duales Studium im öffentlichen Dienst..Wohngeld?

1 Antwort

Für die Theoriephasen an der Fachhochschule besteht dem Grunde nach ein BAföG-Anspruch. Das Wohngeldgesetz ist demnach nicht auf dich anzuwenden.

Während der Praxisphasen könntest du Wohngeld bekommen. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass du der Höhe nach einen Anspruch hast.

benskoef 
Fragesteller
 17.07.2017, 15:32

danke für die Info :) ob du das bezweifelst oder nicht ist mir herzlich egal, da der Wohngeldrechner dies ja anscheinend genauer weiß wenn man das monatliche Einkommen eingibt ;-) .

TreudoofeTomate  17.07.2017, 15:36
@benskoef

Tja, du solltest einen Rechner nehmen, der auch annähernd richtig rechnet. Das setzt voraus, dass nach dem Jahresbrutto gefragt wird und nicht nach dem Monatseinkommen. Und vergiss nicht, du bekommst auch Sonderzahlungen im November. Diese gehören ebenfalls zum wohngeldrechtlichen Einkommen.

benskoef 
Fragesteller
 17.07.2017, 17:06
@TreudoofeTomate

Hm...ich kann auswählen ob Jahresbrutto oder monatlich ;) macht am Ende keinen Unterschied in der Summe..beides versucht..auch bei 13. Gehalt besteht Anspruch..danke =)