Berufsunfähigkeit Anpassungsgarantie?

6 Antworten

  1. Niemals Fragen der Versicherung ohne den Betreuer / Makler beantworten.
  2. Beantragen von Leistungen niemals ohne Betreuer / Makler einreichen.
  3. Bei Ablehnung einer BU Leistung schnellstens zum Rechtsanwalt
  4. Der Abschluss einer Versicherung, egal welcher, gehört in die Hände von Profis die sich ständig weiterbilden müssen, und nicht mal eben schnell im Internet gemacht. Check xy, Very Fuchs usw. sind Versicherungsmakler und bekommen für die Bereitstellung der Software die gleiche Provision und bieten die gleichen Produkte zum gleichen Preis an, wie der Makler um die Ecke, der seine Kunden auch betreut, im Schadensfall hilft und wie in diesem Fall mal wieder offensichtlich wichtig: er haftet für seine Beratung und ist deshalb zwingend gegen Beratungsfehler durch seine vermögensschaden Haftpflichtversicherung versichert. Besonders der letzte Punkt rettet Jahr für Jahr so manche Existenz, nicht umsonst zahlt ein Vermittler horrende Beiträge für seine vermögensschaden Haftpflichtversicherung (für Steuerberater, Rechtsanwälte, Versicherungsberater/ -Makler usw eine Pflichtversicherung ohne die sie ihren Beruf nicht ausüben dürfen). Die Onlinemakler (Check xy, Very Fuchs usw) stehen nicht in der Beratungshaftung..... Sie beraten ja nicht und sind deshalb auch nicht schadensersatzpflichtig.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
  1. Sehr gefährlich, denn auch Makler sind nicht selbstständig, sie arbeiten auch für die Versicherung.
  2. Niemals mit einem Makler oder Versicherungsvertreter beantragen.
  3. Stimmt
  4. Was sind Profis? Ich kann für den Abschluß einer Versicherung nicht zu einem Anwalt gehen.
@Heidrun1962a
  1. Versicherungsmakler sind Selbstständige Mandatsträger ihrer Kunden, stehen deshalb auch rechtlich auf der Seite ihrer Mandanten. Sie besitzen in jedem Fall die Unabhängigkeit selbst Vermittlerverträgen mit einzelnen Versicherungen einzugehen. Alternativ und parallel können sie auch über ein Maklerpool arbeiten um ihre Unabhängigkeit zu bewahren. Es zeigt sich in der Beratung sehr schnell, ob ein Makler nur auf die beste Provision aus ist, oder seinen Mandanten unabhängig berät.
  2. Wie kommst Du darauf? weder Betreuer noch Makler zahlen Versicherumgsleistungen aus eigener Tasche, im Gegenteil, sie haben Interesse an zufriedenen Kunden und kennen die unzähligen Fallstricke die es im Leistungsfall zu beachten gibt. Da kann schon eine falsche Formulierung zur Ablehnung oder unendlichen Rückfragen führen die mindestens Zeit und Nerven kostet, im schlimmsten Fall sogar die Existenz des Kunden.
  3. -
  4. Profis sind in dem Fall Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler, die ihre Berufserlaubnis nur unter Nachweis der Sachkunde, ständiger Fortbildung, Vorhaltung einer vermögensschaden Haftpflichtversicherung und einwandfreiem Leumund erhalten und aufrechterhalten können.
@Heidrun1962a
Sehr gefährlich, denn auch Makler sind nicht selbstständig, sie arbeiten auch für die Versicherung.

Das ist falsch. Es gibt sehr wohl freie Makler, nur arbeiten die eben gerade nicht auf Provisionsbasis, sondern verlangen für ihre Tätigkeit vom VN ein entsprechendes Honorar. Das will aber in D kaum jemand bezahlen, stattdessen bucht man irgendeinen Müll über ein Portal, und wundert sich dann im Leistungsfall, wenn man Probleme hat.

Niemals mit einem Makler oder Versicherungsvertreter beantragen.

Völliger Quatsch. Warum ist das wohl ein Ausbildungsberuf, der zudem eine sehr teure Vermögensschadensversicherung sowie eine Berufs-HP zwingend voraussetzt?

Was sind Profis? Ich kann für den Abschluß einer Versicherung nicht zu einem Anwalt gehen.

Bei einem Anwalt schließt man auch keine Versicherung ab. Umgekehrt geht man auch nicht zum Zahnarzt, um sich orthopädische Einlagen anfertigen zu lassen, oder? Die entsprechenden Profis findet man im Internet und in den Gelben Seiten. Nennt sich freier Makler.

@FordPrefect

Ein freier Makler wird von der Versicherung bezahlt, die er einen Abschluß zukommen lässt. Wie frei ist dann ein Makler?

Wie merke ich in der Beratung denn, ob der Makler wirklich "frei" ist? Er wird mir immer alles versprechen. Erst im Leistungsfall kann ich evtl. erkennen, wie gut die Versicherung ist, die mir "verkauft" wurde.

Ich muss mich im Netz sehr viel informieren oder einem Makler vertrauen. Ob es die richtigen Entscheidungen immer sind, kann ich im Leistungsfall erst entscheiden. Gerade bei der BU wird es immer schwierig, seinen Anspruch durchzusetzen.

