Bekommen Väter mit der Vaterschaftsanerkennung geteiltes Sorgerecht?

7 Antworten

nein das kann sie nicht umgehen. wenn er die vaterschaft anerkannt hat, hat sie noch immer das alleinige sorgerecht. dies hat sie solange bis er das gsr einfordert. dabei ist völlig egal was er gesagt hat oder wie er sich kümmert. sollte sie das gsr nicht gemeinsam erklären, wird er es zu ihren lasten einklagen und dort bekommen.

warum bekümmert sie das, wenn er sich nicht kümmern will? sie sollte sich auch gedanken machen, wie sie auf diese entfernung den umgang zwischen vater und kind gewährleistet oder umsetzt. wer hat denn die entfernung geschaffen?

Kann sie also irgendwie umgehen, dass er auch das Sorgerecht bekommt??

er kann das gemeinsame sorgerecht beim jugendamt beantragen und die kindesmutter kann dann zustimmen. dann haben beide das gemeinsame sorgerecht. stimmt sie nicht zu kann er das über das gericht beantragen und wird es dann auch bekommen.

automatisch gibt es das nur wenn man verheiratet ist und ein kind dann geboren wird. ansonsten gibt es zum glück fast immer das gemeinsame sorgerecht wenn es denn übers gericht geht.

der ex ist der kindesvater und hat damit ein recht auf gemeinsames sorgerecht für das gemeinsame kind. er muss es nur beantragen. die kindesmutter kann dann zustimmen. macht sie das nicht geht der kindesvater damit vor gericht und bekommt das gemeinsame sorgerecht ohne zustimmung der kindesmutter.

es gibt zum glück kaum noch gründe die gegen ein gemeinsames sorgerecht sprechen würden

Nein, das sind 2 verschiedene Schritte, die Anerkennung der Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht muss man erst gemeinsam vor dem Jugendamt erklaeren.

Es ist nur so, falls der Vater das gemeinsame Sorgerecht wuenscht (was ja nicht gesagt ist, wenn er sich nicht kuemmert), dann kann er sich an das Jugendamt wenden, die schreibt dann die Mutter an und die Mutter muss dann (falls sie kein gemeinsames Sorgerecht moechte), die Gruende dafuer nennen. Und nur, wenn es ernstzunehmende Gruende sind, wird dem Vater der Wunsch nach gemeinsamen Sorgerecht verwehrt.

Aber ohne ausdruecklichen Wunsch des Vaters hat man erst mal das alleinige Sorgerecht trotz Vaterschaftsanerkennung. Das ist bei mir auch der Fall (Vaterschaftsanerkennung, aber kein gemeinsames Sorgerecht, da nicht verheiratet). Und ich kann deine Freundin gut verstehen. Gerade diese Woche hatte ich 2 das Problem, dass man unbedingt die Unterschrift des Vaters wollte, beim Beantragen eines Girokontos fuer meinen Sohn und fuer den Reisepass, den er fuer eine Reise braucht. Und da ich seit 14 Jahren keinerlei Kontakt zum Vater habe, koennte ich diese Unterschrift nicht bekommen, er wohnt weiter weg und wo genau, weiss ich auch nicht, Unterhalt zahlt er auch keinen. Und ich moechte auch auf keinen Fall, dass er Zugriff zu Geldangelegenheiten meines Sohnes hat, da muesste ich ja immer Angst haben, er raeumt das Konto leer, er ist chronisch pleite.

Jetzt muss ich mein alleiniges Sorgerecht aber beweisen, indem ich eine Negativbescheinigung vom Jugendamt angefordert habe. Die bestaetigen dann, dass nie ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht gestellt wurde bei denen, diese Bescheinigung braucht man aber ggf. immer wieder neu und aktuell, denn man koennte ja jederzeit das gemeinsame Sorgerecht erklaeren.

Ah ok, dass ist ja super :)

Genau vor so etwas wie du es geschildert hast, hat meine Freundin nämlich auch Angst.. Sie würde es ihm nämlich sogar zutrauen, dass er ihr extra Steine in den Weg legt, falls sie dann mal eine Unterschrift oder seine Zustimmung benötigen würde. Aber dann ist ja gut, wenn er dafür erst einen Antrag stellen müsste, wird er das sowieso nicht tun. Unterhalt wird er auch nicht zahlen.. Er sagte wohl nur: Ja und? Verklag mich doch! Also sie dann sagte, dass sie dies gerne tun kann, meinte er, dass sie ja erstmal beweisen müsse, dass er überhaupt der Vater ist.. Da er nun aber von seinem Anwalt den Rat bekommen hat, lieber auf so einen Zirkus zu verzichten, wenn er der Vater ist, da er ansonsten die Kosten des Verfahrens zu tragen hätte, will er die Vaterschaft nun plötzlich doch anerkennen.. So bekommt sie dann wohl wenigstens Unterhaltsvorschuss. Nicht die hellste Kerze auf der Torte, der gute...

@Noni55
will er die Vaterschaft nun plötzlich doch anerkennen..

da wird er auf anraten des anwalts sicher auch gleich das gemeinsame sorgerecht wollen. da spart er sich das dann übers gericht auch.

und es gibt zum glück kaum noch gründe das gemeinsame sorgerecht zu verweigern

er kann das gsr nicht beim jugendamt beantragen. sie können es gemeinsam erklären dort, aber das jugendamt fragt die mutter nicht nach gründen dagegen oder lädt zur erklärung ein. das jugendamt verwehrt auch nix. gründe gegen gsr wären schwere misshandlung oder missbrauch des kindes. das liegt wohl bei einem baby nicht vor, also gibts keine gründe der mutter gegen gsr. das sind sachen die sie beim gericht vortragen darf.

@nadannn

er kann es beim jugendamt beantragen. und das bittet die kindesmutter dann um zustimmung oder ablehnung. stimmt sie zu wird es vereinbart. lehnt sie ab klagt er es vor gericht ein.

es wäre allerdings sinnvoller wenn bei vaterschaftsanerkennung auch gleich das gemeinsame sorgerecht festgelegt würde. wie in der ehe auch

Sie bekommen nicht automatisch das geteilte Sorgerecht.Nach der Geburt hat die alleinstehende Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht,daran ändert auch eine Vaterschaftsanerkennung nichts.

Ja, so war es meines Erachtens nach sonst immer.. Aber meine Freundin sagte, es sei neu?!

@Noni55

Neu ist, dass die Mutter das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr einfach so ablehnen darf, wenn der Vater es haben moechte. Das war frueher so, nur wenn beide es wollten, war es moeglich.

Nach neuem Recht, muss die Mutter bei Wunsch des Vaters angehoert werden und darf es dann nur aus gutem Grund verweigern (Entscheidung des Jugendamts oder Gerichts im Zweifel).

Aber ohne ausdruecklichen Wunsch des Vaters (persoenlicher Antrag beim Jugendamt aus Eigeninitiative) bleibt es beim alleinigen Sorgerecht.

@Noni55

Sie hat Recht insofern das mit dem Sorgerecht für ledige Väter eine Neuregelung in Kraft getreten ist um die Rechte der Väter zu stärken.Bedeutet aber nur,das alleinstehende Väter leichter an das Sorgerecht für ihre Kinder kommen können.Voraussetzung dabei ist,das sie es auch wollen.

Trotzdem bleibt meine Antwort oben richtig.

@petrapetra64

klar darf sie ablehnen. die gründe müssen für ein gericht plausibel sein.

Ok, danke!