Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit?
Hallo, ich habe vor kurzem meine Ausbildung bei der bayerischen polizei begonnen.
Da in diesem Beruf/Ausbildung ein hohes Verletzungsrisiko besteht, wurde eine DU = (Dienstunfähigkeit) empfohlen.
Da ich jetzt einige riskante Monate verstreichen lassen hab, habe ich mir nun 2 Angebote der Allianz und Signal Iduna eingeholt.
Die Allianz bietet allerdings nur eine BU = (Berufsunfähigkeit) an, welche aber trotzdem greift.
Meine Frage geht jetzt an alle Versicherungsprofis und Beamte mit Erfahrung.
-Die Allianz hat eine 50% Hürde, welche man an BU übersteigen müsste, damit sie zahlt. Das ganze entscheidet dann der Allianz Arzt, welcher mich aber nicht begutachtet, sondern nur Unterlagen anschaut, welche er von meinem Dienstarzt anschaut.
-Die Signal wiederum hat keine 50% Hürde, sondern übernimmt die Entscheidung meines Dienstarztes. Heißt Dienstarzt sagt nicht DU = ich darf weiter Arbeiten und erhalte Lohn (also brauche ich die Versicherung theoretisch nicht) und Versicherung zahlt nicht. Schreibt der Dienstarzt mich DU zahlt die Versicherung.
Die Vor und Nachteile sind eindeutig.
Die Versicherung der Allianz würde um einiges mehr kosten als die der Signal, allerdings hat die Signal Versicherung sehr miserable Beurteilungen.
Da sich in meinen Kreisen die Meinungen über DU und BU stark unterscheiden wollte ich hier mal nach fachkundiger Meinung fragen.
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen... bin seit längerem ohne Schutz und würde somit die nächsten 5 Jahre bei DU nichts bekommen.
Danke
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
6 Antworten
Dann hast du wohl noch keinen privaten DU-Schutz als Beamtenanwärter!?
Die debeka ist hier ein Profi für BU/DU: https://www.debeka.de/service/bedingungen/Berufsunf__higkeit/BLV20.pdf
Ich denke du weißt noch gar nicht richtig den Unterschied zwischen BU und DU!?
Deine Ausschließlichkeitsvermittler von Allianz und Signal Iduna können dir ja nur die Absicherung anbieten, welche diese als Produkt haben😥!
Ein Versich.maklerbüro hat da viel mehr Möglichkeiten und zig Gesellschaften und zig Tarife zur Auswahl...😂
https://info-beihilfe.de/dienstunfaehigkeit-inhaltsverzeichnis/
Kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass hier alle Versicherungen gleich sind, nur der Betrag ist verschieden.
War schon BU und sobald ich aber wieder gearbeitet habe in einem anderen Beruf, wurde sofort die Zahlung eingestellt, mit der Begründung die "soziale Wertigkeit" darf verglichen werden und wurde mit zahlreichen BGH-Urteilen begründet. Sogar 20% bis 40% Gehaltseinbußen sind hinzunehmen, trotz dauerhafter min. 50% Berufsunfähigkeit!!!
Habe darauf selbstverständlich sofort die BU-Versicherung gekündigt und ein Freund von mir ist unabhängiger Versicherungsmakler und hat alle Versicherungen durchleutet, es steht immer in den AGB's drin.
Die 50% BU oder DU haben damit nichts zu tun, du bekommst das Geld auch, aber nur solche du gar nicht mehr arbeiten gehst... bitte nicht unterschätzen.
Ab wann kannst du denn gar nicht mehr arbeiten gehen-> wenn du 1/2 Tod bist.
Der Staat sorgt für dich vor, als Beamter benötigst du keine Versicherung in dem Bereich, das Geld kannstdu dir sparen...
Mit der Angst der Leute machen alle Versicherungen viel Geld, sonst hätten die nicht so fette Autos und Villen usw...
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉
Nein das ist Tatsache!!! Lese bitte alle AGB's von den Versicherungen durch und suche nach "soziale Wertigkeit/Vergleichbarkeit"
Danach kannst du mir sehr gerne das Gegenteil beweisen, glaube mir möchte nur ehrlich anderen helfen, bevor die im Leistungsfall alleine da stehen, evtl. ohne Leistung/Geld.
Selbstverständlich kann man die Bedenken in einem Versicherungsgespräch klären, wenn der "Verkäufer" Makler ehrlich ist, legt er die Stelle in den AGB'S offen!
Versuche nicht, einem Versicherungsmakler seinen Beruf zu erklären!
