Berufsschulpflicht in NRW - inwiefern?

3 Antworten


Wer ist berufsschulpflichtig? Schulpflichtig sind in NRW alle Auszubildende, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres beginnen (§ 38 Abs. 1 SchulG NRW). Dies gilt dann für die gesamte Ausbildungszeit. Auszubildende, die bei Beginn der Ausbildung 21 Jahre oder älter sind, sind berufsschulberechtigt, aber
nicht verpflichtet (§ 38 Abs. 4 SchulG NRW).Wenn der Nicht-Berufsschulpflichtige tatsächlich auch nicht zur Berufsschule
geht, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, ihm in vergleichbarem Umfang und Qualität die in der Berufsschule vermittelte Fachtheorie beizubringen.

1 x die Woche ist korrekt. Was andere erzählen, interessiert hier nicht.


Die einfach so abhängen, machen entweder keine Ausbildung oder sie sind einfach faul und schwänzen.
lg Lilo


apophis  09.10.2017, 09:37

Entschuldige aber wie kommst Du jetzt darauf, dass 1x die Woche richtig sei?
In Deinem kopierten Text, wo übrigens die Quelle zu fehlt, findet sich dazu nämlich überhaupt nichts.
Da steht lediglich, dass man vor 21 in der Ausbildung Schulpflichtig, über 21 Schulberechtigt ist und dass der Betrieb für einen Ersatz sorgen muss, sollte der Azubi tatsächlich keine Berufsschule besuchen.

Eine Regelung, wie oft die Berufsschule besucht werden muss, ist dort in keinster Weise aufgeführt.

Kann es übrigens auch garnicht, da es ganz auf den Ausbildungsberuf ankommt. Es gibt Ausbildungen, wo der Azubi einmal die Woche zur Berufsschule geht, welche wo der Azubi zweimal die Woche hin muss und auch welche wo es verschiedene Arten von Blockunterricht gibt.
Von einer Berufsschulwoche alle drei Wochen bis zwei ganze Monate Schule pro halben Jahr ist da alles mit dabei.

Kenne viele Leute die einfach nach ihrer Realschule nichts gemacht haben und bei denen passiert seit Monaten nichts, sprich kein Stress mit Jugendamt / Schulamt

Dann handelt es sich bei denen möglicherweise nicht um Auszubildende. Berufsschulpflichtig bist Du, wenn Du Auszubildender bist.

Der Betrieb MUSS Dich zur Berufsschule schicken. Wenn er Dich an dem Tag arbeiten lässt, verstößt er gegen das Gesetz

Gruß Matti 

malakakakak 
Fragesteller
 09.10.2017, 17:03

Das ist bei mir ja nicht der Fall, ich habe einfach meinen Hauptschulabschluss gemacht und bin jetzt 16 - fast 17.
Also nichts mit Ausbildung

Kuhlmann26  09.10.2017, 17:08
@malakakakak

Sondern, was bist Du dann? Hast Du Dich beispielsweise bei der Arbeitsagentur gemeldet? Vielleicht weil Du eine Ausbildung gesucht hast? Wer hat Dich denn ansonsten zur Berufsschule geschickt?

Ich vermute, die anderen, die Du kennst, sind bei der Arbeitsagentur nicht registriert.

malakakakak 
Fragesteller
 09.10.2017, 17:12

Nein nirgendwo, also nach den Sommerferien habe ich nur selbstständig eine Bewerbung für einen Minijobs geschrieben, aber kann ich denn einfach nichts machen ohne Stress zu kriegen ?

Kuhlmann26  09.10.2017, 17:17
@malakakakak

Bleibt immer noch die Frage, wer Dich zur Berufsschule geschickt hat? Du schreibst doch, dass Dir das Abeitsamt gesagt hat, Du müsstest einen Tag dort hin. Wie kam der Kontakt zum Arbeitsamt (das nennt sich inzwischen Arbeitsagentur oder auch Jobcenter) zustande.

Ob Du einen Minijob machen kannst, ohne zur Berufsschule zu gehen, weiß ich nicht. Du bist ja noch keine 18. Insofern sind Deine Eltern noch für Dich zuständig.

Wenn Du einmal in den Fängen der Behörden bist, lassen die Dich so schnell nicht vom Haken. Bis zu Deinem 18. Lebensjahr bist Du ausbildungspflichtig. Wenn die Ausbildung bereits begonnen hat, dann bis zum 21. Lebensjahr.

malakakakak 
Fragesteller
 09.10.2017, 17:34

Ich bin selbstständig zum Arbeitsamt gegangen also ohne Bezug zur Berufsschule.
Dort hatte ich halt einen Termin und habe mit einer Frau geredet die aber auch was anderes gesagt hat als eine Frau beim Schulamt.
Aber was passiert wenn ich die Schulpflicht nicht erfülle, da es ja eigentlich gesetzlich verboten ist?

Kuhlmann26  09.10.2017, 19:56
@malakakakak

Das ist sehr verschieden. Wenn das Amt Dich bei der Schule angemeldet hat und die Schule auf Deine Anwesenheit pocht, kommen erst Briefe und wenn Du weiterhin fern bleibst, KANN es bis zum Bußgeld gehen - Höhe unbekannt. Die Reaktionen sind von Ort zu Ort sehr verschieden und hängen vom Diensteifer der entsprechenden Mitarbeiter ab.

Hallo,

ganz einfach

1.Berufsschulpflicht

besteht für jeden bis zum 21.Lebensjahr, wenn er sich in einer Ausbildung befindet.Die Anzahl der Schultage pro Woche richtet sich dabei nach dem Ausbildungsberuf und kann von 1 Tag in der Woche bis zu Blockunterricht von 6 Wochen am Stück gehen.

2."freiwilliger" Besuch der Berufsschule

Wer das 21. Lebensjahr vollendet hat,ist nicht mehr Berufsschulpflichtig.

In der Regel wird aber im Ausbildungsvertrag schriftlich der Besuch der Berufsschule zwingend vereinbart, da die wenigstens  Firmen selber Unterricht erteilen können.