Berufsunfähigkeitsrente (mit abstrakter Verweisung) und Minijob?
Hallo. Ich beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente und werde ab März bei meinem Mann familienversichert sein und möchte ein angebotenes Minijob annehmen. Natürlich bemühe ich mich um eine richtige Stelle, hab aber bisher noch nichts gesundheitsgerechtes gefunden und möchte somit die Zeit durch einen Minijob quasi überbrücken. Ich möchte den Minijob bei der BU-Versicherung nicht melden, da ich Angst habe, dass sie mir dann sofort die Leistungen streichen(auch weil der Vertrag die abstrakte Verweisung enthält) und weil der Minijob eh nur vorübergehend ist bis ich was richtiges gefunden habe. Frage: kann es die BU-Versicherung es irgendwie im nachhinein herausfinden???
3 Antworten
Hallo,
gute Bedingungswerke sichern nach aktueller Rechtssprechung eine geduldete, erlaubte Tätigkeit ab, wenn der Lebensstandard für die versicherte vorherige Beschäftigung mit dem neuen Einkommen von 75-80 % nicht überschreitet.
Der Vermittler sollte deinen Tarif kennen und das sollte man gegenüber dem Versicherer, nach Klarstellung, auch kommunizieren.
Beste Grüße
Dickie59
das werden die aber rauskriegen,weil dich der neue Arbeitgeber anmelden muss,bei der Berufsgenossenschaft und diese gibt das an den Rententräger dann weiter.
Ich habe eine private BU Versicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung wird davon erfahren, ja, aber die private erfährt es doch nur wenn ich es angebe...!?
Du solltest das vorher mit der Versicherung abklären.
Ansonsten ist mir nicht ganz klar, warum du angeblich BU bist, aber hier doch einen Job ausüben kannst.
Danke für deine Antwort.
BU bin ich für meinen versicherten Beruf, den ich nicht mehr ausüben kann. Andere Berufe (bestimmte leichte Tätigkeiten) kann ich ausüben.