Bewerbungsgespräch §43 (IfSG)?
Ich wurde zu einem Bewerbungsgespräch in einem Café eingeladen. Ich habe eine Email erhalten, was ich zum Bewerbungsgespräch mitbringen soll. Dort steht: Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Was genau ist da gemeint? Ich habe mir diesen Paragraphen zwar durchgelesen, weiß jetzt aber nicht, was mit Belehrung gemeint sein soll.
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
LG, Leona
3 Antworten
Ein Bewerbungsgespräch in einem Cafe ist unserös.
Halte Abstand von dieser Firma.
Kommt drauf an wo Sie arbeiten möchte. Was wenn die Firma einfach keinen Platz für ein Gespräch hat oder Gott bewahre, Sie sich in einem Cafe beworben hat?!
Ich habe mich in diesem Café beworben.
Musst nen 1 Tages Kurs machen, bekommst nen Wisch auf dem steht, dass du die Belehrung erhalten hast. Ist immer wo in der Gastro
(Wenn du den Zettel nicht brauchst, lieber Hände weg von dem Jobangebot)
Ich würde darunter jetzt verstehen das du eine aktuelle Bescheinigung vom Gesundheitsamt mitbringen musst.