Wohngeldantrag - Eltern zahlen Miete - Wird mir dann noch Wohngeld gegeben?
Ich habe im Sommer einen Bundesfreiwilligendienst angefangen. Beim Seminar wurde uns vom Bundesamt gesagt, dass wir Bufdis einen Anspruch auf Wohngeld hätten.
Da ich für meinen Bundesfreiwilligendienst nach Bonn gezogen bin, habe ich diese Chance natürlich genutzt und einen Antrag gestellt. Jetzt wollen die aber einen Kontoauszug sehen, der beweist, dass ich meine Miete zahle. Natürlich verdient man bei einem Bundesfreiwilligendienst nicht viel Geld. Ich bekomme 336€ Taschengeld und meine Miete kostet warm 395€. Selbstverständlich kann ich die Miete nicht mit meinem Bufdi-Taschengeld zahlen, daher übernehmen meine Eltern die Zahlung der Miete.
Uns stellt sich jetzt Frage, ob mir das Wohngeld eventuell abgelehnt werden könnte, weil ich ja schon Zuschuss von meinen Eltern bekomme oder ob sich einfach nur der Betrag des Wohngeldes ändert. Ich hab in ein paar Foren gelesen, dass man sowas wie ein "Mindesteinkommen" haben muss. Bufdis kommen aber i.d.R nicht an diese 600€ ran. Da aber überall steht, dass Bufdis einen Anspruch auf Wohngeld haben, widerspricht sich das (ich hab auch schon öfter gelesen, dass es solch ein Mindesteinkommen für Wohngeld gar nicht gibt).
Bin jetzt ein bisschen fraglos, da ich ohne Wohngeld kaum Geld habe. 336€ ist zwar etwas aber nicht viel. 300€ soll im Durchschnitt Verpflegung für einen Jugendlichen kosten. Somit käme ich gerade so noch über die Runden.
Es wäre super, wenn mir jemand eine sinnvolle Antwort darauf geben könnte, ob ich noch Wohngeld beanspruchen kann, wenn meine Eltern die Miete zahlen. Wenn ja, wie muss der Antrag dann umgeändert werden? Welche Angaben braucht die Wohngeldstelle noch zusätzlich? Wenn nein, gibt es irgendeinen Trick, wie man dem umgehen kann oder ist es dann doch besser einfach wieder auszuziehen?
Ich danke euch! LG
2 Antworten
Wie alt bist du denn ?
Hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung ?
Wie hoch ist das Einkommen deiner Eltern,Brutto / Netto ?
Hast du noch unterhaltsberechtigte Geschwister ?
Was zahlen deine Eltern an eigener Warmmiete ?
War der Umzug wegen der großen Entfernung notwendig ?
Ich bin 19 Jahre alt.
Ich habe noch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Das Einkommen meiner Eltern kenne ich nicht genau, da diese es immer geheim halten. Ich kann aber sagen, dass mein Vater ziemlich gut verdient, weil er Prof an der FH in Aachen ist. Meine Mutter verdient allerdings nicht so viel. Die ist zwar gelernte Berufsbetreuerin, macht aber zurzeit eine Ausbildung um sich weiter qualifizieren zu können.
Meine Eltern zahlen die komplette Warmmiete von 395€.
Also da teilen sich glaube ich die Meinungen. Ich komme aus Köln und bin nach Bonn gezogen. Diese Städte liegen jetzt nicht so weit auseinander. Daher war der Umzug vielleicht nicht zwingend notwendig...
Du hast ja schon richtig angenommen,das man beim Wohngeld ein Mindesteinkommen haben muss !
Das beträgt 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll.
Dies sind derzeit 391 € Regelsatz + deine 395 € Warmmiete ( Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ),also 786 € im Monat und davon min.80 %,würden ca.630 € sein,die du selber als Einkommen aufbringen müsstest.
Deshalb werden deine 336 € Taschengeld hier nicht ausreichen,selbst wenn dir deine Eltern dein Kindergeld von 184 € durch eine Veränderungsmitteilung direkt auf dein Konto überweisen lassen würden ( wenn das in eurem Fall überhaupt möglich wäre ) oder aber sie es dir direkt auf dein Konto selber überweisen würden,hättest du nur ca.520 € pro Monat.
Es würden dir also über 100 € fehlen,damit du das Mindesteinkommen erreichst.
Du kannst also nur folgendes versuchen :
Bei deinem derzeit zuständigen Jobcenter einen Antrag auf ALG - 2 stellen,an der Info einen Antrag geben lassen,alles weitere steht im Antrag,was für Nachweise zu erbringen sind.
Entweder stellen deine Eltern die Zahlung der Miete ein,weil sie dir ab deinem 18 Lebensjahr nur noch zum Unterhalt verpflichtet sind,wenn du auch eine Anspruchsvoraussetzung erfüllst,also z. B.in einer Ausbildung bist oder studieren würdest und deinen Unterhaltsbedarf mit eigenem Einkommen + Kindergeld nicht decken könntest,dann würde das Jobcenter ggf.deine 395 € für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung übernehmen.
Dazu würden dann noch derzeit 391 € Regelsatz kommen,das würde dann dein Bedarf nach dem SGB - ll sein.
Oder deine Eltern zahlen weiterhin deine Miete,dann hast du darauf natürlich auch keinen Anspruch,weil dir keine Kosten entstehen,dann würde dein Bedarf nur bei diesen 391 € liegen.
Wenn du also dann deine 336 € Taschengeld bekommst,dann würde dir das Jobcenter fiktiv 200 € als Freibetrag abziehen,so das nur noch 136 € anrechenbares Einkommen übrig blieben.
Bekommst du dann noch dein Kindergeld gezahlt,dann würden dir davon max.30 € Versicherungspauschale abgezogen,so das dann noch 154 € angerechnet würden.
Dann läge dein gesamtes anrechenbares Einkommen bei 136 € + 154 € vom Kindergeld = 290 €.
Dir würden dann ggf.noch 101 € als ALG - 2 Aufstockung zustehen.
Danke dir für deinen Stern !
Nein, wenn deine Eltern die Miete zahlen hast du keinen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Mietkosten nicht zum Lebensunterhalt und wo keine sind muss nichts bezuschusst werden, logisch oder. Eine Anleitung zum Sozialbetrug wirst du von mir nicht bekommen.
Aber meine Eltern zahlen die ja aktuell, weil ich die nicht zahlen kann. Wenn ich mein Wohngeld bekommen würde, würden meine Eltern auch die Miete nicht mehr zahlen. Bis dato müssen sie es aber machen.
und wegen der Geschwister:
mein Papa muss auch die Miete meiner kleinen Schwester zahlen. Die wohnt in Erfurt und die Wohnung kostet 200€ warm. Ich hab noch eine Schwester aber die wohnt schon lange nicht mehr in Deutschland und arbeitet auch schon sehr erfolgreich.