Betriebserlaubnis oder Brief und Schein?
Guten Abend zusammen,
wenn ich meine Kreidler Florett RS anmelde (kein Versicherungskennzeichen da Leichtkraftrad mit 110 km/h), bekomme ich dann eine ABE oder einen Fahrzeugbrief- und Schein?
Vielen Dank schon im Vorraus,
Euer Affa
3 Antworten
Teil 1 wird bei Anmeldung ausgestellt, Teil 2 bekommst du nicht, da Leichtkraftrad. Deine Betriebserlaubnis ersetzt den Brief.
na den Fahrzeugbrief musst du ja schon haben- sonst kannst du es ja nicht anmelden . und mit der Anmeldung, bekommst du dann den Fahrzeugschein. Vorrausgesetzt du hast TÜV und für alle umbauten für die Teile auch die ABE .
fazit: Ohne TÜV kein Anmeldung
Ohne Fahrzeugbrief, keine Anmeldung
erst wenn du beides hast- kannst du es Anmelden und bekommst dann erst den Fahrzeugschein
Danke, für das Fahrzeug selbst brauche ich dann aber keine ABE mehr oder?
Hier geht es vor allem um ein "ehemaliges Kleinkraftrad", welches er ohne Abnahme eines Sachverständigen überhaupt nicht angemeldet bekommt ;-)
Wozu eine Abnahme? Nach §76 FeV ist das Ding heute einem Leichtkraftrad gleichgestellt und somit ohne weiteres als solches anmeldbar.
Als Krafträder der Klasse A1 gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind (Kleinkrafträder bisherigen Rechts)
Naja, wahrscheinlich laut Tacho und dann noch durch ein ordentliches Schlagloch, irgendwann zuckt die Nadel für ne Millisekunde mal Richtung 110.
Hallo,
die Kreidler Florett RS ist "normal" ein Kleinkraftrad.
Hast du sie frisiert / getunt?
"So" kannst du sie ohne Abnahme eines Sachverständigen überhaupt nicht "anmelden".
Und wenn du die Abnahme hast, dann bekommst du an der Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung.
Viele Grüße
Michael
Die Kreidler Florett RS ist in der Tat ein Kleinkraftrad, aber keines mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die ehemaligen "offenen" Kleinkrafträder werden heute als Leichtkrafträder eingestuft.
Ja, aber sie fuhr nie 110 km/h.
Daher bin ich davon ausgegangen, dass sie eventuell "getunt" ist, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen könnte und Änderungen an, Bremsen, Rahmen und Fahrwerk erforderlich machen könnte.
Gruß Michael
Ja, 110 halte ich auch etwas abenteuerlich.
Es geht hier um zulassungsfreies Leichtkraftrad. Er bekommt im Regelfall keine Zulassungsbescheinigung Teil 2.