Anrechnung von Bufdi Lohn bei ALG2?
hallo,
darf der lohn/taschengeld vom bundesfreiwilligendienst für das arbeitslosengeld 2 einberechnet werden (so dass man weniger ALG2 bekommt) oder kann dieses ignoriert werden? die beim jobcenter sind sich auch nicht einig und ich wäre gerne informiert bevor ich nächste woche einen termin dort habe
3 Antworten
Ab dem 01.01.2013 beträgt der Freibetrag ( anrechnungsfreies Taschengeld auf ALG - 2 Leistungen ) 200 € im Monat !
Du hast also 200 € mehr als nur mit ALG - 2,der Rest was diesen Freibetrag übersteigt,wird dir von deinen laufenden Leistungen abgezogen.
Diese 175 € war der Stand aus dem Jahr 01.01.2012 !
Es kann ja nur so sein, dass du Mitglied einer BG bist. Dann zählt das wie Erwerbseinkommen mit 100 € Freibetrag plus 20 % des Mehr"verdienstes"
Das ist nicht richtig !
Bufdis, die neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen (FSJ oder FÖJ) ergänzend Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen, können ab dem 1. Januar 2012 175 Euro von ihrem Taschengeld monatlich anrechnungsfrei als Pauschale behalten laut Änderung des Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011, Teil I, Nr. 68 sechste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II / Sozialgeld Verordnung , Artikel 1 vom 19.12.2011 mit Inkrafttreten am 01.12.2012
Zum anderen werden die anfallenden Fahrkosten grundsätzlich durch die Einsatzstelle getragen, diese dürfen durch das Jobcenter nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Hierbei ist zu beachten dass der Fahrkostenzuschuss in der Abrechnung richtig tituliert wird.
ich bin der Meinung das es 175€ sind, also im Jahr 2100€.