Berufsschulpflicht nur als Auszubildender oder auch so?

3 Antworten

Hallo,

bis zur Vollendung deines 18 Lebensjahres oder für den Fall das jemand seine Ausbildung vor dem 18 . Lebensjahr vollendet hat bis Beendigung einer abgeschlossenen Erstausbildung ist man berufschulpflichtig.

Unrterschreibst du mit dem vollendeten 18. Lebensjahr einen Ausbildungsvertrag muss dein Ausbilder dich für die Berufsschule frei stellen. Die meisten Ausbilder bestehen auch darauf das man zur Berufsschule geht. rein rechtlich müsste der Azubi das nicht,  dann allerdings müsste er dafür in den Betrieb gehen. Ich kenne nun auch keinen einzigen Fall, dem die Berufsschule erspart geblieben ist. Eben weil das ja eine duale Ausbildung ist und einem dort das theoretische Fachwissen vermittelt werden soll.

Wenn du jetzt keine Ausbildung machen willst , musst du trotzdem einmal die Woche zur Berufsschule/Berufkolleg und wenn du dich bis dahin nicht gekümmert hast, wird das wohl dann die Resteklasse werden.

BVJ ist nichts, was ein Ausbilder so super toll findet, das man dich direkt als Azubi haben möchte.

Mach was draus und besuche einen Bildungsgang, der dich weiter bringt und vor allem wo du einen besseren Schulabschluss absolvieren kannst.

malakakakak 
Fragesteller
 09.10.2017, 17:31

Okay danke, und was passiert wenn man den einen Tag Berufsschulpflicht nicht erfüllt ? Kenne mehrere Leute / Freunde die nach ihrem Abschluss einfach nichts machen.
Auch unter 18 ohne Ausbildung etc

weelah  10.10.2017, 13:22
@malakakakak

Also das SEK wird nicht vor der Tür stehen, soviel ist klar.

Bei den meisten Lehranstalten passiert rein gar nicht, weil die es nicht interessiert, wie sich derjenige sein Leben verbaut.

Entweder hat man dann eine Lücke im Lebenslauf oder ein Zeugnis, was man nicht vorzeigen kann - gerade wenn es um Fehlstunden geht.

Gerade wenn man den Hauptschulabschluss hat, sollte einem daran gelegen sein, darauf auf zu bauen - zumindest wenn man in seinem Leben irgendwann man die Kurve bekommen möchte.

Es rücken ständig neue junge Leute nach. Es wartet keiner auf Leute, die keinen Bock haben/hatten.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Schulpflichten: die allgemeine und die Berufsschulpflicht.
In Deinem Fall musst Du noch die Berufsschulpflicht erfüllen.

Dies ist auf mehreren Wegen möglich:

1. Du besuchtst eine einjährige Berufsschulklasse für Berufslose, hier finden sich oft Pferdejokeys wieder, so dass der Lehrer den Unterricht an dieser Fachrichtung orientiert.

2. Du besuchte ein Berufsgrundschuljahr, ein Berufsvorbereitungsjahr, eine Berufsfachule und lässt Dir auf dem Abschlusszeugnis bestätigen, dass Du hiermit Deine Berufsschulpflicht abgeleistest hast.

Wenn Du danach aber wieder ein Ausbildungsverhältnis eingehen solltest, lebt die Berufschulpflicht wieder auf.

Es gibt dann wiederum eine Ausnahme von der Berufsschulpflicht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

1. Du musst bei Ausbildungsbeginn über 21 Jahre alt sein,
2. Der Ausbildungsbetrieb möchte ebenfalls nicht, dass Du  
    die Berufsschule besuchst,
3. Wenn Du Dich einmal entschlossen hast, der
    Berufsschule fernzubleiben, kannst Du es Dir nicht jeden
    Tag anders überlegen und mal zur Schule kommen oder
    auch mal nicht kommen.

Wenn Du jedoch als über 21-jähriger Auszubildender die Berufsschule besuchen möchtest, hast Du hierzu das Recht.

malakakakak 
Fragesteller
 09.10.2017, 17:52

Also kann ich in meinem alter nicht einfach nichts machen ?

Novosibirsk  09.10.2017, 17:58
@malakakakak

Du kannst noch eine Abendschule besuchen, die zu einem allgemeinbildenden Abschluss führt,
Dann musst Du mit einer Bescheinigung über diesen Abenschulbesuches einen Antrag an die Berufsschule stellen, dass Du vom Berufsschulbesuch frei gestellt werden möchtest.