MIT 18 Jahren Und ohne Ausbildung, berufsschulpflicht?

5 Antworten

Nein. Du bist volljährig, hast die Schule bereits beendet und bist damit nicht mehr schulpflichtig.

Das wärst du erst dann erneut, wenn du einen Ausbildungsvertrag unterzeichnest. Denn darin ist die Berufsschulpflicht geregelt.

Vorher besteht sie nicht. Die Bestimmungen der einzelnen Länder findest du online.

Da der Monat Juni noch im Schuljahr 2016/17 lag, bist Du jetzt nicht mehr schulpflichtig. Diese Pflicht endete in NRW mit dem Ende des Schuljahres, in dem Du 18 geworden bist.

Auch die zweite Bedingung erfüllst Du nicht. Du bist aktuell nicht in einer Ausbildung. Wärest Du in einer solchen, wärst Du per Gesetz berufsschulpflichtig.

Somit kannst Du Dir eine Arbeit suchen oder eine Ausbildung machen oder eine von Dir bezahlte schulische Bildungseinrichtung suchen oder studieren oder in die Luft gucken.

Gruß Matti

Wenn du keine Berufsausbildung machst, brauchst du auch nicht in die Berufsschule.

 Nur du solltest eine Ausbildung machen, das eröffnet dir viele Chancen im Leben, die du sonst nicht hast.

Ab 18 Jahren bist du nicht mehr Schulpflichtig.

Mfg