Mit meinem Makler würde ich niemals einen Leistungsfall einer BU beantragen. Er kennt dann meinen Gesundheitszustand (auch in der Historie) sehr genau. Kenne ich aus Erfahrung, da wurde mein Wort dann leider umgedreht und ich musste über einen Anwalt meine Leistungen einklagen. War sehr schwierig.

Bei einem Haftpflichscheiden von geringer Höhe, da ist ein Makler nicht das Problem. Da will er seinem Versicherungsnehmer gegenüber schon gut dastehen.

@Heidrun1962a

Also du hast ja mal so ÜBERHAUPT keine Ahnung. Junge Junge...

@Valnar25

Korrektur: Nicht "Junge, Junge", sondern "Mädel, Mädel".

@wattdennnu2

Wie kommst du darauf? Habe in dem Bereich selber gearbeitet.

@Heidrun1962a

Bei der Einstellung, die Du zu diesem Beruf hast, ist es für Deine Kunden gut, dass Du in diesem Bereich offenbar nicht mehr tätig bist, Heidrun.

@Versichfachwirt

Mein Chef arbeitet immer noch in seinem Büro. Dort gibt es halt eine neue Angestellte. Was soll sich denn da geändert haben?

Gesetzliche Regelung gibts da jetzt speziell nicht.

Hier wird eben das so ausgelegt, als würde der Versicherungsnehmer eine Leistung ab 2014 beantragen. Dann hat auch das mit der Anpassung seine Richtigkeit.

Der erste Weg sollte jetzt zu dem Versicherungsmenschen führen, bei dem die BU abgeschlossen wurde.

Und das ist auch richtig so bzw kann so gemacht werden, dass der Versicherer diese Frage mit einer Beantragung gleichsetzt? Wenn ja dann ist es natürlich richtig, dass der 2. Vertrag aufgelöst wird...

@kaschi1987

Möglich. Das Formular wurde hier nicht gezeigt. Man muss davon ausgehen. Alles weitere erledigt der Versicherungsmensch.

Meine Frage ist jetzt, kann ich die Frage nach einer gefühlten Berufsunfähigkeit gleichsetzen mit einer Beantragung? Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung oder sowas?

Es gibt in D sogar Versich.vermittler, welche dir da weiterhelfen können - auch bei der Anpassungsgarantie!

Hast du ein Versich.maklerbüro damit beauftragt, dann haftet sogar der Versich.makler für div. Zusagen des Versicherers ;-)

So ein wichtiges Thema schließt man/frau doch nicht online ab... :-((

Gruß einer einer ehem. Versich.maklerin

Hier stimmt was nicht!

Hat dein Freund bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen Bu-Antrag gestellt?

War dein Freund länger aufgrund „Rücken“ krankgeschrieben, bevor er  von seiner Anpassungsgarantie Gebrauch gemacht hat? 

Ja war er. Aber das ist doch das Hauptargument der Anpassungsgarantie, dass man auch mit bestehenden Krankheiten die Absicherung erhöhen kann!? Ansonsten könnte ich doch auch eine neue BU mit Gesundheitsfragen abschließen wenn ich gesund wär!? Mir gehts ja nur darum dass es in meinem Verständnis ja eigentlich egal ist was man bei der Frage nach der gefühlten Berufsunfähigkeit schreibt, entscheidend sind doch dann eh die Arztberichte. aber hier sind sich ja anscheinend alle einig darüber, dass die Frage nach der gefühlten BU gleichzusetzen ist mit einer Beantragung zu diesem Zeitpunkt und damit ist es ja dann richtig, dass der 2. Vertrag wieder aufgelöst wird...

@kaschi1987

Anpassung ohne Gesundheitsprüfung ja.

Anpassung obwohl BU, nein.

@kaschi1987

Grundsatz einer Versicherung ist doch, dass es bei Abschluß unklar sein muß, ob, wann und in welcher Höhe der Versicherungsfall eintritt. ER hat den Versicherungsschutz aber beantragt, als nach seiner Einschätzung der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Wenn das ginge, könnte ER ja auch zukünftig noch weitere Erhöhungen im Rahmen der Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen.

@Versichfachwirt

Genau das vermute ich auch. Die BU war vermutlich bereits vor Antragstellung eingetreten .

Das hier zu entkräften wird ein Kampf .

Spannend finde ich jedoch ....

Sofern der VR wirklich an Meinung festhält , der Fall wäre bereits eingetreten, steht VN evtl. Leitung zu . Stellt er den Bu-Fall in Abrede , würde die dem aktuellen Verhalten widersprechen .

Was denkst du ?

@RayLaMue

Obwohl , er schreibt ja nur : beantragt ...

Die wenigsten Versicherungen zahlen freiwillig, wenn auch nur die Chance besteht, dass sie das eventuell nicht müssen. Daher wäre hier der Gang zum Anwalt anzuraten (auch wenn ich sonst kein Freund davon bin), bevor nicht mehr Angaben gemacht werden, die die Zahlung hinauszögern oder gar ganz verhindern.