Darf man in der U-haft in Bayern telefonieren?
Hallo. Mein Freund ist seit Montag in der U-haft in Regensburg (Bayern).
Wenn er jetzt meine Handynummer angibt und einen Antrag stellt um mit mir telefonieren zu können, muss es vom Gericht zuerst genehmigt werden oder? Von was wird es abhängig gemacht ob er mich nun kontaktieren darf oder nicht? Ich habe Angst, weil mein Handyvertrag nicht auf meinen Namen läuft und das deswegen der Antrag abgelehnt wird.. Kann das sein? Falls die ohne meiner Einwilligung das überhaupt nachprüfen dürfen.
2 Antworten
Die Staatsanwaltschaft muß das genehmigen. Ob er telefonieren darf, hängt u.a. von den Haftgründen ab, also z.b. ob Verdunkelungsgefahr besteht etc. Wegen der Tel.Nr. mußt du dir keine Gedanken machen, es sollte nur nicht gerade die von einem Komplizen sein oder so..
Glaub mir, die Tel.Nr. wird nicht das Problem sein.
Es gibt dort ja Telefon Anlagen die die Häftlinge nutzen können.
Im Grunde spricht nix dagegen insofern du nicht das Opfer bist, Mittäter oder ähnliches
Da alle Gespräche aufgezeichnet werden sollte auch der Inhalt wenig Grund für eine Ablehnung sein. Schließlich darfst du ihn auch besuchen oder?
Er müsste die Telefonate eben nur selbst zahlen, was auf Dauer sehr teuer werden könnte. Da sind wöchentliche Besuche und brieifverkehr wohl die billigere Alternative
Vielen Dank! Mein Vertrag läuft auf meine Freundin aber ich bin erreichbar unter dieser Nummer.. Ohne mein Einverständnis dürfen die das doch garnicht überprüfen oder?