bekommt meine Exfrau Probleme wenn sie ohne mein Einverständnis wegen Arbeit mit unserem Kind weg zieht?

6 Antworten

Ja, da ihr ja beide das Sorgerecht habt. Wenn du damit aber einverstanden bist, sollte es normal kein Problem sein.

SebastianGeb 
Fragesteller
 26.01.2015, 18:13

Danke. Und was wäre wenn ich nicht einverstanden wäre. Könnte sie trotzdem umziehen? Hab gehört das sie sich dann evtl an den Fahrtkosten beteiligen muss wenn ich das Kind hole.

nadannn  29.01.2015, 18:53
@SebastianGeb

nein das könnte sie nicht. stelle einen antrag auf abr übertragung, wenn du das kind bei dir haben möchtest. nimm vorher anwaltlichen rat in anspruch. zur not musst du kind beim nächsten umgang einbehalten. aber nur wenn anwalt in dieser zeit auch das abr beantragt als einstweilige verfügung und nur mit seiner zustimmung. rede nciht mit der km darüber, wenn es das ist was du möchtest.

natürlich braucht sie dein einverständnis. möchtest du denn das die kinder wegziehen? kannst du dir vorstellen die kinder zu dir zu nehmen? hast du ein betreuungskonzept und kannst deine arbeitszeiten auf die kids abstimmen?

dann verbiete ihr die kinder beim umzug mitzunehmen. geh in schule oder kita und verbiete die ummeldung. verbiete die ummeldung im einwohnermeldeamt und kontaktiere einen anwalt. informiere dich darüber, wie schnell ein eilantrag auf abr gestellt werden kann und ob die einbehaltung der kinder sinnvoll erscheint.

Eigentlich ja da du nicht nur Umgangsrecht sondern die Hälfte des Sorgerechts hast.

Rechtlich betrachtet ist beim gemeinsamen Sorgerecht für einen Umzug des Kindes die Zustimmung des anderen Elternteils notwendig.

Diese könnte aber nicht verwehrt werden, wenn entsprechende Gründe für den Umzug vorliegen - wie z.B. ein Arbeitsplatz für den betreuenden Elternteil.

Sollten sich dadurch allerdings die "Umgangs-Bedingungen" für den umgangsberechtigten Elternteil erschweren (erhöhte Fahrtkosten, Unterbringung am Wohnort des Kindes bei Besuchen o.ä.....), müsste sich der betreuende Elternteil ggf. an diesen Kosten beteiligen.

Nein, natürlich nicht.

Sie können nur Einwände vorbringen, die zB Probleme durch Schulwechsel oder ein anders Soziales Umfeld ansprechen und damit Argumentieren, wieso Ihre Tochter bei Ihnen wohnen sollte.

Kann Ihre Tochter denn bereits selber entscheiden, bei wem sie lieber wohnen würde? Ansonsten kann man versuchen die Bedingungen neu zu diskutieren --> Anwalt.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier einer Seite mehr Glück als der anderen wünschen sollte ...

SebastianGeb 
Fragesteller
 26.01.2015, 18:38

Unsere Tochter ist 4 Jahre und wechselt nur den Kiga.

nadannn  29.01.2015, 18:53

natürlich doch.

primaprimat  29.01.2015, 19:10
@nadannn

Ah ja. Weil ...