Aufstockung als Bufdi?
Hallo liebe Community,
Ich leiste seit mitte Januar einen Bundesfreiwilligendienst. Bin 19Jahre alt und habe eine eigene Wohnung zusammen mit meinem Freund. Leider habe ich jeden Monat mit dem Geld zu kämpfen. Jetzt war ich vor kurzem auf einem Seminar für Bufdis und habe dort mitbekommen, dass die anderen ein "Gehalt" von teilweise über 500Euro bekommen, oder zu den 330Euro Taschengeld noch 50Eu. Fahrtgeld und 60Eu. Verpflegungsgeld. Ich bekomme lediglich diese 330Eu und darf auch nicht kostenlos in meiner Einsatzstelle essen.
Meine Frage an Euch ist also nun ob ich das irgendwie aufstocken kann?
Bitte keine blöden Sprüche kloppen, dass ich doch wieder zu meinen Eltern ziehen soll. Bin Sept. 2013 in einen anderen Ort gezogen wegen einer Ausbildung, die ich leider abbrechen musste und bei meinen Eltern ist nun leider auch kein platz mehr für mich. Noch dazu könnte ich wenn ich bei ihnen wohne meinen Bfd nicht mehr leisten.
Danke euch für hilfreiche Antworten!
Ringelwuermchen :)
1 Antwort
Aufstocken kannst du das auf dem Jobcenter !
Dein Freund muss aber zumindest die halben Kosten für Unterkunft und Heizung tragen,wenn ihr den Antrag auf eine ALG - Leistung ( Aufstockung ) stellt.
Ihr dürft euch gegenseitig wirtschaftlich wie finanziell nicht unterstützen,dann wird das Einkommen des einen,nicht auf den Bedarf des anderen angerechnet,für min.1 Jahr,das ist dann das so genannte Probejahr.
Euch würden dann in dieser Zeit je 391 € Regelsatz zustehen + den Kopfanteil der Kosten für Unterkunft Und Heizung,in eurem Fall wären das jeweils 50 %.
Das Kindergeld / Unterhalt und Einkommen,werden auf den Bedarf angerechnet.
Auf Erwerbseinkommen kann man Freibeträge nach dem § 11 b SGB - ll absetzen,die dann vom Nettoeinkommen abgezogen werden.
Du kannst von deinem Taschengeld 200 € als Freibetrag abziehen,so das du nur noch 130 € + 184 € Kindergeld als anrechenbares Einkommen hast.
Es würden bei dir also 314 € anrechenbares Einkommen bleiben,demnach müssten dir noch 77 € für deinen Regelsatz zustehen + diese 50 % Kopfanteil für Unterkunft und Heizung.