Familienversichert + Auslandsrente + Minijob

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Hallo,

Rente und Minijob werden nach § 10 SGB V addiert. Die kostenlose Familienversicherung endet mit Beginn der Altersgrente (rückwirkend). Ggf. kann die türkische Krankenversicherung die Beiträge direkt von der Rente einbehalten und dann die dt. Krankenkasse mit der Leistungsgewährung beauftragen.

Hier gibt es Experten:

.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Wirueberuns/Anfahrt.htm

Gruß

RHW

Genius1234 
Fragesteller
 07.04.2014, 08:59

Guten Morgen RHW,

also endete die Familienversicherung mit dem Beginn der Renter ODER mit dem Beginn des Minijobs.

DIe türkische Krankenversicherung behält zurzeit in der Tag einen gewissen Beitrag ein.

D.h. Rückwirkend wären seit Beginn der Rente oder dem Minijob keine Beiträge fällig, da Krankenversicherung in der Türkei bezahlt wird. Knackpunkt ist die Leistungsgewährung. Wenn die deutsche Krankenversicherung mitspielt gleicht sich auch Rückwirkend alles aus, sodass kein Geld an die deutsche Versicherung bezahlt werden muss?

Habe ich das so Richtig verstanden?

PS: Vielen Dank für Ihre Mühe

VG

RHWWW  08.04.2014, 20:46
@Genius1234

Gern geschehen!

Wenn die Person durch die Beiträge aus der türkischen Rente Leistungsansprüche in der Türkei hat, endete am Tag vor Rentenbeginn die deutsche Familienversicherung. Die dt. Krankenkasse benötigt von der türk. Krankenkasse einen Vordruck nach dem dt.-türkischen Abkommen. Dann kann die dt. Krankenkasse die Leistungen rückwirkend mit der türk. Krankenkasse abrechnen (zumindest aaber für die Zukunft). Evtl. sind aber bereits Fristen abgelaufen. Am besten Experten bei der DVKA kontaktieren. Neben den Beiträgen an die türk. Krankenkasse sind dann in Deutschland keine weiteren Beiträge zu zahlen. Wenn später ggf. eine Beschäftigung für mehr als 450 Euro brutto ausgeübt wird, muss die türkische Krankenkasse sofort informiert werden, da man dann nicht mehr in der türk. Krankenkasse versichert ist.

Ich weiß nicht, ob es hier oder in der Türkei ggf. Ausnahmen gibt. Aber das Normalverfahren sieht so aus.

RHWWW  16.04.2014, 20:28
@RHWWW

Danke für den Stern.

Wenn der Minijob ordnungsgemäß angemeldet ist, stellt sich dafür gar nicht die Frage.

Die Auslandsrente bleibt ebenfalls unberücksichtigt, wenn sie unter 385,00 € monatlich ist.

Anders wäre der Fall wenn der Versicherte freiwillig versichert ist. Dann zählt das GESAMTE Einkommen zur Beitragsbemessung.

Genius1234 
Fragesteller
 03.04.2014, 20:10

Hallo DerHans,

vielen Dank für dein Engagement und Mühe, zusammenfassend gilt also 450€ Minijob + 385€ Auslandsrente = weiterhin beitragsfrei Familienversichert.

Hast du eventuell eine Quelle, die du mit angeben kannst?

Hallo,

um was für eine Auslandsrente handelt es sich denn?

Woher wird diese bezogen?

Die Voraussetzungen der Familienversicherung finden Sie in §10 SGB V, damit müssen all diese erfüllt sein, damit der Anspruch nicht erlischt.

§10 SGB V - (Türkei, Krankenkasse, Minijob)
Genius1234 
Fragesteller
 03.04.2014, 11:53

Hallo,

es handelt sich hierbei um eine Altersrente in Höhe von 280€. Sie wird aus der Türkei bezogen.

Erstmal vielen Dank für die Info: §10 SGB V, aus der ich nicht ganz entnehmen konnte, ob folgender Auszug auch die Rente anspricht. "beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro."