Neuer Arbeitgeber - alte Belehrung zum Infektionsschutzgesetz

2 Antworten

Dort wo Du Dich vorgestellt hattest, wollten die ja keine Neue. Wenn Du jetzt dann dort anfängst, kannst Du die Alte vorlegen und auf den entsprechenden Satz dann aufmerksam machen und dann abwarten was die in dem neuen Laden sagen.

Vielen Dank :)

Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein, d. h. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen.

Nach erfolgter Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die lebenslange Gültigkeit hat. Darüber hinaus ist ihr Arbeitgeber jedoch verpflichtet, alle 2 Jahre eine Nachbelehrung durchzuführen.

Ich hoffe - auch nach der ganzen verstrichenen Zeit - ist diese Antwort noch von Nutzen :-).