Roller abgeschleppt, nun soll ich zahlen...

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Deine Frage lässt sich ohne weitere Details nicht beantworten.

Wieso ist Dein Roller nicht verkehrstauglich, mit welcher Begründung wurde er abgeschleppt und was wurde genau (vor dem Abschleppen) bemängelt.

Also wenn das Fz. nicht verkehrstauglich war und dies mit bloßen Auge sehr leicht zu sehen war, dann hätte man vor Ort die Stillegung anordnen können, ohne dass ein Abschleppen erforderlich gewesen wäre.

Beispiel: Beide Reifen sind so durch, das meilenweit die Karkasse zu sehen ist. In einem solchen Fall, hätte die Polizei nicht abschleppen dürfen.

Wird der Roller wegen einer möglichen Frisierung abgeschleppt und diese auch festgestellt, trägst Du die Kosten. Wird nichts festgestellt, bleibt die Polizei auf ihren Kosten eventuell sitzen.

Was anderes ist ist, wenn der Roller wegen einer möglichen Frisierung abgeschleppt, diese aber nicht festgestellt wird, sondern dass der Roller aus anderen Gründen nicht verkehrstauglich ist.

Wenn er aber auch wegen der anderen Mängel abgeschleppt wurde, um dann durch einen Gutachter feststellen zu lassen, ob der Roller verkehrsuntauglich ist, dann trägst Du die Kosten.

Die Kosten ergeben sich nicht aus der StVO sondern aus eurem Landespolizeigesetz. Das Abschleppen dient der Gefahrenabwehr, also dazu den Straßenverkehr vor den Gefahren verkehrsuntauglicher Fahrzeuge zu schützen.

Ja ich werde mich auch wehren. Vorgeworfen wurde schneller als 50km/h - hat sich nicht herausgestellt, dafür einige andere Sachen, wie lose Verkleidung. Entschuldigung - überprüft jeder Autofahrer vor dem fahrantritt sein Auto, wie ein Pilot?!?!

es scheint etwas überzogen zu sein von den gebündelten Büttel, der Grundsatz, wahren der Verhältnismäßigkeiten, ist hier nicht eingehalten wurden. Nur im Falle einer gravierenden Verkehrsgefährdung ist so eine Maßnahme angebracht. Die Betriebserlaubnis erlischt z.B. nach einem schweren Unfall, oder technischen Mangel. Sinnvoll wäre hier, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu befragen.

glaube nicht das das überzogen ist,wenn er laut gutachten nicht verkehrstauglich ist,der tüv schreibt doch kein gutachten das nicht der wahrheit entspricht.vermutlich hat der roller schon den entsprechenden eindruck gemacht,sonst hätten die die massnahmen nicht eingeleitet

Einspruch gegen einlegen... ganz einfache Sache. Bei 400€ lohnt es sich schon, den Rechtsanwalt einzuschalten und ein nettes Schreiben aufsetzen zu lassen. Mir wurde mal bei einem Verkehrsunfall mit meinem DDR-Moped, was dank Übergangsregelung 60 km/h fahren darf, ebenfalls Modifikation und Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen, obwohl das Teil völlig original neu aufgebaut wurde. Es wurden KEINE Messungen vorgenommen, die Anzeige kam einfach so. Ich wurde selbst im Krankenhaus von den Herren der Polizei belästigt, während ich in der Notaufnahme verarztet wurde. Mir wurde ein Papier mit einem Schuldeingeständnis hingehalten und ich sollte genötigt werden dieses zu unterschreiben.

Als ich das Krankenhaus verlassen durfte ließ ich meinen Anwalt ein Schreiben aufsetzen, welches in etwa den Inhalt hatte, das um vollständige Akteneinsicht gebeten wurde, auf welcher Grundlage diese Forderungen gründen. Überdies wurde eine Gegenanzeige von mir gegen den Polizeihauptkommissar wegen Nötigung und unterlassung der Sorgfaltspflicht (Unfall geschah nachweislich durch reste eines wenige stunden vorher geschehenen Auffahrunfalls, auf denen ich weggerutscht bin - diese müssen von der Polizei entfernt werden bzw. eine Entfernung veranlasst werden). Plötzlich wurde die Anzeige von dem Herren in damals noch grün fallen gelassen, es handle sich "um ein versehen", und ich möge doch bitte von einer Anzeige absehen.

Man darf sich nur nicht alles gefallen lassen...

Kleine Gegenfrage, warum soll es einem Rollerfahrer anders ergehen als einem Autofahrer? Wenn ich mit einem offensichtlich vollkommen verkehrsuntüchtigem Auto un eine Kontrolle gerate darf ich auch keinen Meter mehr damit fahren und rate mal wer die abschleppkosten bezahlen muss ???

Ach ja, eh es in Vergessenheit gerät, eine Bußgeldbescheid wird sicher auch noch kommen.

Du hast einen verkehrsuntauglichen Roller im Straßenverkehr gefahren und muß auch die Kosten der Feststellung (Sicherstellung und Gutachten) bezahlen. Als Halter und Fahrer hast du dafür zu sorgen das er jederzeit verkehrstauglich ist. Jedes Fahrzeug muß vom Tüv Bauartbeprüft werden bevor es zum Straßenverkehr zugelassen wird. In dem Zustand muß es gehalten werden, auch wenn keine regelmäßige HU vorgesehen ist.

Bitte sag mir den Gesetzestext dazu!

@westberlinhood

hat sich erledigt