Wäre eine Abmahnung gerechtfertigt wenn man den Müll nicht richtig trennt?

13 Antworten

Ohne Ankündigung sicher nicht. Aber der Chef ist weisungsbefugt (deswegen ist er ja der Chef), und er hat angeordnet, dass der Müll sorgsam zu trennen ist. Wenn Du Dich jetzt nicht daran hältst, dann ist das in der Tat ein arbeitsrechtlich relevantes Vergehen und rechtfertigt eine Abmahnung.

Natürlich muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Wenn Du mal einen Kassenbon in den Restmüll schmeißt, wird kein Richter eine Abmahnung für gerechtfertigt halten.

RobertLiebling  13.04.2018, 14:18
Wenn Du mal einen Kassenbon in den Restmüll schmeißt, wird kein Richter eine Abmahnung für gerechtfertigt halten.

Ganz im Gegenteil. Kassenbons (Thermopapier) gehören zwingend in den Restmüll und haben im Altpapier nichts zu suchen.

Es handelt sich dabei um eine Arbeitsanweisung. Der Mitarbeiter hat hier keinen Interpretationsspielraum.

Hält er sich nicht an die Arbeitsanweisung, ist das eine Pflichtverletzung, die natürlich abgemahnt werden kann.

Sicher ist die gerechtfertigt. Unsortierter Müll ist viel teurer als sortierter. Außerdem habt ihr den Auftrag von eurem Chef bekommen und da habt ihr euch dran zu halten. Ob du persönlich davon etwas hältst oder nicht, ist völlig uninteressant.

Unsauber getrennte Abfälle können für das Unternehmen erhebliche Kostensteigerungen in der Entsorgung bedeuten, vorallem wenn es um größere Mengen geht.

Da kann der Cheff schon von seinen Mitarbeitern verlangen, dass sie Verpackungsstoffe ordentlich sortieren. Das ist dan Teil des Jobs und es nicht zu tun wäre Arbeitsverweigerung. Was dann schon eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung rechtfertigen würde.