Besuchserlaubnis?

2 Antworten

Hallo Josymerch,

eine Besuchserlaubnis braucht man, wenn man eine inhaftierte Person besuchen möchte, welche sich noch in der Untersuchungshaft befindet.

Eine Besuchserlaubnis wird bei dem Gericht beantragt, welches für die Inhaftierte Person zuständig ist.

In deinem Fall ist es das Landgericht Düsseldorf.

Da aktuell sämtliche Einrichtungen geschlossen haben - auch Gerichte -, erfolgt die Beantragung der Besuchserlaubnis schriftlich. Dabei kannst du wie folgt vorgehen:

Du fertigst ein Schreiben an, gibst deine Daten (deine Adresse) an und gibst an, für wen du eine Besuchserlaubnis beantragen möchtest - du gibst also auch den Namen der inhaftierten Person an. Zusätzlich benötigst du normalerweise eine Kopie deines Personalausweises.

Ist das Schreiben angefertigt, schickst du dieses an das Landgericht Düsseldorf.

Je, nachdem, wie viel Zeit für das Bearbeiten deines Antrages benötigt wird, kann es ein paar Tage, aber auch eine Woche oder zwei Wochen - oder noch länger - dauern.

Da Gerichte aufgrund der aktuellen Lage jedoch geschlossen und viel Schriftliches zu bewältigen haben, solltest du besser mit einer Woche oder mit zwei Wochen rechnen.

Als ich damals meine Besuchserlaubnis bei der Staatsanwaltschaft beantragt habe, hat es zwei Wochen gedauert.

LG, Toxic38

Persönlich wirst du wegen Corona derzeit dort nichts erreichen können. die meisten Behörden haben geschlossen, bzw. arbeiten nur nach Termin. Ruf dort Montag an und frag, wie du vorgehen musst. Dann wird man dir auch sagen können, wie lange es dauert.

Und danach musst du ggf. den Besuchstermin verlegen.