Wann darf Frau einfach mit Kind weg ziehen?

8 Antworten

habe ich schon einmal empfohlen

www.vatersein.de

Da bekommst Du absolut kompetente Auskunft.

Ich denke dennoch daß Deine Chancen schlecht stehen,erst recht wenn ihr kein gemeinsames Sorgerecht habt. Sie kann etliche Gründe finden die dann vom gericht akzeptiert werden können (bessere Aussicht auf Arbeit,Eltern als Betreuung für die Kinder etc..)

Danke für den Tipp, wir sind verheiratet und es ist eheliche Kind, also gemeinsames Sorgerecht. Hier hatte Sie Arbeit, zwar bei mir in der Firma, aber wir haben in zwei unterschiedlichen Bereichen gearbeitet, also kann man sich sogar aus dem Weg gehen. Ihre Eltern sind auch schon etwas älter, also finde ich dieses auch eine unvernünftige temporäre Entscheidung.

Die Kindesmutter kann doch frei über ihr Leben entscheiden. Und somit auch ihren Lebensmittelpunkt allein wählen. Kinder sind in diesem Alter noch recht unkompliziert und bauen sich schnell wieder einen neuen Freundeskreis auf. Die spätere Einschulung muß auch nicht unbedingt ein Nachteil für den Jungen sein. Der Elternteil, der sein Kind wirklich regelmäßig sehen will, findet Mittel und Wege. Kein Gericht in Deutschland mischt sich in die Wohnortwahl eines mündigen Bürgers ein. Hier ist auch keine Gefahr zum Nachteil des Kindes in Verzug. Wie es im amtsdeutsch so schön heißt. So wirst Du wohl die Entscheidung der KM aktzeptieren müssen.

Natürlich kann die Mutter frei über ihr Leben entscheiden. Aber hier ist es doch wohl eher eine ethische Frage. - Sie entscheidet ja auch, daß der Junge ohne Vater aufwächst, entmündigt dadurch Vater und Sohn. Wahrscheinlich geht sie auch schon in die Selbsthilfegruppe alleinerziehender "Raubvögel". Ich kenn mich da aus!

@beckham1

Aus dem Posting von berlinernase ging nicht hervor, was der Auslöser für diese Situation war.Einen so radikalen Bruch mit seinem gewohnten Umfeld zu machen, hat irgendwo auch Ursachen. Es ist leicht, sich hier, ohne es direkt unterstellen zu wollen,in der Opferrolle darzustellen. Das Posting ist sicher nicht ohne Grund so allgemein formuliert. Ergo kann der Verfasser auch nur eine allgemeine Antwort erwarten.D.h.,wie schon geschrieben, das jeder Mensch seinen Wohnort frei wählen kann.

@Remlak

Aber ist man denn erst "Mensch" wenn man 18 ist? Der Junge kann es nicht entscheiden. - Das ist hier mal fest gemacht. Ein gerichtlicher Streit darum wäre allerdings "zum Nachteil des Kindes". Ich will hier keine Moral predigen. Bei mir kenne ich den Grund, und darüber werde ich hier kein Wort mehr verlieren. - Diesen aktuellen Grund kann so keiner hier wissen. Möglich wäre aber auch ein moralisches Unrecht. Und dieser Verdacht liegt mir nahe.

@Remlak

Übrigens haut die Frau einfach so ab. Warum kann sie das? - Weil sie keinerlei Verpflichtungen hat ! - und wahrscheinlich auch kein Pflichtgefühl.

@Remlak

hier wurde einfach mal ein Kommentar gelöscht. Ich frag mich, wem das sonst noch wichtig ist. Nachtrag: Aha, jetzt habe ich die Technik hier etwas besser im Griff^^

@Remlak

hier wurde einfach mal ein Kommentar gelöscht. Ich frag mich, wem das sonst noch wichtig ist. Nachtrag: Aha, jetzt habe ich die Technik hier etwas besser im Griff^^ Man kann hier einen Kommentar ohne Antwort selbst wieder durch was anderes ersetzen. Aber eigentlich meinte ich: - Ist man denn erst mit 18 ein Mensch?

@beckham1

sorry, ich hatte die Seite nicht aktualisiert. Mit der Technik - das muss ich noch üben :-))

@beckham1

Wir haben uns gestritten, schon klar, dass war dumm, aber wie es aussieht hat meine Frau über die Zeit die Probleme gesammelt und dann kam das Fass zum überlaufen. Ich wollte mit Ihr über die Probleme reden, aber keine Chance, wollte sogar zur Familienberatung gehen, auch keine Chance. Zur Zeit ist auch die finanzielle Lage bei uns nicht die beste, vielleicht war das auch der Auslöser. Finde es nur traurig, wenn meine Frau weis, dass ich am Wochenende nicht 600 km fahren kann, da das Geschäft von mir dann Hochbetrieb hat und es zur Zeit sowieso um die Existenz geht.

