Bundesfreiwilligendienst finanzielle Unterstützung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast Anspruch auf Wohngeld.

Rechtzeitig beantragen, dein Träger hilft dir ;)

Sam3638 
Fragesteller
 02.07.2021, 14:43

Danke :) Beantragen kann ich es aber erst wenn ich die Wohnung bereits miete richtig?

Florendil  02.07.2021, 14:44
@Sam3638

Puh, da fragst du deinen Träger.

Darf ich fragen, was für ein FSJ du machst?

Sam3638 
Fragesteller
 02.07.2021, 14:45
@Florendil

Alles klar, danke dir. :)

Einen Bfd bei der DLRG

Florendil  02.07.2021, 14:46
@Sam3638

Ah supi, dann viel Spaß dabei.

Einfach mal im Büro des Trägers (das ist nicht zwingend der Arbeitgeber) anrufen, die sind auf solche Fragen vorbereitet.

isomatte  02.07.2021, 15:10

Und wie kommst Du darauf ?

Florendil  02.07.2021, 15:11
@isomatte

Ich hab auch ein FSJ gemacht und war Bundesvertreter der freiwilligen in NRW. ;)

isomatte  02.07.2021, 16:11
@Florendil

Dann lies dir einmal meine Antwort durch, da wirst Du sehen, dass man fürs Wohngeld auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss.

Du hast in einem freiwilligen Dienst zwar dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld, dafür müsstest Du aber schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen wäre auch noch erforderlich.

Das würde dann bei min. 80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll liegen, also von dem, was dir bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen an ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter zustehen könnte.

Derzeit wären das min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu kämen dann min. noch deine KDU - der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Würdest Du also z.B. ein WG - Zimmer oder kleine Wohnung finden und da angenommen 454 € KDU - zahlen müssen, dann läge dein Bedarf bei min. 900 € und dann müsste dein Mindesteinkommen bei 80 % min. 720 € betragen.

Da Du selbst mit deinem Kindergeld von derzeit 219 € nur auf ca. 519 € kommen würdest, wäre Wohngeld keine Möglichkeit für dich.

Ist der Aus - bzw. Umzug wegen dem BFD - notwendig, dann bleibt eigentlich nur ein Antrag auf ALG - 2 bei deinem jetzigem Jobcenter, damit sie dir die Notwendigkeit für den Umzug schriftlich für das dann dortige Jobcenter bestätigen, damit Du dann ggf. bei Bedarf auch ein zinsloses Darlehen für eine Kaution bewilligt bekommen würdest.

Von deinem sogenannten Taschengeld würde dir das Jobcenter dann 250 € pauschal nicht als Einkommen auf deinen Bedarf anrechnen, dass Kindergeld aber voll, also würdest Du angenommen dann auf max. um die 269 € anrechenbares Einkommen kommen und der Rest bis zu deinem Bedarf könnte dann vom Jobcenter aufgestockt werden.

Wenn dich deine Eltern finanziell unterstützen würden, obwohl sie es nicht könnten oder müssten und das Geld landet auf deinem Konto, dann wäre das auch anrechenbares Einkommen und würde deine Aufstockung mindern.

Anspruch auf BAB - besteht hier nicht, dass käme nur in einer betrieblichen Erstausbildung in Betracht.