Habe ich während der Elternzeit ohne Einkommen Anspruch auf Wohngeld?

3 Antworten

Geht deine Tochter mit 6 Jahren nicht schon zur Schule oder wird sie erst dieses Jahr eingeschult ?

Das man beim Wohngeld das fehlende Mindesteinkommen auch durch Vermögen ausgleichen kann ist zwar möglich,dass wird aber sicher individuell berechnet und entschieden werden müssen.

Du selber kannst als Antragstellerin 60 000 € an Vermögen angespart haben,wenn es sich 2016 nicht erhöht hat.

Normalerweise brauchst du ein Mindesteinkommen von 80 % eures Bedarfes nach dem SGB - ll,also von dem was euch als ALG - 2 oder aber Hartz - 4 vom Jobcenter zustehen würde.

Das sind dann in deinem Fall.wenn du mit deiner Tochter alleine wohnst zunächst mal dein Regelsatz von 404 € und dazu käme noch der Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines Regelsatzes für ein Kind unter 7 Jahren,dann sinkt dieser auf 12 % deines Regelsatzes.

Es kämen also vorerst noch 145,44 € dazu,dann der Regelsatz für ein Kind ab 6 Jahren von 270 € und die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 550 €.

Euer Bedarf nach dem SGB - ll - läge dann also bei min. 1369,56 € pro Monat,also ca. 1370 € und 80 % davon würden min.ca. 1100 € an Mindesteinkommen bedeuten.

Wobei hier dann auch noch min.die Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung berücksichtigt werden müssten,denn diese müsstest du ja dann selber zahlen.

Du würdest dann auf ca. 1300 € kommen und wenn ich mal die 190 € Kindergeld und ggf.260 € Unterhalt abziehe,dann bräuchtest du jeden Monat min.noch ca. 850 € was du dann aus Vermögen abdecken müsstest.

Ich würde mich an deiner Stelle mal vor Ort unverbindlich beraten lassen,ob sich ein Antrag dann überhaupt lohnen würde,also ob dann in deinem Fall die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt wären.

Noch was zum ALG - 2,du hättest da sicher nicht keinen Anspruch weil du über dem Mindestvermögen liegen würdest,wenn dann weil du über dem Maximum liegen würdest.

Dein Kind dürfte auf dem eigenen Konto / Sparbuch 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 3850 € haben und du pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Lebensversicherungen und sonstige Anlagen würden dann natürlich auch dazu zählen und es müsste dann ggf.geprüft werden ob hier eine Verwertung in Betracht kommen würde,wenn du dann damit + gespartem auf Konto / Sparbuch über deinem so genannten Schonvermögen liegen würdest.

Dazu käme dann außerdem noch,dass du dann nicht so ohne weiteres einen Anspruch geltend machen könntest,selbst wenn du das Schonvermögen nicht überschreiten würdest.

Denn der Vermittlung in Beschäftigung musst du nur bis zum vollendetem 3 Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht zur Verfügung stehen und da ist deine Tochter ja schon darüber.

Eine Ausnahme über das dritte Lebensjahr hinaus würde z.B. sein,weil die Betreuung nicht sichergestellt werden kann.

wie hoch das in deiner stadt ist, weiss hier keiner.

ruf also beim zuständigen amt an und frage selbst.

Leider gibt es wohl nichts vom Staat für dich. Diese freiwillige Elternzeit wird nicht vom Steuerzahler finanziert.