Darf ich neben meiner gesetzl. Erwerbsminderungsrente und privater BU-Versicherung einen Minijob ausüben?

4 Antworten

Heisst das, dass ich ohne Probleme eine geringfügige Beschäftigung (also Minijob 450e) neben der BU-Rente ausüben darf?

So lese ich es.....aber ich würde bei der Versicherung anrufen und mich rückversichern!

"Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der Infolge von Krankheit..., die ärztlich nachzuweisen ist (ist geschehen), voraussichtlich dauernd eine Erwebstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben o d e r nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann".

Bitte mal den Anbieter und das Jahr der AVB nennen, es kann sich hier um einen älteren Vertrag handeln und nach der Klausel klingt es ehr nach EU-Versicherung als BU.

Eine geringfügige Tätigkeit dürfte aber unschädlich sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo. Auf der Police von der wwk steht Berufsunfähigkeitsversicherung aus 1998

@mrymen

Altvertrag eben, wie ich vermutet hatte.

@kevin1905

Hallo. Und was bedeutet das für mich? Altvertrag? Im Vergleich zum "Neu"-Vertrag?

@mrymen

Strengere Auslegungen.

@mrymen

Hast du denn keine Umstellung auf die neuen Bedingungen erhalten? Meine Gesellschaft hat den Altvertrag (BUZ 94) automatisch auf die neuen Bedingungen in 2000 umgestellt😂, also z.B. Verzicht auf die abstrakte Verweisung usw.

@siola55

Hallo. Nein. Mir ist nichts bekannt. Was würde der Verzicht auf die abstrakte Verweisung bedeuten? Oder wo sehe ich dass, dass ich eine erhalten habe bzw. war das für die Versicherung verpflichtend? Kann ich das noch nachfordern?

@mrymen

Also wenn du deine gesetzl. EM-Rente in voller Höhe weiterbeziehen willst, dann darfst du ja nur unter 3 Stdn. täglicher Arbeit ausüben - egal welche Tätigkeit - und somit gibt es überhaupt kein Problem mit der privaten BU-Leistung😂!

Also hierzu gibt es Urteile wie z.B. hier: https://www.krankenkassenzentrale.de/magazin/gerichtsurteil-bu-muss-trotz-weiterer-berufstaetigkeit-zahlen-16938#

Bei der gesetzl. EM-Rente ist der Hinzuverdienst ja klar geregelt mit 6.300Hinzuverdienst im Jahr und unter 3 Stdn. täglicher Arbeit!

Bei der privaten BU-Rente spielt meines Wissens und nach meiner eigenen Erfahrung es keine Rolle beim Hinzuverdienst, solange 80% vom vorigen Verdienst nicht überschritten werden!

siehe o.g. Urteil mit Fazit:

Die Überobligation liegt damit vor. Kann der Patient laut Auskunft der Ärzte in Zukunft immer weniger arbeiten, sodass seine Arbeitskraft auf unter 50 Prozent fallen wird, kann der Betroffene auch noch zu 75 Prozent oder sogar 100 Prozent freiwillig  arbeiten. In dem verhandelten Fall hat die BU-Versicherung im Nachhinein noch 2013 Leistungen an die Ärztin gezahlt.

Gruß siola55, ehem. EM- u. BU-Leistungsbezieherin

PS: Also ein 450-Euro-Minijob ist kein Hindernis, weder für den BU- noch für den EM-Leistungsbezug, sofern die tägl. Arbeitszeit unter 3 Stdn. liegt😂!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Als eine der Ausbildung und den Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die dabei für die versicherte Person zumutbare Einkommenseinbuße wird von uns je nach Lage des Einzelfalls auf die im Rahmen der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte oder des Bundesgerichtshofes festgelegte Größe im Vergleich zum regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung, maximal jedoch auf 20 %, begrenzt.

Laut AVB der WWK

@siola55

Hallo. Sind das die neuen Bedinungen nach 2000, oder die aus 1998?

Weißt Du, ob die WWK die Verträge vor 2000 geändert hat? Oder muß ich da aktiv werden? Meine BU läuft ja schon seit 9 Jahren. Mir gehts drum, dass ich keine Probleme erhalte, sollte ich mal einen Minijob oder gar Teilzeit arbeiten.

@mrymen

Dürfte ca. 2013 sein... genaues Datum fehlt hier leider😥

Weißt Du, ob die WWK die Verträge vor 2000 geändert hat? Oder muß ich da aktiv werden?

Also mein BU-Vertrag von 1994 wurde zum 1. 7.2000 angepaßt mit folgenden Verbesserungen: abstrakte Verweisung ist hinfällig und es werden auch Leistungen für die ersten 6 Monate erbracht, wenn im Rahmen einer Nachprüfung festgestellt wird, daß inzwischen eine BU von mind. 3 Jahren vorgelegen hat: dies war bei mir eine Einmalzahlung von 9.000€😂!

Einfach mal einen Vermittler fragen wegen der AVB alt - neu, ob evtl. autom. umgestellt wurd i-wann auf die neuen Bedingungen...

Mir gehts drum, dass ich keine Probleme erhalte, sollte ich mal einen Minijob oder gar Teilzeit arbeiten...

Also Probleme mit der BU gibt's da sicher nicht - auch nach den alten Bedingungen gilt: Sollten sie einen anderen Beruf noch ausüben können und diesen auch tatsächlich ausüben und noch mind. 80% von dem verdienen wie vorher, dann würde der Versicherer konkret auf diese Tätigkeit verweisen.

Also beim Hinzuverdienst in der gesetzl. EM-Rente würde bei Teilzeit die EM-Rente halbiert, falls täglich zwischen 3 Stdn. bis unter 6 Stdn. gearbeitet wird😥!

