Steuererklärung: Hotel wg Bewerbungsgespräch geltend machen?
Wenn ein Bewerbungsgespräch zwar nur eine Stunde dauert, man mit der Bahn aber 8 Stunden unterwegs ist (ca 700km entfernt, pro Strecke), darf man dann in der Steuererklärung eine Hotelübernachtung geltend machen?
4 Antworten
Auch die Übernachtungskosten sind Werbungskosten, weil sie im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen - Verpflegung kann nur über den Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden - sollten auch Mahlzeiten auf der Rechnung stehen, muß das abgezogen werden.
Du kannst auch bei der Agentur für Arbeit anfragen. Die übernehmen auch Reisekosten. Ansonsten kannst du Fahrtkosten, Hotel und Verpflegungsmehraufwand gelten bei der Steuererklärung machen.
Die Hotelübernachtung muss auch tatsächlich stattgefunden haben.
Ansonsten gibt es die hier schon erwähnten Pauschalbeträge für den sog. Verpflegungsmehraufwand. Die sind Teil der Reisekosten, die insgesamt im deutschen Steuerrecht sehr haarklein "aufgebohrt" sind.
Die aktuellen Beträge kann man auf vielen Homepages von Steuerberatern oder auch beim BMF einsehen.
Als Privatmann/Frau darfst du alles eintragen solange du nicht lügst. Dein Sachbearbeiter/in darf es ggf. wieder streichen, muss aber eine Begründung angeben. Solange das Hotel angemessen war und du die Rechnung bezahlt hast, hat das Finanzamt nicht das Recht, dir vorzuschreiben, wo du zu schlafen hast.