Aufstockung als Bufdi?

1 Antwort

Aufstocken kannst du das auf dem Jobcenter !

Dein Freund muss aber zumindest die halben Kosten für Unterkunft und Heizung tragen,wenn ihr den Antrag auf eine ALG - Leistung ( Aufstockung ) stellt.

Ihr dürft euch gegenseitig wirtschaftlich wie finanziell nicht unterstützen,dann wird das Einkommen des einen,nicht auf den Bedarf des anderen angerechnet,für min.1 Jahr,das ist dann das so genannte Probejahr.

Euch würden dann in dieser Zeit je 391 € Regelsatz zustehen + den Kopfanteil der Kosten für Unterkunft Und Heizung,in eurem Fall wären das jeweils 50 %.

Das Kindergeld / Unterhalt und Einkommen,werden auf den Bedarf angerechnet.

Auf Erwerbseinkommen kann man Freibeträge nach dem § 11 b SGB - ll absetzen,die dann vom Nettoeinkommen abgezogen werden.

Du kannst von deinem Taschengeld 200 € als Freibetrag abziehen,so das du nur noch 130 € + 184 € Kindergeld als anrechenbares Einkommen hast.

Es würden bei dir also 314 € anrechenbares Einkommen bleiben,demnach müssten dir noch 77 € für deinen Regelsatz zustehen + diese 50 % Kopfanteil für Unterkunft und Heizung.