unterhalt für kind / arbeitslos / zurückzahlen/ rückläufig

5 Antworten

wenn der unterhaltszahlende arbeitslos ist, ist er in der regel nicht leistungsfähig. dann gibts unterhaltsvorschuss. diesen muss er später nicht zurückzahlen. voraussetzung ist, dass der titel des unterhaltszahlenden durch diesen gerichtlich auf null gesetzt wurde.

badewasser 
Fragesteller
 19.02.2013, 21:41

wie kann ich, nicht leistungsfähig verstehen? das er nicht arbeiten konnte (gesundheitlich) oder einfach weil er keine arbeit hatte?

Der Mann muss ALLES zurückzahlen, was ihm per Gericht als Bemessung auferlegt wurde. Daher landen ja viele Männer unter der Brücke, weil sie mit jedweder Aufnahme einer Beschäftigung sofort neu eingestuft und bis zum Esistenzminimum geschröpft werden.

Daher: Bei Arbeitslosigkeit SOFORT eine Neuberechnung der Alimentationen durchführen lassen, weil sonst die Schulden immer mehr ansteigen.

Und aufpassen! Eine mutwillige Jobvereitelung (geh ich halt ned arbeiten, zahl ich auch nix) kann zu noch Schlimmerem führen. Das ist auch keine Lösung.

Am besten, man hat eine verständnisvolle Ex-Frau, die nicht auf jeden Cent angewiesen ist. Sie MUSS zwar die Alimente annehmen (wirklich - verzichten darf sie gar nicht!) - aber was hintenrum geschieht, hat den Staat nicht zu interessieren. Sie kann zb. immer einen Teil des Geldes dem Mann wiedergeben...

badewasser 
Fragesteller
 19.02.2013, 09:05

nene das war keine mutwillige arbeitslosigkeit, ganz im gegenteil. mein freund hat nicht mal arbeitslosen geld bekommen, weil er mit in der firma verbunden war. egal, anderes thema, sache is nur die, ohne geld konnte er kein unterhalt zahlen. mutter vom kind wusste das jetzt kam vom jugendamt rückstand (rest) 4stelliger betrag zahlen. nach der arbeitslosigkeit wurde wieder normal vom chef alles gezahlt. das heisst jetzt für uns, das wir diese enorme summe zahlen müssen un d es keine chance auf minderung gibt

analad  19.02.2013, 09:41
@badewasser

er hätte den titel auf null setzen lassen müssen. so kann er froh sein, dass er nicht wegen unterhaltspflichtverletzung im gefängnis sitzt.

Einfach zum Jugendamt und frage.

Auf jeden Fall bekommst Du Unterhaltsvorschuss und der Vater muss zahlen, wenn er wieder kann.

Wie weit Du rückwirkend Geld bekommst weiß ich nicht, glaube aber zu wissen, dass Unterhaltssschulden nicht verjähren

Um Geldangelegenheiten sollte man sich früh genug kümmern, wenn man verhungert ist, ist es zu spät!

Viel Erfolg, besonders für das Kind!

Das Jugendamt übernimmt bis zum 12 Lebensjahr des Kindes den Unterhaltsvorschuss ( UVG) , auf das Geld hat man allerdings nur max. 72 Monate Anspruch, das Geld werden die versuchen beim Vater wieder zu holen. (Infos dazu hier:http://www.buzer.de/gesetz/2978/index.htm)

analad  19.02.2013, 09:40

wenn er leistungsunfähig war während der arbeitslosigkeit und der titel so gestellt wurde, is auch später nix zu holen. wird auch nicht versucht.

Ja man muss zurückzahlen. Arbeitslose müssen auch bezahlen und jeden Job annehmen oder Vermögen veräußern. Zur Not müssen auch die Großeltern einspringen.