Wohngeld als Abiturient?

7 Antworten

Bis zum Abschluss der Schule und dann während der ersten Ausbildung bzw. Studium sind dir in erster Linie deine Eltern unterhaltspflichtig.

Nur, wenn sie nicht "leistungsfähig wären, stünde dir ggf. staatliche Unterstützung zu - als Schüler/ Student BAföG, als Auszubildende(r) BAB.

Solange noch die Möglichkeit besteht, bei den Eltern zu wohnen, kommen sie ihrer Unterhaltsverpflichtung umfänglich nach, indem sie dir Verpflegung und Unterkunft (jedoch kein Taschengeld...) zur Verfügung stellen.

Nur, wenn dein Weg zur Schule/ Uni/ Ausbildungsstätte unzumutbar lang wäre, bestünde für deine Eltern die Verpflichtung zum "Barunterhalt" für dich.

Du könntest also nur ausziehen, wenn die Eltern dem zustimmen und dir freiwillig Barunterhalt zahlen und das Kindergeld an dich weiter reichen, wovon du dann alle deine Ausgaben (Verpflegung, Miete, Strom, Kleidung, Freizeit...) begleichen müsstest. 

Ziehst du gegen ihren Willen aus, müssten sie dir nur das Kindergeld überlassen. Weitere Mittel stünden dir nicht zu - die müsstest du dir dann selbst erwirtschaften.

das stimmt nicht, Volljährige können ausziehen und dann sind Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Selbstbehalt der Eltern 1300 Euro. Volljährige müssen sich nicht auf Naturalunterhalt verweisen lassen

Eltern müssen kein Bargeld geben. Und wer als Erwachsene ausziehen willl, kann das tun wenn er es finanziell selber schafft. Denn wenn die Eltern ein Dach übern Kopf bieten und Nahrung reicht das völlig aus. Bargeld kann bei dann nicht fordern wenn die Eltern nicht dem Aufzug zustimmen, da sie die kosten bezahlen müssten.

@claudialeitert

Volljährige müssen sich nicht auf Naturalunterhalt verweisen lassen, da der Betreungsunterhalt ab 18 entfällt, sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichet

@vwzicke64

Volljährige müssen sich nicht auf Naturalunterhalt verweisen lassen, 

Du scheinst den Begriff "Naturalunterhalt" nicht ganz zu verstehen:

Dieser umfasst "Betreuung, Kochen, Waschen, Putzen..." und muss von Eltern im Rahmen der Sorgepflicht für ein minderjähriges Kind geleistet werden. 

Die Kosten der Verpflegung, Unterkunft, Kleidung... werden hingegen vom "Barunterhalt" bestritten.

Da mit der Volljährigkeit eines Kindes die Sorgepflicht der Eltern wegfällt, entfällt ab dann auch der Naturalunterhalt - wenn überhaupt, besteht ab dann nur noch Anspruch auf Barunterhalt. 

Wenn Eltern dann noch weiterhin Tätigkeiten wie Kochen, Waschen, Putzen... für ihr "Kind" ausführen, sind das "Dienstleistungen, die vom Kind dann entsprechend zu honorieren sind...

Solange aber die Möglichkeit besteht, dass ein volljähriges, unterhaltsberechtigtes Kind noch bei den Eltern wohnen kann, bleibt es den Eltern überlassen, ob sie den Barunterhalt in Form von Bargeld oder aber in Form von geldwerten Leistungen wie Verpflegung und Unterkunft für das Kind erbringen.

@DFgen

Wollen sie mich veräppeln, ich verstehe den Begriff Naturalunterhalt sehr wohl. 

dem Auszug zustimmen meinte ich. . . .

@claudialeitert

Seid wann müssen Volljährige fragen, ob sie ausziehen dürfen

@vwzicke64

Vielleicht weil sie Unterhalt von den Eltern fordern könnten...

Sie können ausziehen wenn sie eigenes Einkommen hsben. so bald sie Unterhalt für Wohnungen brsuchen müssen die Eltern gefragt werden. Denn wenn sie kosten und logie zur Verfügung stellen muss kein Barunterhalt geleistet werden. wortwörtlich von nervt Anwältin.

Info kam von ner Anwältin. . .

@claudialeitert

Schlechte Anwältin, die Info ist falsch

@vwzicke64

Dann ist es jetzt an der Zeit, dass du uns das belegst, was du hier vehement über den Barunterhalt, weismachen möchtest. lg

Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder BAB haben - wie es bei dir der Fall ist - ist das Wohngeldgesetz nicht anzuwenden (§ 20 Abs. 2 WoGG).

Solltest du nachgewiesenermaßen dem Grunde nach keinen Anspruch auf Schüler-BAföG haben, wäre zwar das Wohngeldgesetz auf dich anzuwenden, dann käme aber das nächste Problem auf dich zu. Du musst über ein Mindesteinkommen in Höhe von knapp über 600 EUR monatlich verfügen (wenn die Wohnung warm 350 EUR kostet) und dieses auch nachweisen können. Anderenfalls würde dein Wohngeldantrag wegen fehlender Plausibilität abgelehnt.

Wenn auch das gegeben ist, wird zumindest eine Wohngeldberechnung vorgenommen. Ob dir der Höhe nach dann etwas zusteht, wird sich zeigen. Rechne jedenfalls nicht damit, dass du mit Wohngeld deine Miete zahlen kannst. Es ist nur ein kleiner Zuschuss zum Wohnen und keine Hilfe zum Lebensunterhalt.

Sicher kannst du ausziehen, deine Eltern müssen dich bis zum Ende deiner Ausbildung finanziell unterstützen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Der Selbstbehalt deiner Eltern 1300 Euro pro Elternteil, wobei minderjährige Kinder oder volljährige die noch in eine allgemeinbildende Schule gehen vorgehen sowie ein neuer Ehepartner. Gehst du studieren dann steht dir Bafög zu sonst aber nichts außer Kindergeld, denn Bafög und Wohngeld schließen sich aus, das Bafög schon ein Wohngeld beinhaltet. Machst du eine Ausbildung steht dir Berufsausbildungsbeihilfe zu, wenn dass nicht geht ,dann Wohngeld. Dein Bedarf ist 735 Euro, wobei Bafög und Ausbildungsvergütung voll angerechnet wird auch das Kindergeld

kurz & knapp: nein, Dir steht kein Wohngeld zu

Warum nicht? Eltern sind noch unterhaltspflichtig und außerdem bist Du als Schüler in den meisten Fällen wegen §20 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes vom Bezug ausgeschlossen.

Das stimmt nicht, es gibt Eltern die können keinen Unterhalt zahlen, weil es z.B noch jüngere Geschwister gibt, dann kann ein Volljähriger Wohngeld bekommen wenn er kein Bafög erhält un BAB ausscheiden

@vwzicke64

welche Schulform führt zum Abitur & ist vom Grundsatz her nicht förderfähig mit Bafög? Mir fällt spontan keine ein.

Und wenn ihm kein Bafög zusteht, weil die Schule zu nah am Elternhaus ist, fällt er trotzdem unter §20 Absatz 2 WoGG. Weil dem Grunde nach wäre Bafög möglich...

Was machst du, wenn Du das Abi hast ? Berufsausbildung ? Studium? Irgendeinen Job?

In allen Fällen bekommst Du Geld zu Deinem jetzigen dazu.

Wo ist nun Dein Problem?

Wohngeld bekommst Du jedenfalls nicht !