Betrug beim Zugfahren ohne Ticket?

10 Antworten

Rechtlich hat das Fahren ohne Fahrkarte zwei Folgen.

Erstens musst du der Bahn ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, nämlich das Doppelte des normalen Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro. Dieses Entgelt ist unabhängig davon fällig, ob du absichtlich keine Fahrkarte hattest oder ob dir deine Fahrkarte abhanden gekommen ist.

Zweitens könnte die Bahn dich auch noch wegen Leistungserschleichung anzeigen. Das wäre eine Straftat, würde aber voraussetzen, dass du VORSÄTZLICH ohne Fahrkarte gefahren bist. Das ist bei dir nicht der Fall. Wenn du tatsächlich Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen solltest, dann solltest du hervorheben, dass du eine Fahrkarte gekauft hattest und sie dir abhanden gekommen ist, ohne dass du das bis zur Kontrolle gemerkt hast. Damit wäre nämlich klar, dass du nicht den Vorsatz hattest, ohne Fahrkarte zu fahren, und damit entfällt dann auch die Strafbarkeit. Hast du vielleicht die Fahrkarte am Automaten mit diener EC-Karte bezahlt? Dann könntest du mit der Buchung auf deinem Kontoauszug nachweisen, dass du mal eine Karte hattest.

Wenn es das erste mal war, wird das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt, wenn Du der Zahlungsaufforderung innerhalb der Frist nachkommst. Es sei denn der Schaffner hat vermerkt, das Du Dich entziehen wolltest (durch den Gang aufs WC z.B.) Hier ist dann Aussage gegen Aussage und da man bei der Situation nicht dabei war, läßt sich auch schlecht sagen, ob der Verdacht berechtigt war oder nicht.

Eins ist mir aber noch eingefallen, kann es sein, das Du das Ticket am Automaten mit Karte bezahlt hast ? Dann sollte durch die Abbuchung nachweisbar sein, das Du zumindest etwas bezahlt hast und es läßt sich durch die Vorgangsnummer sogar nachweisen, was genau es war. Ohne Ticket warst Du eben trotzdem unterwegs, aber der Vorwurf der "bösen Absicht" (Betrug) ist vom Tisch.

Fakt ist, dass du ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurdest.

Also musst du auch die Strafe zahlen. Es wird kein Verfahren geben, sondern du wirst ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung erhalten. Dieser solltest du dann folgen und die Angelegenheit ist erledigt.

steht nicht auch auf dem automatenticket drauf an welchem tag es um welche uhrzeit gekauft wurde?

SiViHa72  14.09.2018, 10:31

Und das soll was helfen, wenn er es verloren hat?

Hexe121967  14.09.2018, 10:31
@SiViHa72

er hatte es doch angeblich im getränkefach des rucksackes...

SiViHa72  14.09.2018, 10:32
@Hexe121967

Mit anderen Worten, Du hast den Text nicht ganz gelesen. Er sagt doch,es war dann weg.

hydrahydra  14.09.2018, 10:34
@Hexe121967

"Ich meinte das es an meinem Platz ist (es war im Getränkefach von Rucksack). Ich wollte es holen und stellte fest, dass es weg war."

Nächstes Mal die ganze Frage lesen...

Hexe121967  14.09.2018, 10:34
@SiViHa72

doch habe ich, nur halt falsch verstanden. ich hatte es so verstanden das er es zum zeitpunkt der kontrolle nicht gefunden hat.

Wapiti201264  14.09.2018, 10:31

Ja, aber was nützt es, wenn er es nicht hat?

hydrahydra  14.09.2018, 10:33

Was bringt das, wenn das Automatenticket verloren gegangen ist?

Wenn es bei Dir das erste Mal war, stellt die DB normalerweise keine Strafanzeige. Der Straftatbestand wäre "Erschleichen einer Leistung", aber nicht Betrug. Wäre man vorbestraft, käme allerdings auch eine Freiheitsstrafe in Frage.

Den Nachweis zu führen, das man ein gültiges Ticket hatte, ist bei Automatenkauf unmöglich. Deshalb kaufe ich nur online.