BFD - Wohngeld oder ALG ll?

4 Antworten

Was ist mit Unterhalt deiner Eltern. Die sollten hier in erster Linie gefragt sein, bevor man sich an den Staat wendet.

Wenn meine Eltern in der Lage wären, mich zu finanzieren, würde ich mir über sowas freiwillig keine Gedanken machen

Du hast zwar dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld,aber erstens musst du dann schon Mieter einer eigen bewohnten Wohnung sein und zweitens musst du ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll erzielen !

Das bedeutet für dich,dass du das Wohngeld schon mal vergessen kannst,weil du keine eigene Wohnung / Unterkunft hast.

Dein Bedarf nach dem SGB - ll würde dann bei min.399 € Regelsatz liegen + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),davon dann min.diese 80 %.

Mit deinem Kindergeld von 184 € kommst du ja gerade mal auf 434 € pro Monat.

Wenn du also angenommen ein Zimmer oder eine WG - finden würdest,wo du 261 € zahlen müsstest,dann läge dein Bedarf bei min.660 € pro Monat,davon dann min.80 %,würden ca.528 € eigenes Einkommen machen.

Das würde dann schon mal nichts werden.

Dann bleibt dir nur mit deinem Vertrag zu deinem jetzigen Jobcenter zu gehen und da einen Umzug auf Grund deines BFD - zu beantragen,da werden sicher die Einkommensverhältnisse der Eltern überprüft,sollten sie dann nicht leistungsfähig sein,dann bekommst du eine Zusicherung zum Umzug und wirst auch bei den Kosten unterstützt.

Du kannst dann auch eine Erstausstattung für die Wohnung oder Unterkunft beantragen und eine ALG - 2 Aufstockung bekommen.

Würdest du jetzt eine kleine Wohnung finden,die angemessen angenommen 331 € Warmmiete kosten würde,dann stünden dir mit deinem Regelsatz von derzeit 399 €,insgesamt 730 € an Bedarf zu.

Da dir von deinen 250 € theoretisch min. 200 € als Taschengeld nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden,würden hier max. 50 € übrig bleiben,dazu dann dein Kindergeld von 184 €,ergeben dann ca.234 € anrechenbares Einkommen.

Deine Aufstockung würde dann ca.496 € pro Monat betragen.

Anspruch auf Wohngeld hast du keinen. Dafür müsstest du in der Lage sein, 85 % deines Regelbedarfs aus Eigeneinahmen bestreiten zu können. Das ist wohl nicht gegeben. Daher brauchst du dich nicht mit der Wahl zu quälen, sondern beantragst einfach aufstockendes ALG 2.

Anspruch auf ALG 1 hast du keinen, ALG 2 ist von Beitragszahlungen abgekoppelt.

Umzugskosten und Erstausstattung werden in deinem Fall sicher nicht übernommen.

Zum Wohngeld: Das kann ich nicht glauben. Freiwilligendienstler haben an sich immer Anspruch, und von denen kann NIEMAND mit diesem Taschengeld 85% des Regelbedarfs selbst zahlen. Ebenso habe ich schon einmal beim Sozialamt angerufen, und die meinten, Anspruch besteht in der Regel, es wird sich nur halt zeigen, wie hoch dieser ist und das hinge wohl von der Höhe des Taschengeldes und der Miete ab

@SandyV1994

Liebelein, wenn das Wohngeld nicht dazu führt, dass du mindestens den ALG 2 Satz erreichst, macht es keinen Sinn. :-) Du würdest zwar trocken wohnen, müsstest aber verhungern.. :-))) Daher hat man dann keinen Anspruch mehr auf Wohngeld, sondern eben auf ALG 2. Das finanziert ja nicht nur die Wohnung, sondern auch über die Kosten der Unterkunft hinaus den Regelbedarf eines Singles von 400 Euro. :-)

@atzef

Ah okay! Das sind doch mal gute Neuigkeiten! Das meinte die Dame dann bestimmt mit "Das ist vom Entgelt abhängig". Und ich bekomme da ja sehr wenig. Danke für die Erklärung :)

Noch eine gute Nachricht: 200 Euro des taschengeldes werden nicht mit dem ALG 2-Anspruch verrechnet.

Da du dafür umziehn must kanst du zb auch bei denen nachfragen da sie auch  zb deine Unterkunfstkosten tragen können du wirst alg 2 brauchen damit du eine wohnung finazieren kanst und leben dan wen das amt zustimmt  vor unterschreibung des mietvertrages  kanst du den aktzebtierten mietvertrag auch ersteinzugs koisten beantragen aber du wirst dan kein wohngeld mehr bekommen da das amt deine miete voll bezahlt..Du hast keinen Anspruch auf arbeitslosengeld aber du hast einen auf hartz4 da dies eine Andere sozialleistung ist.Auch kann es sogar sein das du eine unterkunft vom Bfd Gestellt bekommen kanst