen.

Sollte dann noch ein Bedarf bestehen,dann könntest du diesen Mietzuschuss bekommen,bis auf Höhe der angemessenen KDU.

Einen Wohngeldanspruch hat ein Azubi in der Regel nicht.

Als Azubi würde dir ggf. BAB zustehen, aber nur, wenn dein Einkommen + Kindergeld deinen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" nicht vollständig decken würden und die Eltern (beide sind ab Volljährigkeit barunterhaltspflichtig!) dir den deshalb zustehenden Unterhalt nicht in voller Höhe zahlen könnten.


Dein "unterhaltsrechtlicher Bedarf" als Azubi liegt bei insgesamt 670 Euro, wenn du nicht mehr im Elternhaus leben kannst - ansonsten in der Regel meist darunter, das ist abhängig vom Einkommen beider Eltern zusammen.

Von diesem "Bedarf" musst du alle deine Lebenshaltungskosten bestreiten, also deine Verpflegung, Unterkunft, Strom, Telefon, Kleidung, Freizeit etc....

Wenn du 605 Euro brutto verdienst, so entspricht das ca. 480 Euro netto.

Dein Einkommen wird - wie oben beschreiben - auf diesen Bedarf angerechnet (abzüglich eines Freibetrages vom 90 Euro für Fahrtkosten etc...), ebenso das Kindergeld. Sollte sich dann noch eine Differenz > 0 zum Bedarf ergeben, entspricht dieser dem Anspruch auf Unterhalt, den die Eltern dir dann leisten müssten - jeder einen Anteil davon (je nach Höhe seines Einkommens).

Bedarf 670 Euro - Einkommen (480-90=) 390 Euro - Kindergeld 184 Euro = 96 Euro

Du hättest also maximal noch Anspruch auf 96 Euro Unterhalt - von beiden Eltern zusammen - aber nur, wenn du nicht mehr bei der Mutter leben kannst. Würdest du noch bei ihr wohnen (können), stünde dir weniger oder garnichts mehr zu.

Also nur, wenn du nicht mehr bei der Mutter leben könntest und die Eltern dir die insgesamt 96 Euro nicht zahlen könnten, hättest du Anspruch auf BAB, wovon du dann zusammen mit Einkommen und Kindergeld neben den anderen notwendigen Dingen auch deine Unterkunft finanzieren müsstest.....

du kriegst wahrscheinlich gar kein Wohngeld, da dir dem Grunde nach BAB zusteht, da du noch in der Ausbildung bist, das schliesst Wohngeld aus. Zudem ist dein Einkommen dafuer auch zu gering, um es zu beantragen.  Du koenntest ggf. BAB beantragen, die moeglicherweise in Vorausleistung gehen, solange der Unterhaltsstreit nicht geklaert ist.

Du kannst zu einem Anwalt gehen (du bekommst Prozesskostenhilfe, bzw. Beratungshilfeschein), der fordert die Gehaltsnachweise bei deinem Vater ein, anderenfalls klagt er sie ein, die Kosten muss dafuer dein Vater uebernehmen. Notfalls wird er geschaetzt und danach der Unterhalt berechnet. Fuer BAB muss man nur nachweisen, dass man die Gehaltsnachweise eingefordert hat.

Wenn ein Auszug wegen der Ausbildung aber nicht notwendig ist, kann auch BAB verweigert werden und auch dein Vater braucht eine eigene Wohnung nicht finanzieren.

Wohngeld steht Dir wahrscheinlich gar nicht zu, da Du nach § 20 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes wohl zu dem Personenkreis gehörst, der davon ausgeschlossen ist.

Warum? Weil Dir dem Grunde nach Berufsausbildungshilfe (BAB) in der betrieblichen Erstausbildung zustehen könnte & bei BAB eine Mietpauschale enthalten ist.

Wobei bei BAB auch der Elternunterhalt vorrangig ist & man daher tatsächlich das Einkommen beider Eltern bei der Antragsstellung angeben muss.

Solltest Du auch während der Ausbildung diesen Unterhalt von Deinem Vater erhalten, steht Dir aber eher kein BAB mehr zu & Du müsstest mit Deinen Einnahmen auskommen.

Nur grob überschlagen sind 605 € brutto ca. 460 € netto, dazu noch der genannte Unterhalt plus Kindergeld, da wären wir bei über 900 € pro Monat.

Theoretisch könnte es sogar passieren, dass Dein Vater seinen Unterhalt noch kürzen kann, da Dein Bedarfssatz, der Dir lt. Düsseldorfer Tabelle in etwa zusteht, niedriger (670 € bzw. 760 €) ist...