Das ist alles nicht so einfach. Ich selbst bin ein Scheidungskind. Der/Die kleine sollte gefragt werden wo er lieber zur Schule gehen möchte. Denn er bemerkt dieses hin und her mehr als die Eltern das denken. Ich würde an dieser stelle einen Eilantrag stellen. Die Mutter hat nicht das Recht das Kind von heute auf morgen aus der gewohnten umgebung zu ziehen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden das dass Kind nicht so viel Streit zwischen den Eltern mitbekommt.

Du schreibst deine Frau also gehe ich davon aus, dass es sich um deine Ehefrau handelt und Ihr das gemeinsamme Sorgerecht habt, dann darf Sie nicht im Alleingang über den Aufenhaltort des Kindes entscheiden! Du solltest Dir einen Anwalt nehmen und ein Eilantrag stellen! Ich finde es ausgesprochen frech von deiner Frau so eine Nummer abzuziehen und Dir das Recht auf Umgang mit deinen Sohn zu nehmen, Gesetzlich ist Sie im Unrecht und dass würde ich auch durch ein Gericht klarstellen lassen! Das Gericht spricht in einen solchen Fall ,wenn es den Aufendhalt zu deinen Gunsten entscheidet auch eine Strafe gegen deine Frau aus!

Danke für die Antwort, war hilfreich, jetzt hat Sie sich nämlich in NRW bei Ihren Eltern angemeldet, weis aber ganz genau dass ich keine Möglichkeit habe das Kind auf Grund des Geschäftes hier zu besuchen, sind auch fast 600 km Entfernung. Wenn ich mit meinem Sohn telefonieren sagt Sie immer der schläft schon oder ist müde, wir sind verheiratet und ich finde auch dass das Kind recht auf beide Partner hat.

@berlinernase

nun wenn du das nicht kannst, dann solltest du deinen anwalt einschalten und sie auf die kosten des umgangs verklagen die sie zukünftig mitzutragen oder voll zu tragen hat. wie bitte kann sie bei gsr das kind ummelden? das geht doch nur mit deiner unterschrift. diesbezüglich könntest du einen riesenfetz veranstalten. du hast die möglichkeit über das gericht auf rückführung des kindes zu klagen und zu hoffen das das kind das überhaupt will. wenn das kind es nicht will, weil bereits fakten geschaffen wurden und die mutter im selben atemzug den selben antrag stellen wird wie du - übertragung alleiniges abr etc. wird es sich nicht in zwei wochen erledigt haben, sondern kann sich über monate hinziehen. wenn sie dann noch den nachweis der entführungsgefahr nach sich führt, dann könnte das sogar den umgang gefährden und weitere monate ins land ziehen lassen. warum kann das kind in nrw dieses jahr nicht eingeschult werden, warum muss es ein jahr zurückgestellt werden? das würde mir mal durch den kopf gehen. stelle vielleicht mal eine anfrage beim einwohnermeldeamt ob das kind in nrw gemeldet ist und wenn, dann lässt du dort und im berliner meldeamt mal die gsr urkunde vorwedeln. bei anmeldungen kita und schule solltest du dein veto sofort einrichten und solche anmeldungen mit verweis auf klage als unwirksam erklären. darauf baust du klage/antrag auf rückführung des kindes in seine soziale umgebung etc auf und das die einschulung des kindes durch die mutter massiv bedroht wird. eilantrag auf alleiniges abr gleich hintenanhängen.

soweit ich weiß, kann sie mit dem kind hinziehen wo sie möchte, wenn der vater kein sorgerecht hat. ich würde als erstes mal ein ruhiges, ernstes gespräch mit der mutter empfehlen, bevor es über einen anwalt läuft. im schlimmsten fall, haste da keinen einfluss drauf, aber auch ohne sorgerecht, hast du umgangsrecht, da muss sie dann auch mit ermöglichen, dass du das kind sehen kannst.

Das dachte ich mir auch reden, auch weis ich gar nicht die Gründe für die "Flucht" wollte auch wenn Sie keine Lust zu Zeit auf ein solches Gespräch hat, zur Familienberatung, aber gleich Post vom Anwalt. Dabei sind keine krassen Sachen passiert: meine Frau nicht geschlagen, trinke kein Alkohol, bin nicht fremd gegangen und meinen Sohn habe ich auch nie Gewalt oder ähnliches angetan.