duales Studium im öffentlichen Dienst..Wohngeld?
Hallo zusammen,
soweit ich mich richtig informiert habe, hat man ja keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn man während eines Studiums dem Grunde nach Bafög-berechtigt ist. Da ich im dualen Studium bei einer Stadtverwaltung allerdings Gelder aus öffentlichen Mitteln als Gehalt bekomme, steht mir kein Bafög zu.
Bin ich nun Wohngeld berechtigt oder wird dies abgelehnt wegen dem Grunde Nach, auch wenn es einen Paragraphen gibt, wo Bafög im öffentlichen Dienst ausgeschlossen wird!? Laut Wohngeldrechner aufgrund des Einkommens würde mir etwas zustehen, da wird aber nicht die rechtliche Seite beleuchtet.
1 Antwort
Für die Theoriephasen an der Fachhochschule besteht dem Grunde nach ein BAföG-Anspruch. Das Wohngeldgesetz ist demnach nicht auf dich anzuwenden.
Während der Praxisphasen könntest du Wohngeld bekommen. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass du der Höhe nach einen Anspruch hast.
Tja, du solltest einen Rechner nehmen, der auch annähernd richtig rechnet. Das setzt voraus, dass nach dem Jahresbrutto gefragt wird und nicht nach dem Monatseinkommen. Und vergiss nicht, du bekommst auch Sonderzahlungen im November. Diese gehören ebenfalls zum wohngeldrechtlichen Einkommen.
Hm...ich kann auswählen ob Jahresbrutto oder monatlich ;) macht am Ende keinen Unterschied in der Summe..beides versucht..auch bei 13. Gehalt besteht Anspruch..danke =)
danke für die Info :) ob du das bezweifelst oder nicht ist mir herzlich egal, da der Wohngeldrechner dies ja anscheinend genauer weiß wenn man das monatliche Einkommen eingibt ;-) .