Vorübergehende Berufsunfähigkeit: Zahlungen von Versicherung wie versteuern?
Hallo Gemeinschaft,
meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt wegen einer temporär aufgetretenen Berufsunfähigkeit gerade einen empfindlich hohen Geldbetrag aus. DIeser bezieht sich auf den Zeitraum 1.1. bis 31.10.2014.
Wisst ihr, wie dieser Betrag zu versteuern ist? Es handelt sich um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Beste Grüße,
Felirianis
3 Antworten
Eine private BU wird meines Erachtens als temporäre Leibrente nach § 55 EStDV gesehen und dann je nach Restlaufzeit mit dem Ertragsanteil besteuert. Einfach in der Steuererklärung angeben, den Rest macht das FA :-)
Das ist schwierig, ist es sein Unfallleistung im Folge eines Unfalls ist dies steuerfrei. Wird es als Ersatzeinkommen gesehen musst Du es versteuern. Informiere dich mal bei der Lohnsteuerhilfe, od rufe beim Finanzamt nach und frage, da haben die Pflicht zu beraten und Auskuenfte zu erteilen.
Die andern staendig etwas im Steuerecht. Frueher war es mal so dass dieses Einkommen steuerfrei war, jedeoch wenn Du noch andere Einkumfte hattest ,es zwar nicht versteuern musstest, aber es dazu gezahlt wurde und somit die Progression fuer andere zu versteuerte Einkommen erhoehte. Da ich aber seit 2009 im Ausland lebe, weiss ich nicht ob das heute noch so gilt.
Hier wurde aber so einiges durcheinander geworfen.
Richtig ist, Zahlungen aus der privaten Unfallversicherungen sind STEUERFREI. Dies Gilt jedoch nicht für Zahlungen aus einer privaten UNFALL_RENTE. Diese wird besteuert.
Ja aber wiederum auch nur mit dem Ertragsanteil.
Die andern staendig etwas im Steuerecht.
Aber nicht bei der Besteuerung der BU. Das ist nach wie vor eine temporäre Leibrente nach § 55 EStDV und wird mit Ertragsanteil besteuert. Was Du meinst, ist die Leistung einer Unfallversicherung.
Danke, Leute! Ich werde mich schlau machen und euch dann auch Bescheid geben, wies denn dann schlussendlich auch von offizieller Stelle ist. Hab schon einen Termin beim Lohnsteuerhilfeverein :).
Hallo felirianis ,
bei der privaten BU-Rente wird der Kapitalertragsanteil mit deinem persönlichen Steuersatz, besteuert.
Die BU ist aufgrund eines Unfalls eingetreten. Ich hab ja in der ganzen Zeit zuerst Lohnfortzahlung gehabt und dann Krankengeld bzw. Geld vom Rentenversicherungsträger, deshalb ist es eigentlich kein Ersatzeinkommen, sondern was Zusätzliches.
Aber du hast recht, vermutlich ist es wirklich am besten, ich frag mal an den offiziellen Stellen nach :).