Berufsunfähigkeit zahlt nicht Rückwirkend?

11 Antworten

Die Nennung der StartPolice ist ungefähr so hilfreich wie: ich kauf mir einen neuen Golf, was kostet die Versicherung ;-) Bei der Allianz fragt sich nicht nur, ob bei dieser StartPolice die normalen oder die PlusBedingungen integriert sind, sondern auch aus welchem Jahr die stammen. Die normalen Bedingungen haben oft die Regelung ab dem 7. Monat drin, das ist richtig.

Hallo, es gibt heute leider sehr viele und sehr unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Zumeist war es in der Vergangenheit so, dass zwei Voraussetzungen erfüllt sein mussten: Ein frühester Beginn ab dem 7. Monat und ein Prognosezeitraum von mind. weiteren 6 Monaten, in der voraussichtlich die versicherte Peron ebenfalls als berufsunfähig einzustufen ist. Aber in diesen Formulierungen stecken sehr oft erheblich Unterschiede.

Bevor es hier zu langen Auseinandersetzungen durch Euch als Laien kommt, kann ich in solchen Fällen nur ganz dringend von weiteren eigenen Versuchen abraten. Nehmt die Police und geht sobald als möglich zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht (Spezialgebiet BU-Versicherung) oder einem gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater mit gleicher Spezialisierung.

Lasst einen dieser professionellen Personen über den Vertrag schauen, bevor hier weitere Fehler eingetreten sind. BU ist ein sehr heikles Thema und sollte ausschließlich in professionelle Hände gelegt werden, um anfängliche Fehler soweit als möglich zu vermeiden, die hinterher von dem VR gegen den Versicherten ausgelegt werden können. Viel Erfolg.

Hallo Stuermer,

werf doch mal einen Blick in die Bedingungen und auf den Tarif. Es muss genau prüft werden was in den Bedingungen stehen. Steht in Deinen Bedingungen "auf Dauer 6 Monate" oder "voraussichtlich 6 Monate"? Ist Ihre Freundin arbeitunfähig (Krankgegeschrieben) oder ist von einem Arzt die Berufsunfähigkeit festgestellt worden? Habt Ihr den Vertreter rechtzeitig um Hilfe gebeten. (Eintritt der Berufsunfähigkeit) Könnt Ihr das beweisen?

Wie Du siehst ist es nicht einfach aus der Ferne eine qualifizierte Antwort zu geben. An Deiner Stelle würde ich mich an einen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater nach §34e oder einen Anwalt für Versicherungsrecht beauftragen. Im Leistungsfall kann man sehr viele Fehler machen. Diese kann man vermeiden, wenn man fachkundige Hilfe hat.

Veilleicht findest Du hier Fragen auf Deine Antworten: http://wasistberufsunfaehigkeit.de/leistungsfall/

Herzliche Grüße und viel Erfolg. Ronny Knorr

Hallo, ich habe die Bedingungen der StartPolice nicht bei der Hand, aber schon öfters mit dem "Teil" zu tun gehabt. Wenn Du die PLUS BU hast bekommst du vom ersten Tag die BU rückwirkend. Die normale BU zahlt .....vom ersten Tag der BU(muss dann aber sofort beantragt werden), wenn ein Arzt eine dauernde BU von 2 oder 3 Jahren bestätigen kann. Den Arzt zu finden geht nur , wenn der "Kopf unterm Arm ist" ! Also bezahlt die BU ab dem 7. Monat, wenn die Bu dann noch(laut Bedingungen) vorliegt. Es gibt aber auch BU Policen, die eine Karenzzeit beinhaltet, 6 oder 12 Monate, und erst nach der Zeit die Leistungen erbringt.

Die StartPolice erfüllt aus meiner Sicht die BU Abdeckung unzureichend und die Anlage mit den Kosten sind eindeutig zu hoch. Mit Trennung, günstigster BU Anbieter und bessere AV ist ein wesendlich höherer Ablauf zum Rentenalter zu erreichen. Viel Glück! constein

Hier kann man die Versicherungsbedingungen runterladen: http://www.wertpapier-forum.de/index.php?app=core&module=attach&section=attach&attach_id=70309

Vergleiche bitte, ob du die gleiche Version hast. In §2 Abs. 3 findest du eine Aussage zu deiner Frage. Wie schon oben genannt, wird nur im sogenannten 'PLus-Tarif' rückwirkend ab 1.Monat gezahlt. Der Standard Tarif leistet erst nach Ablauf des 6.Monats.

Viel Glück HK

Schön das du als Makler weißt welche Bedingung gültig sind ... ich als MA der AZ hätte jetzt nachdem Abschlußjahr gefragt!!!

Du kannst also aus der FRage herauslesen, dass es um die Bedingungen 2000 geht ? Wow !