@siola55

Hallo. Verstehe ich diese Satz

Sollten sie einen anderen Beruf noch ausüben können und diesen auch tatsächlich ausüben und noch mind. 80% von dem verdienen wie vorher, dann würde der Versicherer konkret auf diese Tätigkeit verweisen.

so richtig.

Die Versicherung kann die BU verweigern, wenn ich einen anderen Beruf Teilzeit (wieviele Stunden) ausüber und mind. 80% vom letzten Gehalt beziehe?

Dann würde BU gestoppt?

Wenn ich jedoch unter 80% vom alten Gehalt verdienen würde, dann dürfte ich die BU behalten und trotzdem Teilzeit arbeiten?

Aber was sind 50% BU? WEnn ich vorher Vollzeit 40 Stunden gearbeitet habe?

Heist dass, dass ich nur 19,5Stunden pro Woche arbeiten dürfte? und halt mtl. max. 80% vom letzten Gehalt?

Bei einer teilw. EMR dürfte man ja 6 STunden pro Tag. Also 30 STunden pro Woche arbeiten! Das wäre dann für die private BU zuviel?

@mrymen

Ja - solang die alten Bedingungen mit der Verweisbarkeit noch gültig sind (mind. 80% verdienen im anderen Beruf, also in einer neuen Tätigkeit, wie vor der BU).

Wenn ich jedoch unter 80% vom alten Gehalt verdienen würde, dann dürfte ich die BU behalten und trotzdem Teilzeit arbeiten?

Die private BU wird weitergezahlt, jedoch halbiert sich die gesetzl. EM-Rente, falls zwischen 3 Stdn. bis unter 6 Stdn. gearbeitet wird!

Aber was sind 50% BU? WEnn ich vorher Vollzeit 40 Stunden gearbeitet habe?

Die 50% BU bezieht sich auf die Tätigkeit bzw. auf den Beruf vor deiner Berufsunfähigkeit! Hat mit dem Hinzuverdienst keine Bedeutung mehr...

@siola55

keine Bedeutung beim Hinzuverdienst. und bei den ARbeitsstunden? Dürfte man also 6h pro Tag also 30h pro Woche in einem ganz anderen Beruf (statt Kaufmann nun zB. Handwerker) arbeiten, ohne die BU zu verlieren? Gehalt wäre natürlich weit unter 80%. Jedoch die 30h sind mehr als 50% vom letzten Job (40h pro Woche).

Danke

@mrymen
Dürfte man also 6h pro Tag also 30h pro Woche in einem ganz anderen Beruf...

Dann fällt deine gesetzl. EM-Rente ganz weg😥.

Deine letzte Tätigkeit vor deiner BU ist maßgebend für deine BU-

@siola55

Sorry, da fehlt der halbe Kommentar: Deine letzte Tätigkeit vor deiner BU war maßgebend für deine BU-Zusage. Für den Hinzuverdienst ist der Lohn maßgebend in der neuen Tätigkeit mit max. 80% vom bisherigen Lohn...

PS: Hast du denn keinen Kontakt zu einem Vermittler der WWK? Dieser könnte doch mal deine gültigen Bedingungen in Erfahrung bringen und diese für dich mal "übersetzen" bzw. die Folgen daraus ableiten bei einer anderen Tätigkeit.

@siola55

Mein letzter Tipp - einfach mal googeln nach:

Urteile BU-Hinzuverdienst

Viel Erfolg damit und schönes Wochenende wünscht dir siola55

@siola55

Hallo. Danke nochmals. Auch schönes WE. Gehaltsgrenze habe ich nun verstanden. ABer noch nicht den Umfang der Arbeitsstunden. Bei EMR ist das klar mit der Stundenregelung. Bei der privaten BU leider noch nicht. Aber wie ich jetzt verstanden habe, ist ein normaler Minijob (welcher bei einer EMR erlaubt ist) bei der privatne BU erlaubt ist. Teilzeit wohl auch. Also bei teilweiser EMR. So 4 STunden am Tag. Da sollte die private BU auch keinen Stress machen.

Dankeschön

@mrymen

Vllt. noch ein Tipp zur privaten BU-Leistung: für die Beurteilung einer BU ist der zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübte Beruf maßgebend und hier mind. 50% berufsunfähig!

Für den Hinzuverdienst gilt: es wird keine andere Tätigkeit ausgeübt, die deiner bisherigen Lebensstellung entspricht! Eine der bisherigen Lebensstellung (vor dem BU-Fall) entsprechende Tätigkeit darf keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern und auch hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinken. Und hier haben div. Urteile und auch Versicherer die Einkommensgrenze bei 80% festgelegt!

Von einer Stundengrenze ist hier nicht mehr die Rede, in welchem Zeitraum du diese 80% Hinzuverdienst erreichst😅.

Jedoch mußt du die Zeitgrenzen bzw. Stdn. bei deiner EM-Rente beachten!

geringfügige beschäftigungen (minijobs) werden in der regel bei vorgezogenen sowie bu- und eu-renten nicht angerechnet.

zur sicherheit solltest du aber beim träger nachfragen, damit dir keine rückzahlung droht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo. Danke. Aber ich meine die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Nicht die gesetzliche. Klar, ich könnte anrufen. Aber vorab möchte ich mich hier informieren. DAnke

@mrymen

Hast du denn einen alten BU-Vertrag mit Verweisbarkeit oder wurden die Bedingungen an die neuen Gegebenheiten umgestellt?

@mrymen

Also dein Hinzuverdienst ist weder bei der privaten BU noch bei der gesetzl. EM-Rente ein Problem, solange du die gesetzl. Vorgaben einhälst wie 6.300€ Jahresverdienst und unter 3 Stdn. täglicher Arbeit - egal in welcher Tätigkeit😂!