Bist du Makler, dann verstehe ich dich, weil es ja der Job wäre und man davon sein Geld verdient.
Verstehe wenn man dann meine Antwort bestreiten möchte, aber kann ja jeder selbst nachlesen in den AGB'S.
...willst du dich jetzt dauerhaft blamieren?
Die Wahrheit ist nicht immer einfach, aber Tatsache😉
Wie gesagt respektiere deine Ansicht, bitte respektiere auch meine.
Jeder kann selbst nachlesen, wer von uns beiden recht hat👨⚖
Wenn du wieder arbeitsfähig bist, bist da ja nicht mehr berufsunfähig. Dann es ist es natürlich klar, dass der Versicherer die Zahlung einstellt.
Berufsunfähigkeit bedeutet nicht Arbeitsunfähigkeit, bitte die Begriffe sauber trennen... wenn du gar keinen Beruf mehr ausüben kannst, dann ist man Arbeitsunfähig = Erwerbsunfähig. Z.B. ein Bäcker bekommt eine Mehlallergie im Laufe der Zeit😉=nur berufunfähig, aber nicht für alle Berufe arbeitsunfähig.
Du versichert ja bei einer BU-Versicherung deinen erlernten & ausgeübten Beruf und nicht fremde evtl. Berufe, die in der Zukunft evtl. aus einer Berufsunfähigkeit als Folge heraus kommen.
Es gibt verschiedene Varianten. Wenn man die "Verweisung" ausschließen will, ist die gleiche Versicherungssumme natürlich teurer.
Dagegen ist die "Dienstunfähigkeit" bei Beamten relativ genau definiert.
Bitte meine ursprüngliche Antwort nochmal lesen, ich rede nicht von einer "Verweisung" das war ja bei mir nicht der Fall, sondern die Versicherung hat aus den AGB's Trick 17 heraus gebracht. "Soziale Wertigkeit/Vergleichbarkeit" hat 0% mit Verweisung auf andere Berufe zu tun. Kann gerne die Stelle fotografieren aus den AGB's, wenn du möchtest.
Wenn du nicht mehr berufsunfähig bist, fällt die Rente natürlich weg.
Bitte Google die Unterschiede, wenn du mir nicht glaubst.😉
Berufsunfähig bleibt ein Leben lang
Arbeitsunfähig ist zu 99% zeitlich begrenzt.
DU natürlich. Das ist doch überhaupt keine Frage. Vor allem bei der Polizei. Da bitte aufpassen, dass auch die spezielle DU und nicht nur die allgemeine versichert wird.
Wenn dich der Dienstherr nicht als DU ansieht, kannst du NIEMALS die BU Rente bekommen, weil du dann doch immer weiter in deinem Job arbeitest. BU ist totaler Schwachsinn hier.
Zwei Angebote sind zu wenig. Ich bin mir sicher, dass Du die meisten Bereiche nicht einmal annähernd kennst. Schau mal hier: https://info-beihilfe.de/dienstunfaehigkeit-inhaltsverzeichnis/unterschied-dienstunfaehig-berufsunfaehig/ da kannst Du alles nachlesen und dort hilft man in allen Belangen.
Übrigens: Die meisten DU sind zu gering, Verträge mit 600-1000,00 reichen nicht aus.
Zwei Angebote sind zu wenig.
Käse.
Ein passendes Angebot reicht!
Das kann ein Verbraucher schlecht einschätzen. Wie soll es den das Eine finden?
Ein wenig Benimm wäre übrigens angebracht!
Das kann ein Verbraucher schlecht einschätzen.
Aber ein Versicherungmakler! Rennst du zum Mandanten mit fünf Angeboten im Gepäck?
Ich schon, viele nicht.
Wenn es sein muss auch mit 10, manchmal nur mit 2-3. Kommt immer auf den Fall an.
...so sind die Arbeitsweisen verschieden. Ich versuche möglichst, nur ein Angebot zu präsentieren. Dafür hafte ich ich ja auch persönlich.
Ich binde den Kunden in den Entscheidungsprozess ein. Er soll klar erkennen was er kauft. Ich hafte auch, aber der Kunde kann sich nicht einfach zurücklehnen.
Ein Versicherungsmakler haftet aber dafür, dass er den Versicherungsschutz auf den Kinden individuell ausgesucht hat. Er wird seinem potentiellen Kunden dann höchstens 3 adäquaté Tarife zur Auswahl anbieten.
Es ist schon schön das Ihr, nach 40 Jahren, mir meinen Job erklärt.....
Diese Aussage beweist, dass du von der Materie exakt null Ahnung hast!